Am 12. Juli 2016 haben sich die Volksinitiative "Hamburg für gute Integration" und auch viele lokale Bürgerinitiativen die dem Dachverband IFI angehören nach intensiven Verhandlungen mit der Stadt geeinigt und umfassende Bürgerverträge geschlossen.
Die Einigung mit der Volksinitiative wurde durch die Hamburger Bürgerschaft mit dem Beschluß der Drucksache 21/5231 vollendet. In dieser Drucksache wurden die verschiedensten Themen und Maßnahmen geregelt, welche wir an dieser Stelle nun überwachen und begleiten werden.
Hierzu haben wir die vertraglich vereinbarten Maßnahmen zunächst einmal abgebildet. Der Grad der Umsetzung wurde dann von der jeweiligen Initiative bewertet. Da die einzelnen Maßnahmen aus den Verträgen unterschiedlich wichtig sind, wurde für jede Maßnahme eine Punktzahl vergeben, die eben diese Gewichtung ausdrückt - wobei eine hohe Zahl eine hohe Wichtigkeit darstellt.
Dieses Monitoringsystem schafft Transparenz. Die Ampel zeigt konkret, wie es um die Umsetzung und damit auch Einhaltung der Vereinbarungen steht. Die Darstellung ist dabei immer eine Stichtagsbetrachtung, welche regelmäßig aktualisiert wird.
Zur Handhabung der tabellarsichen Übersicht der Initiativen: Neben den Spaltenüberschriften sind kleine Dreiecke eingefügt mittels denen eine Sortierfunktion ausgeführt werden kann.
Die IFI Ampel zur Umsetzung des Petitums kann hier runtergeladen werden:
GRAU: noch nicht begonnen
GRÜN: Planung oder Umsetzung vertragskonform
GELB: Planung oder Umsetzung risikobehaftet
ROT: Planung oder Umsetzung abweichend vom Vertrag, Handlungsbedarf
Gewichtung bei Konsolidierung regionaler Bürgerverträge zu HGI-Gesamtstatus in Anlehnung an Erstbelegung.
Stand 04.07.2019 zur Abstimmung mit FHH
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Kein Standort >300 Geflüchtete ab 2020 | Bis spätestens zum 31.12.2019 wird verbindlich ein weiterer Reduzierungsschritt umgesetzt, sodass dann die Obergrenze für die öffentlich-rechtliche Unterbringung auf 300 Flüchtlinge festgesetzt ist. | 8 | Zusage wurde mehrfach öffentlich und in den gemeinsamen Sitzungen bekräftigt. Eine belastbare Umsetzungsplanung gibt es bisher nicht. | 55 | GELB | |
2 | Abstand zu anderen örU Einrichtungen mind. 1km | […] zwischen allen Standorten mit mehr als 100 Flüchtlingen ein Mindestabstand von 1.000 Meter (Luftlinie) liegt. Mit Zustimmung der jeweiligen Bezirksversammlung kann der Mindestabstand im begründeten Einzelfall auf bis zu 500 Meter reduziert werden. | HGI Drs. | Keine betreffenden Standortplanungen sind öffentlich bekannt. | 22 | GELB | |
3 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Präambel & Schluss-bemer-kung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 4 | Gruen | |
4 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | Präambel & Schluss-bemer-kung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. Das Ergebnis ist sehr unterschiedlich und/oder noch offen! (s. a. Eidelstedt/M.Landweg) | 22 | ROT | |
5 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | Präambel & Schluss-bemer-kung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. Das Ergebnis ist sehr unterschiedlich. | 22 | ROT | |
6 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Investor über Politik & Verwaltung | Präambel & Schluss-bemer-kung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. Das Ergebnis ist sehr unterschiedlich. | 11 | GELB | |
7 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Betreiber (F&W AöR) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schluss-bemer-kung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. Das Ergebnis ist sehr unterschiedlich. | 2 | GELB | |
8 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Um diesen Prozess zukünftig weiter zu verobjektivieren, ist in einem ersten Schritt ein kriteriengestützter Hamburger Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und in einem zweiten Schritt ein entsprechender, das So-zialmonitoring aber auch den Faktor Fläche berücksichtigender Verteilungs-schlüssel für die Hamburger Stadtteile zu erarbeiten. Die von den Bürgeriniti-ativen in Neugraben und Rissen erarbeiteten Verteilungsschlüssel können da-bei eine Orientierung geben. Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den o. g. Zielsetzungen zuwiderlau-fen, zu vermeiden. Hierfür ist der Verteilungsschlüssel das richtige und ver-bindliche Instrument, um Fehlallokationen von vornherein zu vermeiden. Ins-besondere an Stadtteilgrenzen sind der Sozialraum bzw. das Quartier ins-gesamt zu betrachten, um Ballungen zu vermeiden. Das vorhandene Sozial-monitoring ist dabei einzubeziehen. | S. 9 | OVS liegt vor | 11 | Gruen | |
9 | Durchmischung der neuen Wohneinheiten / Quartiere | bei Standorten des Programms Perspektive Wohnen, bei denen reguläres Planrecht für Wohnen besteht, die Möglichkeit für gemischte Belegung (Wohnen/ÖRU) von vornherein integrationsfreundlich sicherzustellen, | S. 11 | Schwierigkeiten in der Umsetzung, weil der Bau von neuen örU eingestellt wurde und der Wohnungsmarkt immer noch nicht für Flüchtlinge geöffnet ist. Belastbare Planung fehlt. Gescheitert seit 2 Jahren! | 8 | ROT | |
10 | Integration: Zielgenauer Fördern und Fordern, Integration messbar machen | Ziel ist, das Integrationskonzept zu einem echten Masterplan Integration weiterzuentwickeln. | S. 18 | Es gibt vielversprechende Ansätze (HH-Integrationskonzept), aber auch berechntigte Kritik der Berliner Migrationsforscher (SVR). | 11 | Gruen | |
11 | ZKI | Deswegen soll geprüft werden, wie und welche Aufgaben in geeigneter Weise in einer Zentralen Koordinierungsstelle Integration zusammengeführt, gebündelt und in ihren Kompetenzen gestärkt werden können („Vom ZKF zum ZKI“). | S. 19 | Gründung einer ZKI wird nicht erfolgen. Partikularinteressen der Verwaltungen behindern die langfristige Integration! Aktuelle Beispiele: Schule, Kita-Plätze, Durchmischung insgesamt! | 8 | ROT | |
12 | Integrationsindikatoren | Die Erfolgsmessung soll auf Basis von geeigneten Evaluationsindikatoren erfolgen. | S. 20 | Hamburger Integrationskonzept 2017 --> mit den Kritikpunkten auch zu den Evaluierungsindikatoren. | 11 | Gruen | |
13 | Szenarien Konzepte | Deshalb ist die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet, sich auf verschiedene Unterbringungsbedarfsszenarien einzustellen (z. B. hoch, mittel, niedrig) und dafür unterschiedliche Konzepte vorzuhalten. | S. 5 | Pläne sind erstellt aber nicht veröffentlicht. Das ZKF plant immer noch nicht in Szenarien. Engpässe für 2019 sind absehbar. Das zukünftige "Konzept" kann icht beurteilt werden. | 8 | GELB | |
14 | Szenarien Konzepte | Eine laufende, aktualisierte Fortschreibung der Bedarfsprognose – unter Berücksichtigung dieser Szenarien – ist deshalb für die Unterbringungsplanung und -steuerung unabdingbar. Diese regelmäßig fortzuschreibende Bedarfsprognose ist spätestens vier Wochen nach ihrer Erstellung zu veröffentlichen. | S. 6 | Standortplanungen sind nicht bekannt. Eine weitere Verteilung in der Stadt ist nicht vorgesehen. Folgeprobleme KITA, Schule daher nicht lösbar. | 6 | ROT | |
15 | Kooperation bei der Flüchtlingsaufnahme | Realistischer ist es daher, dass die Kooperation bei der Flüchtlingsaufnahme ausgebaut wird. Kooperativ betreibt Hamburg auch Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein (in Umsetzung), Niedersachsen (in Vorbereitung) und in Mecklenburg-Vorpommern (bereits seit 2006). | S. 6 | Aktuell kein Bedarf erkennbar. | 2 | Gruen | |
16 | Kooperation bei der Flüchtlingsaufnahme | Weitere Kooperationsvereinbarungen im Bundesgebiet, vorzugsweise in der Metropolregion, sind zu forcieren – das kann ein Beitrag zur Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland sein. Der Senat soll der Bürgerschaft regelmäßig über den Stand der Kooperationen berichten. | S. 6/7 | Stadt sieht keinen Handlungsbedarf. Für die Sczenarion zu überprüfen! | 2 | Gruen | |
17 | Mindesqualität Folgeunterkünfte | Folgeunterkünfte stellen eine möglichst vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit im Sinne einer “öffentlich rechtlichen Unterbringung” dar. Die Folgeun-terkünfte müssen eine Mindestqualität haben. Über entsprechende Mindest-standards berichtet der Senat der Bürgerschaft noch im Jahre 2016. | S. 7 | Der Fortschrittsbericht Drucksache 21/7486 ist völlig unverständlich in diesem Punkt und am Ziel vorbei! Zusätzliches Personal und eine Omdusperson kann Mängel in der Unterbringung nicht ausgleichen. Die Formulirung von Mindeststandards wird offensichtlich verzögert. | 6 | ROT | |
18 | Rücknahme Polizeirecht | Die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften mittels Polizeirecht mag im Rah-men von Notlagen im vergangenen Herbst noch vertretbar gewesen sein. Nunmehr sind die Möglichkeiten von BauGB und HBauO bei der rechtskon-formen Einrichtung von Unterkünften zu nutzen – verknüpft mit frühestmögli-cher und breitestmöglicher Bürgerbeteiligung bzw. -information. | S. 7 | mit Fortschrittsbericht Drs. 21/7486 erfolgt. Allerdings unklar, warum weiterhin Bauantragsverfahren (Vogt-Kölln-Str. 30, Neuenfelder Fährdeich) laufen!? | 2 | Gruen | |
19 | Biotopverbund / Landschaftsachsen | Bei einer eventuell unvermeidlichen Flächeninanspruchnahme zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung müssen die Flächen des Biotopverbundes, Landschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete als großflächig wahrnehmbare Naturräume erhalten bleiben und Eingriffe im Einzelfall geprüft werden sowie auf Ausnahmen beschränkt bleiben – verknüpft mit frühestmöglicher und breitestmöglicher Bürgerbeteiligung bzw. -information. | S. 7 | Außer Hummelbüttel bisher keine weitere Planung bekannt. Schutz der Landschaftsachsen ist aktuelle Beschlusslage, siehe Koalitionsbeschluss 21/9279 | 4 | Gruen | |
20 | Zukünfte Standorte. Maßnahmen zur Stärkung der Infrasturktur | Mindestens gleichermaßen ist bei der Planung zukünftiger Standorte darauf zu achten, soziale Überlastungen in Stadtteilen mit besonderen Problemlagen zu vermeiden. Wenn Stadtteile, in denen städtische Fördermaßnahmen z. B. im Rahmen von RISE laufen, für die Unterbringung von Flüchtlingen in Betracht kommen, ist die Unterbringungs- und Integrationsplanung so auszugestalten, dass sie mit einer Stärkung der (sozialen) Infrastruktur einhergeht und der Stadtteil im Übrigen gewinnt – verknüpft mit frühestmöglicher und breitestmöglicher Bürgerbeteiligung bzw. -information. | S. 7 | Wenig Planungen. ZKF nur noch im Notbetrieb! Unterbringung am Dänenstein widerspricht dem Bürgervertrag! | 2 | ROT | |
21 | Monopol f & w Ausschreibungen örU's | Der Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften soll nicht ausschließlich durch städtische Gesellschaften wie Fördern und Wohnen geschehen. Vielmehr sollten im Rahmen rechtskonformer, möglichst zügiger Vergabeverfahren auch erfahrene und anerkannte Hilfsorganisationen, wie z. B. ASB, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter oder Malteser, die Möglichkeit erhalten, den Betrieb von Einrichtungen übernehmen können. | S. 8 | Aschenland wurde ausgeschrieben und an DRK vergeben. Rissen wurde ausgeschrieben. AWO hat Auftrag erhalten. Ansonsten klares Statement der Stadt für f&w! Rücksprache mit HGI ist nicht erfolgt! Der Hinweis in der Großen Anfrage vom 09.06.2017 auf den Sozialausschuss hat mit einer vertraglichen Umsetzung nichts zu tun! | 2 | ROT | |
22 | Schließung prekärer Unterkünfte | Schritt für Schritt in 2016/2017 prekäre Erstaufnahme-Einrichtungen – insbesondere in Hallen und Zelten – nicht weiter zu belegen, zu reduzieren bzw. zu schließen, im Einzelnen sind folgende Maßnahmen zu prüfen: | S. 8 | Umgesetzt | 2 | Gruen | |
23 | Schließung prekärer Unterkünfte | - Umzug von Flüchtlingen aus prekären Unterkünften in freie Kapazitäten anderer Erstaufnahmeeinrichtungen, | S. 8 | Umgesetzt. | 2 | Gruen | |
24 | Schließung prekärer Unterkünfte | - Vereinbarungen mit anderen Bundesländern zur Aufnahme von Flüchtlingen in dort leerstehende Einrichtungen (siehe Ziff. 1). | S. 8 | Derzeit nicht erforderlich. | 2 | Gruen | |
25 | Schließung prekärer Unterkünfte | - Nutzung von (auch befristet) leer stehenden Gebäuden. | S. 8 | Für die Erstaufnahme derzeit nicht erforderlich. | 2 | Gruen | |
26 | Schließung prekärer Unterkünfte | - ggf. temporäre Zwischennutzung von Flächen, die für Wohnungs- oder Gewerbebau disponiert sind, bei denen aber ein Baubeginn noch unabsehbar ist oder in der Zukunft liegt, dass eine Zwischennutzung wirtschaftlich sinnvoll ist. | S. 8 | Für die Erstaufnahme derzeit nicht erforderlich. | 2 | Gruen | |
27 | Schließung prekärer Unterkünfte | - Im Rahmen der behördlichen Prüfungen abgelehnte Standortvorschläge sollen mit den Maßgaben dieses Beschlusses erneut geprüft werden. | S. 8 | Für die Erstaufnahme derzeit nicht erforderlich. | 2 | Gruen | |
28 | Umbau von Erstaufnahmen in Folgeunterkünfte | zu prüfen, inwieweit geeignete Erstaufnahmestandorte nach Maßgabe dieses Beschlusses in Folgeunterkünfte umgebaut werden können; | S. 8 | Wird im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt. | 2 | Gruen | |
29 | Vorhaltung einer Reservekapazität | zu prüfen, inwieweit insbesondere geeignete Erstaufnahmestandorte, die im Rahmen der Kapazitätsanpassung „vom Netz gehen“, als Reservekapazität vorgehalten werden können und sollen, um in Zeiten wieder steigender Zugangszahlen nicht erneut mit großem Aufwand neue Kapazitäten schaffen zu müssen, sondern vereinfacht auf solche Reservekapazitäten zurückgreifen zu können (vgl. auch 3. d.). | S. 8 | Geräumte Unterkünfte werden als Reservekapazität vorgehalten. Ob diese Plätze aber ausreichen ist fraglich, da das ZKF nicht in Szenarien plant. | 2 | Gruen | |
30 | Vorhaltung einer Reservekapazität | Die geschlossenen prekäreren Unterkünfte sollten in der Regel als Reservekapazität erhalten bleiben, solange noch Verträge bestehen. | S. 8 | Findet statt. Ob ausreichend ist unklar. | 2 | Gruen | |
31 | Vorhaltung einer Reservekapazität | Erst wenn die ergriffenen Maßnahmen ausreichende Kapazitäten geschaffen haben und Sicherheit im Hinblick auf die Prognose des Flüchtlingszustroms besteht, können Reservekapazitäten endgültig geschlossen werden. | S. 8 | Schließung von Reservekapazitäten derzeit nicht geplant. | 2 | Gruen | |
32 | Vorhaltung einer Reservekapazität | Auch un-, untergenutzte und ebenfalls als Reserve vorgehaltene Gewerbeflächen können in die Vorhaltung der Reservekapazität einbezogen werden. | S. 8 | Da es wegen fehlender Planung in Szenarien unklar ist, ob die bestehenden Reservekapazitäten ausreichen, müsste hier geprüft werden, was aber nicht erfolgt ist. | 2 | GELB | |
33 | Schaffung weiterer Folgeunterkünfte | verstärkt möglichst viele, möglichst kleine, möglichst dezentrale Folgeunterkünfte zu planen, zu genehmigen und zu realisieren. | S. 8 | Der Senat arbeitet hier vor allem noch bestehende Planungen ab. Die Schaffung neuer örU findet nicht statt! | 11 | ROT | |
34 | Neuplanung örU | Es ist das Ziel, bei Neu-planungen von ÖRU möglichst in Größenordnungen zwischen 150 und bis maximal 300 Plätzen zu planen. | S. 8 | Es werden trotz niedriger Zuzugszahlen auch ÖRUs mit mehr als 300 Plätzen geplant! | 8 | ROT | |
35 | Verteilung über die Stadt | Durch die große Zahl von (zusätzlichen) kleinen Unterkünften – anzupeilen ist (wenn kapazitätsmäßig nötig) eine ÖRU-Zahl von bis zu 300 Standorten – ist es leichter möglich, die Unterkünfte gerechter über die ganze Stadt zu verteilen und große Unterkünfte (wesentlich größer als 300) zu vermeiden. | S. 8 | Keine Verteilung in der Stadt. OVS wird nicht angewendet. | 2 | ROT | |
36 | Reduzierung größerer Unterkünfte | Mit der wachsenden Zahl von Flüchtlingseinrichtungen besteht die Möglichkeit, die Belegung größerer Standorte in Rich-tung auf eine 300er Belegung zu reduzieren. | S. 8/9 | Die Reduzierung zu Ende 2019 ist zwar zugesagt, wegen der fehlenden Planung in Szenarien aber mehr als unsicher. | 2 | GELB | |
37 | Hebung von Wohnungsbaupotentialen | Der Senat wird ersucht, diese Möglichkeit zu nutzen. Auf den so gewonnenen Freiflächen können und sollen in aller Regel auch neue Wohnungsbaupotentiale gehoben werden (vgl. Ziff. c), vorausgesetzt diese bislang vorübergehend genutzten Flächen unterliegen keinerlei zwingenden Einschränkungen gemäß Einleitung Ziff. a). | S. 9 | Wird glaubwürdig angestrebt. Ob jedoch wirklich alle vereinbarten Möglichkeiten genutzt werden, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. | 8 | GELB | |
38 | Prekäre Unterkünfte (z.B. Baumärkte) | Die Reduzierung hat mit folgender Priorisierung stattzufinden: (1) zunächst bei prekären Standorten, Einrichtungen mit schlechtem Standard (vgl. auch aa). (2) in Bereichen, in denen sich zahlreiche Einrichtungen ballen oder sich andere sozialräumliche Notwendigkeiten ergeben (siehe unten). (3) mit Blick auf die Notwendigkeit, insbesondere zusätzliche Sozialwohnungen bereitzustellen, auch im Programm Perspektive Wohnen (vgl. b). | S. 9 | Wurde weitgehend so realisiert. | 2 | Gruen | |
39 | 3 x 300 | Insgesamt ist durch diesen Prozess – neue Standorte, kleinere Einrichtungen, Belegungsreduzierung der größeren Standorte – verbindlich bis zum 31.12.2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlich-rechtlichen Un-terbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen („3x300er-Regel“). | S. 9 | Die Zusage ist mehrfach bestätigt, aber weitere örU wurden nicht im ausreichendem Umfang gepalnt und gebaut. Daher alte und auch eine neue örU größer 300! | 2 | ROT | |
40 | Durschnittsbetrachtung | Durchschnittsbetrachtung darf nicht durch eine gezielte Schaffung von sehr vielen zu kleinen Unterkünften unterlaufen werden; sie muss ein realistisches Bild der Standortentwicklung zeichnen. Dasselbe gilt für die Zielzahl von 300 ÖRU-Standorten; diese ist als Richtung zu verstehen, um die o. g. Zielsetzun-gen zu erreichen. | S. 9 | Keine Planungen nuer örU aufgrund geringer Zuzüger führen dennoch dazu, dass sich der Durschnitt ohne weiteres politisches Handeln ergibt. | 2 | Gruen | |
41 | "atmen" der 3 x 300 | Die „3x300er-Regel“ muss in Zeiten dramatisch hoher Flüchtlingszugänge angemessen atmen können, damit Hamburg in jedem Fall seiner Unterbringungsverpflichtung gerecht werden kann. | S. 9 | Risiko, weil keine Planung in Szenarien. Politk hat das "Atmen"nur nach oben interpretiert. Ein Abbau großer Standorte ist nicht geplant. | 2 | GELB | |
42 | Anwednung 3 x 300 | Wird der Zugang wieder geringer, muss die „3x300er-Regel“ in ihren Ermessensspielräumen wieder restriktiver angewandt werden. | S. 9 | Es werden trotz niedriger Zugangszahlen Unterkünfte für mehr als 300 geplant! | 6 | ROT | |
43 | Anwednung 3 x 300 | Entwickelt sich die Zugangssituation weiter rückläufig, ist diese Regel in ihrer Anwendung weiter nach unten zu steuern. Die eingangs erwähnten Szenarien ZKF bzw. BMF/Volksinitiative sind bei der Steuerung zu berücksichtigen. | S. 9 | Bedarfsgruppe wurde nachträglich um Familiennachzug (3.000 Plätze) und Wohnungslose (1.500 Plätze) erhöht. Dennoch findet keine Planung in Szenarien statt. | 2 | ROT | |
44 | Standortplanung | Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine bzw. anteilig ge-ringe Beiträge zu Unterbringungsverantwortung erbracht haben (vgl. auch 3. b). | S. 9 | Die Planungen orientieren sich am OVS. | 4 | ROT | |
45 | Satus Quo erhalten bis … | Die bis zum Beschlussdatum bereits errichteten Unterkünfte können – mit Ausnahme der nur befristet nutzbaren prekären Unterkünfte (vgl. aa) – unter Berücksichtigung der hier gefundenen Verständigung bestehen bleiben (Bestandsschutz). | S. 9 | Bestandsschutz heißt aber nicht "Status Quo" erhalten! Auch diese Unterkünfte sollten entsprechend reduziert werden, um die 300er Regel zu erreichen. | 2 | ROT | |
46 | Standortüberlegungen | Bei Standortüberlegungen zu bestehenden Einrichtungen sind die o. g. Maßgaben verbindlich zu beachten. | S. 9 | Keine neuen Planungen bekannt. Kein Hinweis, dass der OVS nicht genutzt werden wird. | 2 | Gruen | |
47 | keine Klagen der BI's | Die Vertrauensleute der Volksinitiative haben dazu mitgeteilt, dass weder der Dachverband noch die Mitgliedsinitiativen vor Ort Klagen gegen diese Unterkünfte erheben oder unterstützen. | S. 9/10 | Am Standort Duvenacker wurde entgegen der Empfehlung des Dachverbandes Klage erhoben. Die betreffende Mitgliedsinitiative bestreitet, diese Klage zu unterstützen. | 2 | Gruen | |
48 | ZKF-Planungssicherheit | Die vollziehbar genehmigten, im Bau befindlichen und vom ZKF geplanten Folgeunterkünfte (vgl. auch b) werden wie projektiert realisiert, soweit sich nicht aus diesem Beschluss bzw. aus regionalen Verständigungen oder Bürgerverträgen vor Ort (vgl. 3. a) etwas anderes ergibt (siehe auch Liste in Anlage 6). | S. 10 | Interesse der Stadt. Daher erfüllt. | 2 | Gruen | |
49 | Übergang in reguläre Bebauungspläne | für die aktuellen Standortplanungen die Einleitung von regulären Bebauungsplanverfahren unverzüglich und mit Hochdruck voranzutreiben, um überall auch die üblichen Verfahren der Bürgerbeteiligung – insbesondere mit zeitnaher öffentlicher Plandiskussion mit Einwendungsmöglichkeit – und einen schnellen Übergang in gemischte Quartiere zu ermöglichen. | S. 11 | Unterschiedliche Geschwindigkeiten, die sich nicht in jedem Fall begründen lassen. Beispiel Mittlerer Landweg zeigt, dass Flüchtlinge "um-etikettiert" werden sollen und gemischte Quartiere gar nicht systematisch angestrebt werden. Die Vorweggenehmigungsreifen der laufenden Verfahren sollen in 2017 und 2018 erreicht werden. Wir haben Zweifel! Der Zweifel wurde 2019 bestätigt! | 2 | GELB | |
50 | Bürgerbeteiligung B-Plan Verfahren | Die Standards guter Bürgerbeteiligung mit formalen Beteiligungsschritten und informalen Beteiligungselementen (Planungsworkshops und dergleichen) sind so schnell wie möglich auch für diese Projekte wieder einzuhalten. | S. 11 | An den verschiedenen Standorten sehr unterschiedlich realisiert. Aktuell besonders kritisch: Klein Borstel, Eppendorf, Hummelsbüttel, Hörgensweg und Mittlerer Landweg An Eidelsstedt verstößt der Bezrik ausdrücklich gegen der Bürgervertrag (Anzahl der Wohnungen). | 4 | ROT | |
51 | Durchmischung der neuen Wohneinheiten/Quartiere | bei Standorten des Programms Perspektive Wohnen, bei denen reguläres Planrecht für Wohnen besteht, die Möglichkeit für gemischte Belegung (Wohnen/ÖRU) von vornherein integrationsfreundlich sicherzustellen, | S. 11 | Nicht an allen Standorten gewährleistet. Die Stadt weiss immer noch nicht was "Durchmischung" meint! | 8 | ROT | |
52 | B-Plan | gemeinsam mit den Bezirken im Rahmen der Bauleitplanung und gemeinsam mit dem jeweiligen Eigentümer sowie dem jeweiligen Betreiber im Rahmen der Kapazitätsplanung dafür Sorge zu tragen, dass durch die schnelle Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eine zügige Vorweggenehmigungsreife erreicht werden kann, damit schon bei der Bezugsfertigkeit unter Berücksichtigung der Szenarien (ZKF bzw. BMF/Volksinitiative) und auf Basis einer standortbezogenen aktualisierten Bedarfsermittlung jeweils eine Reduzierung des ÖRU-Anteils standortbezogen verbindlich vorgenommen werden kann und damit von vornherein gemischte Quartiere entstehen können. | S. 11 | Eigentümer fühlen sich an den BV nicht gebunden! Im Einzelfall schwierig! Nicht an allen Standorten gewährleistet. Betreiber, der die örU betreibt, ist ebenfalls ein Kernproblem. Das f&w-Gesetz wurde geändert, so dass maximal 20 Prozent eines Quartiers frei vermietet werden dürfen. Siehe 21/6471. | 6 | ROT | |
53 | Szenario bei Erstbelegung | Konkret bedeutet dies, dass standortbezogen (insbesondere im Rahmen von Bürgerverträgen, vgl. die entsprechenden Anlagen) nach Erreichen der Vorweggenehmigungsreife im zeitlichen Zusammenhang mit der Bezugsfertigkeit im Hinblick auf die Erstbelegung eine aktualisierte Betrachtung des Zugangsszenarios im Hinblick auf die Flüchtlinge (ZKF bzw. BMF/Volksinitiative, s. 1.) erfolgt. | S. 11 | Noch nicht erfolgt. Niedrige Zugangszahlen wurden bei Erstbelegung der bereits belegten örU nach PW nicht berücksichtigt. Senat begründet das mit hoher Zahl der Überresidenten.Würde PW aber für andere Mieter geöffnet, Flüchtlinge hingegen über ganze Stadt in Sozialwohnungen verteilt werden, dann würde Gesamtzahl der benötigten Wohnungen ja gleich bleiben, man hätte aber gleichzeitig Durchmischung. | 2 | ROT | |
54 | Transparenz der Szenariofeststellungen | Entsprechende kapazitätsrelevante Feststellungen sind transparent zu machen und in dem in den regionalen Verständigungen festgehaltenen Verfahren abzustimmen. Mit diesem Vorgehen wird die Zielsetzung unterstützt, möglichst schnell möglichst viele Wohneinheiten dem allgemeinen Wohnungsmarkt zuzuführen. | S. 11 | Noch nicht erfolgt. | 2 | ROT | |
55 | Umsetzung der BV hinsichtlich 300 | Im Anschluss bzw. im Übrigen Schritt für Schritt standortbezogen, unter Berücksichtigung der Szenarien (ZKF bzw. BMF/Volksinitiative) und auf Basis einer jeweils aktualisierten Bedarfsermittlung die Zielzahl der Volksinitiative von 300 Plätzen/Standort erreicht wird. | S. 11 | Problem: Es geht nicht nur um 300 örU-Plätze, sondern darum, dass nicht zu viele Flüchtlinge in den Wohn-Projekten angesiedelt werden und Durchmischung sichergestellt wird. Flüchtlinge in in Sozialwohnungen, umdeklarierte örU im Mittleren Landweg bleiben Flüchtlinge und eine Durchmischung erfolgt nicht. | 4 | ROT | |
56 | Ziel 1/3 oder 1/4 Mix. | Konkret sind damit für die verbleibende Zeit bis zum Auslaufen des Pachtverhältnisses mit dem Betreiber weitere den ÖRU-Anteil reduzierende Zwischenschritte zu gehen, die in Richtung des in Hamburg bewährten Drittel- bzw. von der Volksinitiative vorgeschlagenen Viertelmixes gehen und – durch Freistellung – neben frei finanzierten Wohneinheiten aus Gründen der Quartiers-stabilisierung auch die Einbeziehung weiterer Bedarfsgruppen berücksichtigen (z. B. Azubi-Wohnungen, Studierendenwohnungen, Senioren- und Behindertenwohnungen). Vertragsgemäß steht am Schluss die Aufgabe der ÖRU-Nutzung und der Komplettübergang in die normale und gewünschte Wohnnutzung. | S. 11 | Ziele über den Zeitverlauf. Absehbar: Wird in der Regel nicht erfüllt! | 2 | ROT | |
57 | 25-Pkt.Programm Senat | parallel die sich aus Punkt B.) ergebenden Maßgaben sowie die in Drs. 21/2550 (25-Punkte-Programm) enthaltenen Petita umzusetzen, um bestmögliche – auch unter Rückgriff aus Mittel aus dem Quartiers- und dem neu geschaffenen Integrationsfonds – beste Integrations-bedingungen in guter Nachbarschaft zu erreichen. | S. 11 | Wird umgesetzt. | 2 | Gruen | |
58 | Neuplanungen für Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen und ÖRU als Bestandteil in bezirklichen Wohnungsbau-programmen | im Falle von Neuplanungen (vgl. c) dd)) für Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen in geeigneter Weise von vornherein gemischte Strukturen zu planen. | S. 12 | Keine positiven Beispiele! Neuplanungen fehlen. Forderung nach "EppendorferKonzept" unbeantwortet. Vorschlag des "Uhlenhorster Modells" seit 1 Jahr ohne jede Bewegung! Zusätzlicher Wohnungsbau wird hier be- und verhindert! | 2 | ROT | |
59 | Neuplanungen Unterkünfte Perspektive Wohnen und ÖRU als Bestandteil in bezirklichen Wohnungsbauprogrammen | In diesem Kontext sollen die Bezirke im Rahmen der Fortschreibung ihrer bezirklichen Wohnungsbauprogramme prüfen, ob ein Anteil öffentlich-rechtlicher Unterbringung in bestimmten Wohnungsbauvorhaben sinnvoll und realisierbar ist. | S. 12 | Erfolgt nicht. | 6 | ROT | |
60 | Neuplanungen Unterkünfte Perspektive Wohnen und ÖRU als Bestandteil in bezirklichen Wohnungsbauprogrammen | Die o. g. „3x300er“-Regel und der Verteilungsschlüssel sind bei entsprechenden Neuplanungen anzuwenden. | S. 12 | Erfolgt nicht. | 6 | ROT | |
61 | Neuplanungen für Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen und ÖRU als Bestandteil in bezirklichen Wohnungsbau-programmen | Unabhängig von der jeweiligen Rechtsgrundlage für die Genehmigungserteilung sind im Falle von Neuplanungen für Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen die anerkannten Standards von früher und umfassender Bürgerbeteiligung bei Wohnungsbauvorhaben mit formalen Beteiligungsschritten und informalen Beteiligungselementen (Planungsworkshops und dergleichen) zukünftig ebenfalls verbindlich einzuhalten und sicherzustellen. | S. 12 | Keine neuen UPW bekannt! | 2 | ROT | |
62 | Wohnungsbauprogramm / Steigerung des Wohnungsbaus | … den Prozess der Konzeptentwicklung für die Fortschreibung der Wohnungsbauprogramme transparent und möglichst dialogorientiert durchzuführen. | S. 12 | Bezirkliche WBPs werden in den Bezirken öffentlich behandelt. Hinweise, Widersprüche werden laufend berücksichtigt. Zu großen stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen gibt es Veranstaltungen der Stadtwerkstatt. | 6 | Gruen | |
63 | Lebensqualität des Einzelnen | Ziel muss es sein, den Bedürfnissen des Bevölkerungszuwaches gerecht zu werden, ohne die Lebensqualität des Einzelnen einzuschränken. | S. 12 | Schwer zu messen, aber bislang kein gravierender Verstoß erkennbar. | 2 | Gruen | |
64 | Dialogformen | Hierzu sind neue Dialogformen zu entwickeln und bestehende, z. B. die Stadtwerkstatt, zu verstetigen und auszubauen. Die städtischen Projektgesellschaften IBA und HafenCity GmbH sind in diesen Prozess in geeigneter Weise einzubinden. | S. 12 | Instrument Stadtwerkstatt wird zu wenig genutzt. | 2 | GELB | |
65 | Steigerung des Wohnungsbaus | Um die Herausforderung der Unterbringung und Integration der Flüchtlinge stadtverträglich auch mit Blick auf die zahlreichen übrigen Bedarfe am Wohnungsmarkt (insbesondere bei Menschen mit Zugangsproblemen zum Wohnungsmarkt, u. a. Obdachlose, Haftentlassene, Frauen aus Frauenhäusern u.v.m.) zu meistern, ist die zügige Fortschreibung der (bezirklichen) Wohnungsbauprogramme und die massive Steigerung des Wohnungsbaus unerlässlich. | S. 12 | Aktuelles Programm für einen sozialen Wohnungsbau nicht ausreichend. | 11 | ROT | |
66 | Versorgungssituation der vordringlich Wohnungssuchenden | Das Ziel ist, die Versorgungssituation der vordringlich Wohnungssuchenden (Dringlichkeitsschein/Dringlichkeitsbestätigung) und der sozialwohnungsberechtigten Haushalte deutlich zu verbessern, was einen wichtigen Beitrag zur Integration insbesondere der bleibeberechtigten Flüchtlinge in Wohnraum leisten wird. | S. 12/13 | Es sind tausende Haushalte unversorgt, doch es kommen nur wenige hundert Wohnungen pro Jahr neu hinzu. Die Lücke zwischen Nachfrage und Angebot ist enorm, doch Senat bleibt bei kleinteiligen Verbesserungen. | 2 | GELB | |
67 | Flüchtlinge mit Bleibeperspektive Schritt für Schritt in den normalen Wohnungsmarkt zu integrieren | Die hierfür bestehenden, diesen Prozess unterstützenden Instrumente der sozialen Wohnraumversorgung (z. B. Fachstellenkonzept und Kooperationsverträge) sind darauf konsequent auszurichten; eine Steigerung des Wohnungsbaus und damit eine Vergrößerung des Wohnungsangebots sind zur Zielerreichung unverzichtbar. | S. 13 | Zwar wird an der Versorgung vordringlich Wohnungssuchender gearbeitet, doch haben die Flüchtlinge besondere Probleme, die nicht besonders angegangen werden. | 6 | ROT | |
68 | Baugenehmigungen | alle Anstrengungen zu unternehmen, die im Bündnis für das Wohnen genannte Zielzahl von mindestens 10.000 Baugenehmigungen jährlich zu erreichen und perspektivisch möglichst zu übertreffen. | S. 13 | Ziele wurden erreicht. | 6 | Gruen | |
69 | + 10% Baugenehmigungen | Die Bezirke sind bei ihren Planungskapazitäten in die Lage zu versetzen, mindestens 10 Prozent mehr als die genannte Zielzahl von Baugenehmigungen zu erteilen. | S. 13 | Erfüllt! | 2 | Gruen | |
70 | Wohnungsbaukon-ferenzen) | Die Bezirke sollen die fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramme in geeigneter Form (z. B. in Wohnungsbaukonferenzen) mit allen Beteiligten diskutieren. | S. 13 | Im Vertrag für Hamburg mit den Bezirken wurde vereinbart: "Die Bezirke werden die fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramme in geeigneter Form (zum Beispiel Wohnungsbaukonferenzen) mit allen Beteiligten diskutieren." Bürgernähe ist hier immer noch nicht erreicht. | 2 | GELB | |
71 | Beteiligung Planungswerkstätten oder Workshops | dafür Sorge zu tragen, dass die Bezirke eine frühzeitige, umfassende und gegebenenfalls in Alternativen denkende Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritten soll die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger regelhaft über die Anwendung weiterer Beteiligungsverfahren wie beispielsweise Planungswerkstätten oder Workshops erfolgen. | S. 13 | erfolgt in zu wenigen Fällen. | 2 | GELB | |
72 | Mittel für Büergerbeteiligung | Hierfür sollen Senat und Bürgerschaft zusätzliche Mittel für Beteiligungsverfahren bereitstellen. | S. 13 | Bei größeren und bedeutenden Vorhaben hat sich die sog. Stadtwerkstatt als zusätzliches Beteiligungsinstrument bewährt. Es ist daher sicherzustellen, dass die Bezirke bei entsprechenden Projekten dieses Instrument nutzen können; entsprechende Ressourcen sind bereitzustellen." Darüber hinaus stehen den Bezirken durch die neuerdings ungedeckelte Baugenehmifgungsprämie von 250 € pro WE genügend Mittel für Bürgerbeteiligungsprozesse zV. | 2 | Gruen | |
73 | Bürgerbeteilgung | Die Belange der Bürgerinnen und Bürger sollen zügig in das Verfahren eingebracht und angemessen berücksichtigt werden, um breit getragene Planungsergebnisse zu erzielen. | S. 13 | Läßt sehr viel Raum für Verbesserung. | 2 | GELB | |
74 | Verteilung von Sozialwohnungen | im Rahmen der Programmfortschreibung fortlaufend dafür Sorge zu tragen, dass beim Neubau von sozial geförderten Wohnungen für eine möglichst gerechte Verteilung auf die Stadtteile und Bezirke angestrebt wird. | S. 13 | Wird (möglicherweise) angestrebt, passiert aber nicht. Sozialwohnungsbau ist ungleich in der Stadt verteilt. Tegelsbarg, Pagodenviertel, Mitte Altona etc. | 6 | ROT | |
75 | Steigerung Sozialwohnungsneubau | Eine Steigerung des Sozialwohnungsneubaus auf mindestens 3.000 Wohneinheiten und der SAGA-Neubaus auf mindestens 2.000 Wohneinheiten ist unabdingbar. | S. 13 | Interesse der Stadt. Daher erfüllt! | 4 | Gruen | |
76 | Belegungsbindung | Auch im Wohnungsbestand ist dem Verlust von Sozialwohnungen entgegenzutreten – durch Maßnahmen der Verlängerung von Belegungsbindungen und durch das Programm zum Ankauf von Belegungsbindungen. | S. 13 | Die Förderprogramme für den Sozialwohnungsbau wurden für 2017 um 50% auf 3000 WE/Jahr gesteigert. Die bestehenden Programme für Belegungskäufe werden von den Wohnungsunternehmen nicht ausgeschöpft. 100% Ausschöpfung muss gewährleistet werden. | 6 | ROT | |
77 | weitere innovative Konzepte für bezahlbaren Wohnungsbau | neben dem geförderten und regulär freifinanzierten Wohnungsbau weitere innovative Konzepte für bezahlbaren Wohnungsbau (Zielwert 8-9 EuroNKM/qm) als Ergänzung des Mietwohnungsneubaus vorzusehen. Hierbei kann die Verwendung von Elementen des seriellen Bauens, das Projekt des Effizienz-Wohnungsbaus und der Gedanke von typisierenden demonstrativen Bauvorhaben hilfreich sein. | S. 13/14 | Innovation bisher nur durch Standardisierung. Es fehlen: Lean Management, BIM (Buildung Information Modelling) etc. Der Effizienzwohnungsbau ist Bestandteil des Bündnisses für das Wohnen des Senats mit der Wohnungswirtschaft. Diverse Konferenzen und Fachgespräche finden statt, um das voranzutreiben. | 2 | ROT | |
78 | Innenentwicklung | am Grundsatz des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung festzuhalten. | S. 14 | wird angestrebt, bislang aber nicht konkret umgesetzt! Ansatz ist 80% Neubau durch Nachverdichtung. Siehe sog. Staatsrätepapier, Bündnis für das Wohnen, zB. Beschlüsse 21/9279, 21/9118 Konzept für Innenverdichtung fehlt. | 2 | GELB | |
79 | Eingriffe in Biotope | In der äußeren Stadt sollen die Flächen des Biotopverbundes, der Landschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete als großflächig wahrnehmbare Naturräume erhalten bleiben, Eingriffe müssen auf Ausnahmen begrenzt bleiben | S. 14 | Bleibt abzuwarten! | 2 | Gruen | |
80 | Eingriffe in Biotope | und machen Ausgleichsmaßnahmen auch unter Berücksichtigung des sogenannten „Naturcents“ erforderlich. | S. 14 | Bleibt abzuwarten! | 2 | Gruen | |
81 | Eingriffe in Biotope | Dabei sind die naturschutzrechtlich notwendigen Kompensationsflächen von Anfang an (möglichst ortsnah) mit zu planen, nachzuweisen, zügig und verbindlich umzusetzen. | S. 14 | Bleibt abzuwarten! | 2 | Gruen | |
82 | Eingriffe in Biotope | In Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern ist und bleibt eine Bebauung nicht möglich. | S. 14 | Bleibt abzuwarten! | 2 | Gruen | |
83 | Eingriffe in Biotope | Um die Flächennutzung effizient zu gestalten, soll der Wohnungsneubau in aller Regel in verdichteter, möglichst mehrgeschossiger Bauweise vorgenommen werden. Der Gedanke der doppelten Innenentwicklung ist dabei zu berücksichtigen. | S. 14 | Bleibt abzuwarten! | 2 | Gruen | |
84 | Flächenpolitik | gemeinsam mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement eine aktivere Flächenpolitik anzustreben, um die Bezirke mit der zeitgerechten Bereitstellung von geeigneten zusätzlichen Wohnungsbauflächen zu angemessenen Bedingungen zu unterstützen. | S. 14 | keine Umsetzung erkennbar! | 2 | GELB | |
85 | Flächenrecycling | Das Flächenrecycling soll dabei vorrangig angestrebt werden (z. B. durch Nutzung von Konversionsflächen, nicht mehr marktgängigen Gewerbeflächen, Baulücken, Verkehrsflächen/nicht mehr benötigte Parkplatzflächen, „echten“ Recyclingflächen (Böden mit Schadstoffverdacht (Altlasten)), sonstigen Nachverdichtungspotentialen (Änderung der Nutzungs-festlegungen, Teilung und Zweitbebauung, Aus- oder Anbau, Umbau leer stehende Bürogebäude zu Wohnzwecken, Betriebserweiterung, Aufstockungspotential von Gebäuden) für den Wohnungsbau. | S. 14 | keine Umsetzung erkennbar! | 2 | GELB | |
86 | Baulückenkataster | Zu diesem Zweck sind die Baulückenkataster wieder regelhaft zu führen und in einen praktikablen Arbeitsstand zu bringen. | S. 14 | Bezirke halten das ggf. unter Verschluss! | 2 | ROT | |
87 | Nachverdichtungs-potentiale | die Nachverdichtungspotentiale in 1950/1960er-Jahre-Siedlungen oder entlang wichtiger Magistralen in den Bezirken zu identifizieren und in die bezirklichen Wohnungsbauprogramme einzubeziehen. | S. 14 | Nur teilweise, da Sache der Bezirke | 2 | ROT | |
88 | Nachverdichtungs-potentiale | Gerade die Magistralen sind perspektivische Entwicklungsachsen für gewerbliche und wohnungswirtschaftliche Entwicklung. Eine ähnliche Potentialbetrachtung kann sich auch entlang neu geplanter U- und S-Bahnstrecken ergeben. | S. 14 | Nur teilweise, da Sache der Bezirke | 2 | ROT | |
89 | Änderung der BauNVO | Sich auf Bundesebene für eine Änderung der BauNVO einzusetzen, die das Leitbild einer funktional gemischten Stadt verfolgt. Eine bessere Durchmischung von Wohnen und Gewerbe entspricht den stadtentwicklungspolitischen Anforderungen des 21. Jahrhunderts. | S. 14 | Einführung des Gebietstyps Urbanes Gebiet auf Initiative von Hamburg und Änderung der Lärmschutzverordnung. | 2 | Gruen | |
90 | Zweckentfremdung von Wohnraum | der Zweckentfremdung von Wohnungen weiterhin intensiv nachzugehen, um den Leerstand von Wohnraum und nicht dem Wohnen zuzuordnende Nutzungen zu vermeiden. | S. 15 | Nur aus Altona ist eine Aktivität bekannt! | 2 | GELB | |
91 | Nutzung des Wohnungsbestands und von Gewerbeimmobilien | Die Möglichkeit von Zwischennutzungen soll verstärkt geprüft werden, wenn Um-, Neubau- oder Modernisierungsmaßnahmen geplant sind. | S. 15 | Kein Fortschritt bekannt | 2 | GELB | |
92 | Eigentümern | Dabei sollen den Eigentümern auch möglichst unbürokratische Möglichkeiten zur privaten (Zwischen-) Unterbringung von Geflüchteten aufgezeigt werden. | S. 15 | Kein Fortschritt bekannt | 2 | GELB | |
93 | bezirkliche Wohnraumschutz | Konkret ist insbesondere folgendes sicherzustellen: Sofern absehbar ist, dass geeigneter Wohnraum über einen längeren Zeitraum leer steht, weist der jeweilige bezirkliche Wohnraumschutz auf die Möglichkeit einer Zwischenvermietung an fördern & wohnen hin und übermittelt entsprechende Kontaktdaten. | S. 15 | Kein Fortschritt bekannt | 2 | GELB | |
94 | Personalbestand in den Bezirken | Um der Zweckentfremdung von Wohnraum weiter angemessen nachgehen zu können, ist der Personalbestand in den Bezirken mindestens zu verstetigen und nach Möglichkeit auszubauen. | S. 15 | Nur aus Altona ist eine Aktivität bekannt! | 2 | GELB | |
95 | jährlich ein Wohnraumschutzbericht | Um Politik und Öffentlichkeit noch stärker für Handlungsbedarfe und Potentiale im Bereich des Wohnraumschutzes zu sensibilisieren, ist seitens der zuständigen Behörden der Bürgerschaft jährlich ein Wohnraumschutzbericht vorzulegen. | S. 15 | Kein Fortschritt bekannt | 2 | GELB | |
96 | Aufstockung, Nachverdichtung und Dachgeschossausbau | das Hamburger Stadtgebiet auf Quartiersebene weiterhin in geeigneter Weise nach Aufstockungs- und Nachverdichtungspotenzialen bspw. von Ein- und Zweifamilienhausgebieten und größeren Wohnquartieren mit Geschosswohnungsbau zu prüfen und gezielt auf die jeweiligen Grundeigentümer und Wohnungsbaugesellschaften zuzugehen, um Aufstockungen, Nachverdichtungen und Ausbauten zu initiieren. | S. 15 | Kein Fortschritt bekannt | 2 | GELB | |
97 | Fördermöglichkeiten Aufstockung | Die entsprechenden Fördermöglichkeiten hierfür sind bekannter zu machen und zu nutzen. | S. 15 | Nicht bekannt | 2 | GELB | |
98 | Aufstockung nutzen | Wo geltende Bebauungspläne Aufstockungen erlauben, sollten die Potentiale genutzt werden. | S. 15 | Kein Fortschritt bekannt | 4 | GELB | |
99 | SAGA Aufstockungen | SAGA GWG zu beauftragen, ihren Gebäudebestand weiterhin gezielt nach im Einzelfall vorhandenen Potential für Aufstockungen, Nachverdichtungen und Dachgeschossausbau zu untersuchen und unter Berücksichtigung der Interessen der Mieterinnen und Mieter im Bestand für geeignete Baukörper entsprechende geeignete Baumaßnahmen zu prüfen, zu planen und umzu-setzen. | S. 15 | Kein Fortschritt bekannt | 6 | GELB | |
100 | SAGA Aufstockungen | Insbesondere sollen die anstehenden energetischen Sanierungen dazu genutzt werden, um zu prüfen, ob und wie diese für anlässlich dessen durchzuführende Aufstockungen genutzt werden können. | S. 15 | Nicht bekannt | 4 | ROT |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 3 x 300er-Regel | Insgesamt ist durch diesen Prozess – neue Standorte, kleinere Einrichtungen, Belegungsreduzierung der größeren Standorte – verbindlich bis zum 31.12.2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlichrechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen („3x300er-Regel“). | HGI Drs. | Zusage wurde mehrfach öffentlich und in den gemeinsamen Sitzungen bekräftigt. | 100 | Gruen | |
2 | Abstand zwischen den ÖRU-Standorten | Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. | HGI Drs. | Keine betreffenden Standortplanungen sind öffentlich bekannt. | 50 | Gruen | |
3 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 10 | Gruen | |
4 | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 10 | Gruen | ||
5 | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 10 | Gruen | ||
6 | Kooperationsbereitschaft Investor (???) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 5 | Gruen | ||
7 | Kooperationsbereitschaft Betreiber (F&W AöR) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 5 | Gruen | ||
8 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Um diesen Prozess zukünftig weiter zu verobjektivieren, ist in einem ersten Schritt ein kriteriengestützter Hamburger Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und in einem zweiten Schritt ein entsprechender, das Sozialmonitoring aber auch den Faktor Fläche berücksichtigender Verteilungsschlüssel für die Hamburger Stadtteile zu erarbeiten. | HGI Drs. | HGI-ZKF Arbeitsgruppe arbeitet noch daran. Erster Entwurf liegt vor. Differenzen zur Bewertung verbindlicher Verteilungsschlüssel versus Orientierungsschlüssel müssen geklärt werden. | 30 | NEUTRAL | |
9 | Standorte für Flüchtlingsunterbringung in Billwerder | keine weiteren neuen Planungen und Standorte der Flüchtlingsunterbringung im Stadtteil Billwerder bzw. in der sozialräumlichen Nähe (2500 m Radius) | 2 | Aktuell keine weiteren Unterkünfte im vereinbarten Radius geplant. | 10 | Gruen | |
10 | Belegung der Unterkunft am MiLa | Die Belegung der Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen am Mittleren Landweg hat mit Haushalten mit Bleibeperspektive und möglichst bereits eingeleiteter Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erfolgen. Der Anteil von Menschen, die in Familien, also in Haushalten mit mindestens einem Kind, leben, soll bei den Unterkünften wesentlich über dem Anteil von Familien in der Gesamtzahl der Flüchtlinge in Hamburg liegen. Mindestens 60 % der Wohnungen für Flüchtlingsunterbringung sollen mit Familien belegt sein. | 3 | Belegung hinsichtlich Aufteilung Familien/Alleinstehende wird laut Auskunft von F&W eingehalten. Laut Presseartikel sieht F&W aber das Problem das es evtl. nicht genügend Familien geben wird, um die geforderte Aufteilung auch bei der finalen Belegung einhalten zu können. Integration in den ersten Arbeitsmarkt: die BI hat hier keine Info. Dies gilt nach wie vor. Die Belegung wird sich ja im Zuge der Durchmischung ändern. Trotzdem weiterhin gelb. | 100 | GELB | |
11 | 2. Lärmschutzwand auf dem Gelände der Bahnlinie S21 | Die Sicherstellung aller notwendigen Lärmschutzstandards hinsichtlich der Lage des Quartiers an der Bahnstrecke ist zu gewährleisten. Ein Nachweis zur Einhaltung des Immissionsschutzes ist im Bebauungsplanverfahren zu erarbeiten. Die dafür notwendigen Gutachten sind zu veröffent-lichen. Sofern notwendig ist ein Konzept zur Einhaltung der Lärmschutzstandards zu erarbeiten, das Maßnahmen (insbesondere eine Lärmschutzwand auf dem in Bahnnutzung befindlichen Bahndamm nördlich des Gleisdreiecks) aufzeigt und umsetzt, wie die Einhaltung der Immissions-schutzstandards sichergestellt werden kann. Erklärtes Ziel der Vertragspartner ist es, für den entstehenden Wohnraum in jeder Hinsicht gesunde Wohnverhältnisse im Sinne der Gelingens-voraussetzungen für eine stabile soziale Mischung zu erreichen. | 4 | Im Zuge der genehmigung des B-Plans wurde auch die 2. Lärmschutzwand genehmigt und soll von der Stadt Hamburg gebaut werden. Timing der Realisierung ist Ende 2020 angestrebt. | 10 | GELB | |
12 | 2500 Flüchtlinge in 780 Wohnungen, Räume der sozialen Infrastruktur im Gleisdreieck | Im Plangebiet des neuen Quartiers am Mittleren Landweg werden - entsprechend der vollzieh-baren Baugenehmigung - anfangs 780 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen ge-nehmigt, gebaut, fertiggestellt und dabei eine maximale durchschnittliche Belegungsdichte von rd. drei Personen pro Wohneinheit realisiert. Bei der angepeilten 3er Belegung sollten gemäß Bezirksversammlungs-Beschlusslage zunächst 2.500 Flüchtlinge dort untergebracht werden, zu-vor waren gemäß Baugenehmigung 3.400 geplant. Wohnungen für andere Nutzungen (Kitas, Be-gegnungsräume usw.) werden von der Zahl der Wohnungen abgezogen. Konkret: Die Einrichtun-gen der sozialen Infrastruktur (z.B. Verwaltungsgebäude, Seniorentreff, Kitas, Gemeinschafts-räume, Eltern-Kind-Zentrum usw.) sind im Gleisdreieck zu realisieren und gehen zu Lasten der Wohneinheiten. | 5 | Es werden insgesamt 756 Wohnungen realisiert, Belegung mit 2500 Flüchtlingen ist gesichert. Sozialräumlichkeiten sollen laut BA und F&W im Gebiet realisiertwerden. Done. | 10 | Gruen | |
13 | Schrittweise Reduzierung des ÖRU Anteils auf 100 WE bis Ende 2019 | Durch die schnelle Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird verbindlich eine zügige Vorwerggenehmigungsreife erreicht werden, so dass schon bis Ende 2017 im Einvernehmen mit dem Eigentümer auf dieser neuen rechtlichen Grundlage eine deutliche Reduzierung des ÖRU-Anteils vorgenommen wird. Gemeinsames Ziel ist, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten im Einvernehmen mit dem Eigentümer schon 2017/2018 etwa 1/3 der Wohnungen unmittelbar in eine reguläre Wohnnutzung zu überführen. Damit wird der ÖRU-Anteil auf 2/3 der Wohnungen reduziert, was bei einer durchschnittlichen 3er Belegung eine verbindliche Größenordnung von rd. 1.500 Flüchtlingen bedeutet.Weiteres Ziel ist, dass möglichst bis Ende 2019 im Einvernehmen mit der Eigentümerseite und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ein weiterer, großer Reduzierungsschritt umgesetzt wird und eine Reduzierung des ÖRU Anteils auf 100WE erreicht wird. | 6 | B-planverfahren abgeschlossen, B-Plan genehmigt. Wohnungen wurden zwischenzeitlich von der SAGA gekauft. Durchmischung kann jetzt starten, leider nach dem Meeting im BA keine weitere Status-Info erhalten. | 300 | GELB | |
14 | Bürgerbeteiligung B-Planverfahren | In den laufenden Bebauungsplanverfahren ist eine ausführliche Bürgerbeteiligung durchzufüh-ren, die die Beschlusslage der Bezirksversammlung zu einem Beteiligungsprozess umsetzt | 7 | B-Planverfahren abgeschlossen und genehmigt. | 10 | Gruen | |
15 | Erhalt der Kleingärten westlich und östlich des MiLa | Absicherung/Bestandsschutz der benachbarten Kleingärten/Vereinsheime/Kleingewerbe in der unmittelbaren Umgebung (westlich und östlich des Mittleren Landwegs) | 7 | Einige Kleingartenkolonien sind Bestandteil des B-Planverfahrens, andere sind es nicht. Noch keine Aussagen zur gesicherten Bestandswahrung seitens des Bezirks. | 100 | GELB | |
16 | MiLa wird RISE Gebiet | Da das Areal ein RISE Vorhaben/Gebiet werden soll, soll ein Stadtteilbeirat und eine Beteiligungsstruktur für die ortsansässige Bevölke-rung und die neuen Bewohnerinnen und Bewohner (siehe 10. und 11.) eingerichtet werden. Das übergreifende Ziel des Ausbaus der sozialen Infrastruktur ist es, dass neben der nachhaltigen Entwicklung neuer stabiler Quartiere die bestehenden Sozialräume insgesamt gewinnen und ei-ne spürbare strukturelle Stärkung erfahren. | 8 | Beschlussfassung RISE Gebiet am 14.02.2017 von Senatorin Stapelfeldt verkündet. | 10 | Gruen | |
17 | Wegeanbindung aus dem Gleisdreieck an den Alten Bahndamm | Es darf es keine zusätzliche Wegeanbindung oder sonstige Erschließung der Baufläche nach Osten geben. Eine Brückenverbindung über den ökologisch sen-siblen Graben hin zum ökologisch sensiblen Bahndamm wäre naturschutzfach-lich nicht vertretbar. | 9 | BA hat sich eindeutig geäußert, dass es keine weitere Wegeanbindung geben wird. Bislang wurde diese Aussage auch eingehalten. | 10 | Gruen | |
18 | Naturschutz Ausgleichsmaßnahmen | Es wird ein Katalog von freiwilligen Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zur Eingriffsfläche erstellt und umgesetzt, um ins-besondere die dort vorkommenden Amphibien und Reptilienbestände zu stabili-sieren. Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushalt einen 6-stelligen Eurobetrag dem Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der Behörde für Umwelt und Energie bereit, welches mit der zeitnahen Umsetzung beauftragt wird. | 9 | Aktuell keine Informationen zu diesem Thema bekannt. | 10 | ROT | |
19 | Grabenschutz um das Gleisdreieck herum | Alle das Baufeld umgebenden Gräben werden vor Zutritt nachhaltig ge-schützt, um Störungen und Zerstörungen dieser wichtigen Biotopverbundstruk-turen zu verhindern, möglichst durch nicht zu hohe Zäune (bis zu ca. 1,80 m, Hauptgrabenlänge ca. 600 m). | 9 | Grabenschutz wurde bislang nur unzulänglich und nicht geschlossen realisiert. Hier gibt es deutlichen Besserungsbedarf. | 10 | ROT | |
20 | Einrichtung Stadtteilbeirat | Hierzu wird u.a. aufgrund der Einrichtung des RISE-Gebietes auch ein Stadtteilbeirat ein-gerichtet, an dem – neben anderen Vertretern örtlicher Institutionen, Vereinen und Verbänden – auch die Bürgerinitiative mit Sitz und Stimme beteiligt wird. | 10 | gestartet in 2017 | 10 | Gruen | |
21 | Einrichtung Quartiersmanagement | Der Bezirk wird auf der Grundlage des RISE-Gebietes ein Quartiersmanagement einsetzen, das die Gründung des Stadtteilbeirates (in dem die Bürgerinitiative mit Sitz und Stimme vertreten ist) begleitet, sich fortan eng mit ihm abstimmt und Erfahrungen in der Stadtteilentwicklung und der Integrationsarbeit sowie möglichst gute Ortskenntnisse hat | 11 | Interims-Quartiersmanagement seit September 2016 eingerichtet. | 10 | Gruen | |
22 | Belegungsmanagement der Unterkunft | Bei der Planung, Realisierung und Belegung der Wohnungen am Mittleren Landweg wird berück-sichtigt, dass im Rahmen von gemischter Belegung Chancen und Möglichkeiten zur Integration in normalen Wohnraum bestehen. Um den Übergang von der Unterkunft in regulären Wohnraum flexibel gewährleisten zu können, ist hierfür vom Betreiber der Flüchtlingsunterbringungen för-dern und wohnen (f&w) in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt und den Eigentümern ein ge-eignetes Konzept zu entwickeln. | 12 | Aktuelle Aussagen des BA-Leiters, Arne Dornquast, geben Anlass zur Sorge. An eine durchmischte Belegung im Zuge der Entwicklung zum allg. Wohngebiet ist nicht zu denken. Vielmehr verfolgt das BA die Strategie lediglich den Status der Bewohner zu ändern und somit die gleichen Menschen auf Dauer dort wohnen zu lassen. Heute Flüchtling, morgen Bürger mit Bleiberecht. Das Ziel der BI ist eindeutig ein Anderes. | 70 | ROT | |
23 | Schulsituation/Beschulung | Im Hinblick auf die Schulsituation soll Sorge dafür getragen werden, dass insbesondere die neu-en Kinder im Grundschulalter wohnortnah beschult werden, ohne die einzelnen Schulen zu überfordern. Die Möglichkeit der eingeschränkten Schulwahl von Flüchtlingskindern gemäß Schulgesetz ist dabei ggf. zu nutzen, um Überforderungen einzelner Schulstandorte zu vermei-den. | 13 | BI hat bislang keinen Einblick in die Beschulung der Flüchtlinge. Dies gilt nach wie vor. Auch die aktuelle Belegunssituation der Grundschule MiLa ist nicht bekannt. | 10 | NEUTRAL | |
24 | Kinderbetreuung | Für eine erfolgreiche Integration von Kindern im Vorschulalter und deren Vorbereitung auf die Schule ist es erforderlich, dass in den Kitas eine stabilisierende Mischung der Kinder gewährleistet wird. Die Schaffung ei-nes Eltern-Kind-Zentrums (EKIZ) ist zugesagt. Auch diese Einrichtung muss im Gleisdreieck reali-siert werden, nicht außerhalb auf zusätzlichen Flächen. | 14 | 3 Kitas wurden in Betrieb genommen uns sind auch für Kinder außerhalb des Quartiers nutzbar. Eine genaue Belegunsanzahl und ob es tatsächlich eine Durchmischung in den einzelnen Kitas gibt, weiß die BI nicht. Trotzdem grün. | 20 | Gruen | |
25 | Sicherheitskonzept | Die Polizei wird dauerhaft eine sichtbare, verstärkte Präsenz in und um die Wohnunterkunft am Mittleren Landweg zeigen und eine örtliche Ansprechbarkeit organisieren. Die Maßnahmen sind im Stadtteilbeirat vorzustellen. Ein polizeilicher Vertreter wird weiterhin dem Stadtteilbeirat als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ggf. kurzfristig Nachjustierungen im Si-cherheitskonzept für die Unterkünfte thematisieren zu können. Bedingt durch den Bevölkerungs-zuwachs durch Wohnunterkünfte und Wohnungsbau soll dem PK 43 Schritt für Schritt und lage-angepasst eine dauerhafte zusätzliche Personalkapazität zugewiesen werden, die insbesondere eine stärkere polizeiliche Präsenz (gemessen z.B. in Personalstunden Präsenz) ermöglicht. Die erhöhte Präsenz hat sich insbesondere während der erhöhten ÖRU-Belegung abzubilden. Beide Seiten haben das Verständnis, dass nicht erst etwas passieren muss, bis polizeilich nachgesteuert wird. | 15 | Es gab in 2018 weitere Gespräche mit dem BA und dem PK 43 zu diesem Thema. Statistisch ist das Quartier kein Brennpunkt (laut PK 43), sondern weist normale Einsatzanzahlen auf. Gefühlt gibt es laut Anwohnern tägliche Einsatzfahrten von Polizei und Feuerwehr. Wir bleiben skeptisch. | 50 | GELB | |
26 | ÖPNV | Der Bevölkerungszuwachs soll in die Planungen für den öffentlichen Nahverkehr einbezogen werden. Hier sind Verbesserungen, etwa in Gestalt einer besseren Taktfrequenz der örtlichen Buslinien sowie zusätzlicher Haltestellen für den Nachtbus, zumindest in der Woche, bedarfsge-recht vorzunehmen. | 20 | Der HVV sieht keinen Bedarf für eine bessere Frequenz der Buslinien. | 10 | ROT | |
27 | Sport und Bewegung als Integrationsmaßnahme | Der Senat der FHH erkennt die besondere Notwendigkeit von Sport und Bewegung für die In-tegrationsarbeit an und verpflichtet sich, auch für Bergedorf im Rahmen der hamburgweiten Sa-nierungs- und Investitionsoffensive für Sportanlagen den Aus- und Neubau von Sportflächen und -hallen voranzutreiben und die örtlichen Sportvereine in ihrer wertvollen Integrationsarbeit zu stärken. Konkret werden Ausbau und Förderung der bestehenden Einrichtungen im näheren Um-feld (ETSV / Schule / Kita) geprüft bzw. zeitnah im Hinblick auf das neue Quartier in Angriff ge-nommen: neue Mehrfeld-Sporthalle am alten Standort, Kunstrasenplatz, neue Kabinen und Sani-täreinrichtungen, neue Wegeführung auf der Anlage des ETSV. | 21 | Die Sportanlage am Mittleren Landweg ist nahezu fertig. Es wurde eine neue Einfeld-Sporthalle gebaut, ein Kunstrasen-Fußballplatz, eine Beachvolleyball Anlage, ein Streetball Court und ein Fitness Parcours. | 20 | Gruen |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 3 x 300er-Regel | Insgesamt ist durch diesen Prozess – neue Standorte, kleinere Einrichtungen, Belegungsreduzierung der größeren Standorte – verbindlich bis zum 31.12.2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlichrechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen („3x300er-Regel“). | HGI Drs. | Planungen Schnelsen / Burgwedel > 300 | 1 | GELB | |
2 | Abstand zwischen den ÖRU-Standorten | Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. | HGI Drs. | Keine betreffenden Standortplanungen sind öffentlich bekannt. | 1 | Gruen | |
3 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 26 | GELB | |
4 | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | Präambel & Schlussbemerkung | Durchführungsvertrag Bezirk / Investor ohne Ini und gegen BV | 52 | ROT | ||
5 | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Durchführungsvertrag Bezirk / Investor ohne Ini und gegen BV | 52 | ROT | ||
6 | Kooperationsbereitschaft Investor (Fewa) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Gesprächszusage Investor - Bezirksleitung - Ini | 52 | GELB | ||
7 | Kooperationsbereitschaft Betreiber (F&W AöR) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 52 | GELB | ||
8 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Um diesen Prozess zukünftig weiter zu verobjektivieren, ist in einem ersten Schritt ein kriteriengestützter Hamburger Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und in einem zweiten Schritt ein entsprechender, das Sozialmonitoring aber auch den Faktor Fläche berücksichtigender Verteilungsschlüssel für die Hamburger Stadtteile zu erarbeiten. | HGI Drs. | HGI-ZKF Arbeitsgruppe hat den OVS abgeachlossen. | 26 | Gruen | |
9 | Ausgewogene und integrationsfördernde Verteilung | Alle Parteien sind sich einig, dass für eine ausgewogene und integrationsfördernde Verteilung von öffentlich‐rechtlicher Unterbringung für Flüchtlinge in Eimsbüttel und darüber hinaus zu sorgen ist. Die zuständigen Stellen werden entsprechend der Verständigung mit der Volksinitiative aufgefordert, einen Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und im zweiten Schritt für die Stadtteile zu erarbeiten, der zu einer im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten möglichst gleichmäßigen Verteilung führt. | 42736 | 26 | GELB | ||
10 | Prüfung alternativer Standorte | Vor diesem Hintergrund sind für notwendige neue bzw. alternative Standorte im Bezirk Eimsbüttel in erster Linie potentielle Flächen, Möglichkeiten der Nachverdichtung (Baulücken, Dach‐ ausbauten, Aufstockungen) und geeignete Gebäude im Kerngebiet, insbesondere in den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft‐West und Rotherbaum entweder für ÖRU oder im Rahmen des regulären Sozialwohnungsbaus (von dem auch bleibeberechtigte Zuwanderer profitieren sollen) zu prüfen, da diese im bezirklichen Vergleich bislang den geringsten Beitrag zur Unterbringung von Flüchtlingen geleistet haben. In diesen Prüfprozess werden im Rahmen transparenter Befassungen in den Gremien der Bezirksversammlung die aktuellen Beteiligungsprozesse vor Ort und hamburgweit mit einfließen, insbesondere das FindingPlaces‐Projekt der HafenCity Universität. Auch Nachverdichtungs‐ und Belegungspotentiale bei SAGA GWG müssen in diesen Prüfprozess mit einfließen. Der unter Ziffer 1 genannte Verteilungsschlüssel ist bei dieser Standortsuche und Standortprüfung zu beachten. Die Planungshoheit des Bezirksamtes und die Zuständigkeiten der bezirklichen Gremien bleiben unberührt. | 2 | sind uns nicht bekannt / keine Nachverdichtung im Bezirk bei Saga/GWG | 5 | ROT | |
11 | Planungen und Standorte der Flüchtlingsunterbringung | Über die beiden Flüchtlingsunterbringungen am Hörgensweg und Duvenacker hinaus soll es unter Berücksichtigung der Stadtteilgerechtigkeit bis zum Reduzierungszeitpunkt 2019 (siehe Ziff. 7/8) keine weiteren neuen Planungen und Standorte der Flüchtlingsunterbringung in Eidelstedt geben. Für neue Planungen sind – vgl. Ziff. 1 und 2 – jetzt andere Stadtteile am Zug. Im Übrigen sind die Parameter aus der Verständigung mit der Volksinitiative auch für Eidelstedt sowie der Verteilungsschlüssel nach Ziff. 1 zu beachten. Die Planungshoheit des Bezirksamtes und die Zuständigkeiten der bezirklichen Gremien bleiben unberührt. | 3 | weitere Standortplanungen nicht bekannt - wie geht es mit dem Furtweg weiter ? | 0 | Gruen | |
12 | Belegung der Wohnungen/ verbesserte Integrationsvoraussetzungen durch reguläres wohnen | Die Belegung der Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen am Hörgensweg und am Duvenacker hat mit Haushalten mit Bleibeperspektive grundsätzlich gemäß BAMF/BMI‐ Definition und möglichst bereits erfolgter bzw. eingeleiteter Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erfolgen. Der Anteil von Menschen, die in Familien, also in Haushalten mit mindestens einem Kind, leben, soll bei den Unterkünften wesentlich über dem Anteil von Familien in der Gesamtzahl der Flüchtlinge in Hamburg liegen. Die Unterbringung in räumlich abgeschlossenen Wohnungen bringt für Familien im Vergleich zu Alleinstehenden wesentlich größere Vorteile für ihre Lebenssituation mit sich. Die deutliche Annäherung an reguläres Wohnen verbessert die Integrationsvoraussetzungen für die einzelnen Familienmitglieder, und familiäre Strukturen wiederum unterstützen die Stabilität des Sozialraums. | 4. | Keine hälftige Vermietung an Senioren, Azubi´s und Studenten. | 5 | ROT | |
13 | Verteilung der Wohnungen am Hörgensweg | Die Wohnungen, die am Hörgensweg von Beginn an als regulärer Wohnraum entstehen und diejenigen, die im weiteren Verlauf in regulären Wohnraum umgewandelt werden, sollen als geförderte Wohnungen entweder an berechtigte Haushalte vergeben werden oder als freifinanzierte Wohnungen an alle Haushalte. Den Gedanken des bewährten Drittelmixes aufgreifend, wird rund ein Drittel der Wohnungen öffentlich gefördert realisiert. Rund ein weiteres Drittel wird ebenfalls im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung zum Teil als Seniorenwohnungen nach dem Hamburgischen Wohn‐ und Betreuungsqualitätsgesetz und als Wohnungen für Auszubildende und Studierende umgesetzt. Rund ein weiteres Drittel der Wohnungen wird, im Einvernehmen mit dem Eigentümer, dem Wohnungsmarkt frei finanziert zur Verfügung gestellt. | 4. | anders lautender Durchführungsvertrag | 5 | ROT | |
14 | stabile Bewohnerstrukturen/ stadtteilverträgliches Belegungsmanagement | Durch diese Mischung werden von vorne herein stabile Bewohnerstrukturen entstehen können. Der Eigentümer/Vermieter hat selbst ein elementares, auch wirtschaftliches Interesse daran, und wird im Rahmen des Vermietungsgeschäfts auch sicherstellen, dass stabile Bewohnerstrukturen entstehen. Die öffentlichen Stellen werden das Wohnungsunternehmen bei seiner (privatwirtschaftlichen und dem direkten Einfluss der Stadt entzogenen) Vermietungspraxis entsprechend begleiten und unterstützen. Inwieweit darüber hinaus eine Eigentumsbildung möglich ist, wird mit der Eigentümerseite abgeklärt. Für ein optimales, stadtteilverträgliches Belegungsmanagement ist eine enge Kooperation von fewa/PGH mit den umliegenden bestandshaltenden Wohnungsunternehmen – auch der SAGA GWG – anzustreben. | 4. | Vermietung 25 WE direkt neben ÖRU an Geflüchtete vom Mittleren Landweg | 52 | ROT | |
15 | Sicherstellung aller notwendigen Lärmschutz- und Schadstoffemissionsstandards | Die Sicherstellung aller notwendigen Lärmschutz‐ und Schadstoffemissionsstandards hinsichtlich der Lage der Quartiere am Hörgensweg an der Bundesautobahn 23 und am Duvenacker an der Bundesautobahn 7 ist verbindlich und rechtssicher zu gewährleisten, die entsprechenden Besorgnisse der Bürgerinitiativen sind ernst zu nehmen. Ein Nachweis zur Einhaltung des Immissionsschutzes wird im Bebauungsplanverfahren und im Baugenehmigungsverfahren geführt. Die dafür notwendigen Gutachten sind noch in Bearbeitung und werden nach Fertigstellung dieser Gutachten unverzüglich veröffentlicht. Der erreichte Bearbeitungsstand bei der Begutachtung ist bereits zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für die ÖRUs und damit vor Vorweggenehmigungsreife der Bebauungspläne transparent zu machen. Als ein Prüfszenario ist für die Beurteilung der Immissionen unabhängig von der Realisierungswahrscheinlichkeit ein Ausbau der Autobahn um zwei Spuren anzunehmen. Sofern notwendig, ist jeweils ein Konzept zur Einhaltung der Lärmschutzstandards zu erarbeiten, das Maßnahmen aufzeigt, wie die Einhaltung der Immissionsschutzstandards sichergestellt werden kann. Dieses Konzept wird entsprechend umgesetzt. In jedem Fall wird ein möglichst weites Abrücken der Baukörper von der Autobahn geprüft. Erklärtes Ziel der Vertragspartner ist es, für den entstehenden Wohnraum in jeder Hinsicht gesunde Wohnverhältnisse im Sinne der Gelingensvoraussetzungen für eine stabile soziale Mischung zu erreichen. Auch im Hinblick auf diese Ziffer bleibt die Planungshoheit des Bezirks unberührt. | 5. | Einhaltung Schadstoffemissionsstandard noch unklar | 52 | GELB | |
16 | 350 Wohnungen bei max. 4P pro Wohneinheit zu Anfang im Plangebiet Eidelstedt 74 | Im Plangebiet Eidelstedt 74 (Hörgensweg) werden anfangs 350 Wohnungen für die dringliche Unterbringung von Flüchtlingen genehmigt, gleich im Standard des sozialen Wohnungsbaus ge‐ baut und dabei eine maximale durchschnittliche Belegungsdichte von vier Personen pro Wohneinheit genehmigungsrechtlich zu Grunde gelegt. | 6. | Stimmt mit Baugenehmigung überein | 0 | Gruen | |
17 | Reduzierung des ÖRU-Anteils auf die Hälfte | Durch die schnelle Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird eine zügige Vorweggenehmigungsreife erreicht, sodass – aufgrund des Verfahrensstandes und unter Beachtung der auf Landesebene mit der Volksinitiative verabredeten Szenarien sowie auf Basis einer standortbezogenen aktualisierten Bedarfsermittlung – schon bei Bezugsfertigkeit im Einvernehmen mit dem Eigentümer eine Reduzierung des ÖRU‐Anteils auf die Hälfte, konkret rd. 175 Wohneinheiten vorgenommen wird. Bei der angepeilten 4er Belegung werden dann am Hörgensweg rd. 700 Flüchtlinge im Rahmen des ZKF‐Szenarios bzw. rd. 600 Flüchtlinge im Rahmen des BMF/Volksinitiative‐Szenarios unter Berücksichtigung der Kapazitätsentwicklung (vgl. Schlussbemerkung, Satz 3) untergebracht. Die anderen 175 Wohnungen werden in erster Linie als geförderte Wohnungen für Senioren, Auszubildende und Studentierende ausgeführt. | 6. | Voraussichtlich von vornherein 2. Reduzierungsschritt - bei vorhandener Baugenehmigung | 26 | Gruen | |
18 | zweiter Reduzierungsschritt bis zum 31.12.2019 | Bis zum 31.12.2019 wird im Einvernehmen mit der Eigentümerseite ein zweiter Reduzierungsschritt umgesetzt, sodass für die öffentliche Unterbringung von Flüchtlingen verbindlich nur noch rd. 75 Wohnungen für 300 Plätze zur Verfügung stehen und somit mindestens weitere 100 Wohnungen an Haushalte mit einem regulären Mietvertrag vergeben sein werden. Dieses bedeutet im Ergebnis gegenüber den ursprünglichen Planungen mit 3.000 Plätzen ein mehr als deutliches Entgegenkommen von 2.700 Plätzen und eine schrittweise Umsetzung der Zielsetzung der Volksinitiative. Mit diesem Vorgehen wird die Zielsetzung unterstützt, möglichst schnell möglichst viele Wohneinheiten dem allgemeinen Wohnungsmarkt zuzuführen. | 7 | Voraussichtlich von vornherein 2. Reduzierungsschritt - bei vorhandener Baugenehmigung | 52 | Gruen | |
19 | 105 Wohnungen bei max. 4P pro Wohneinheit zu Anfang im Plangebiet Eidelstedt 75 | Im Plangebiet Eidelstedt 75 (Duvenacker) werden anfangs höchstens 105 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen genehmigt und eine maximale durchschnittliche Belegungsdichte von vier Personen pro Wohneinheit realisiert. Die Anzahl der Tiefgaragen wird auf eine Nutzung aller Wohnungen als regulärer Wohnraum ausgerichtet; eine ausreichende Stellplatzanzahl ist sicherzustellen. | 8 | von Anfang an überhaupt keine Durchmischung, somit totale soziale und sprachliche Ausgrenzung, keine Integrationsmöglichkeit. Lt.Runder Tisch Eidelstedt (Pastorin Melzer und weitere ) soll der Bürgervertrag hier ausgesetzt werden. !!! | 52 | ROT | |
20 | einvernehmlicher Reduzierungsschritt bis spätestens Ende 2019 / befristete ÖRU-Plätze | Bereits spätestens Ende 2019 wird ein einvernehmlicher Reduzierungsschritt umgesetzt, sodass für die öffentliche Unterbringung von Flüchtlingen verbindlich nur noch 75 Wohnungen für maximal 300 Plätze für ÖRU genutzt werden und somit 30 Wohnungen an Haushalte mit einem regulären Mietvertrag vergeben sein werden. Auch an diesem Standort werden damit die Ziele der Volksinitiative sehr zeitnah umgesetzt. Ab 2020 stehen die 300 Plätze für die öffentlich‐rechtliche Unterbringung für Flüchtlinge zunächst bis zum 30.06.2023 zur Verfügung. Spätestens dann soll ein weiter Reduzierungsschritt auf 160 ÖRU‐Plätze erfolgt sein. Neben den dafür vorgesehenen Wohneinheiten soll dann rund ein Drittel der 105 Wohnungen des Quartiers frei finanziert vermietet sein, die weiteren als geförderte Wohnungen. | 8 | Fördern und Wohnen bestätigt diese Angaben keinesfalls, belegen lt. Aussage Fr. Kant 15 Jahre ausschließlich | 52 | Gruen | |
22 | Regelung der ÖRU am Hörgensweg und am Duvenacker | Am Hörgensweg stehen ab 01.01.2020 die 300 Plätze für die öffentlich‐rechtliche Unterbringung (ÖRU) für Flüchtlinge und am Duvenacker ab 01.07.2023 die 160 Plätze bis zum Ablauf von 15 Jahren nach Erstbezug der ÖRU zur Verfügung, wobei bei entsprechend niedrigem Bedarf auch bereits vorher für einzelne Wohnungen oder Baublöcke Umwandlungen vorgenommen werden können, indem reguläre Mietverträge abgeschlossen werden. Nach den 15 Jahren stehen sämtliche Wohnungen entweder als öffentlich geförderte oder als freifinanzierte Wohnungen gem. Drs. 21/1838 dauerhaft dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung. | 9 | Durchführungsvertrag sieht WAP - Bindung vor. | 52 | GELB | |
23 | Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren | In den laufenden Bebauungsplanverfahren Eidelstedt 74 und 75 wird eine ausführliche Bürgerbeteiligung mit Workshopverfahren durchgeführt; außerdem gibt es die formellen Beteiligungsinstrumente. Die Ergebnisse sind dem Stadtplanungsausschuss regelmäßig vorzustellen. Das Bebauungsplanverfahren ist nicht Teil dieses Bürgervertrages und darf es auch nicht sein. Gleichwohl ist die Bürgerinitiative in das Verfahren in geeigneter Weise einzubeziehen. Im Sinne der Gebietsverträglichkeit soll die Anzahl der Wohneinheiten in der angepeilten Spanne von 800 bis 1.000 Wohneinheiten am unteren Ende der Spanne gehalten werden. Die Bürgerinitiative hat schon jetzt erklärt, der voraussichtlichen Gesamtdimension des Planverfahrens nicht zuzustimmen. | 10 | ist gelaufen aber weder unteres Ende der Anzahl an Wohnungseinheiten noch die Höhe der Gebäude (12 Stockwerke !) wurden umgesetzt | 26 | NEUTRAL | |
24 | Ausbau der sozialen Infrastruktur | Verbunden mit dem Ziel einer erfolgreichen Integration (Sprache, Arbeit, Selbständigkeit und Teilhabe) wird das Quartier Hörgensweg von dem wesentlichen Bestandshalter FeWa, der Bezirksverwaltung und den zuständigen Behörden in besonderem Maße als Sozialraum begleitet, indem von Beginn an die bestehende soziale Infrastruktur am Bedarf ausgerichtet ausgebaut und entsprechende neue Angebote geschaffen werden (z. B. Nahversorgung, Schulen, Kitas, Beratungsstellen, Sportangebote, Möglichkeiten der Begegnung – u. a. durch entsprechende Frei‐ raumgestaltung und Bereitstellung von Räumlichkeiten). Dabei sind gemäß der Bürgerschafts‐ Drucksache 21/2550 insbesondere auch ein Quartiersmanagement und eine Beteiligungsstruktur für die ortsansässige Bevölkerung und die neuen Bewohnerinnen und Bewohner (siehe Ziff. 13. und 14.) vorzusehen. Das übergreifende Ziel des Ausbaus der sozialen Infrastruktur ist es, dass neben der nachhaltigen Entwicklung neuer stabiler Quartiere die bestehenden Sozialräume insgesamt gewinnen und eine spürbare strukturelle Stärkung erfahren. | 11 | steht noch aus | 26 | GELB | |
25 | Umsetzung bedarfsgerechter Infrastruktureller Maßnahmen | Die zusätzlichen bezirklichen Mittel zur sozialen Flankierung der Flüchtlingsunterbringung (z. B. aus dem Quartiersfonds) sind besonders nach Eidelstedt zu lenken. Die in diesem Vertrag benannten sozial‐infrastrukturellen Maßnahmen sind zeitgerecht zum Bezug der ÖRU bzw. der Wohnungen umzusetzen und entsprechend des tatsächlichen Bedarfs zu entwickeln. Bei der Mittelvergabe ist sicherzustellen, dass die Mittel auch tatsächlich für Integrationsmaßnahmen verwendet werden und nicht überwiegend für Overhead oder dgl. genutzt werden. | 11 | steht noch aus | 1 | GELB | |
26 | Unterstützung der RISE | Die neuen Wohnquartiere am Hörgensweg und am Duvenacker sind Bestandteil des RISE Fördergebiets Eidelstedt‐Mitte, das im März 2016 festgelegt wurde und unabhängig von der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge entwickelt wird. Die weitere Gebietsentwicklung in Eidelstedt‐ Mitte wird das Bezirksamt Eimsbüttel unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gestalten. RISE bietet dafür zahlreiche Möglichkeiten wie die Einrichtung eines Stadtteilbüros als Anlaufstelle im Quartier, die Beauftragung eines Quartiersmanagers als Ansprechpartner und die Einrichtung eines Verfügungsfonds zur unbürokratischen Förderung kleinerer Maßnahmen. Die Entwicklung der neuen Wohnquartiere wird unterstützt und die Integration ihrer neuen Bewohne‐ rinnen und Bewohner mit den bereits ansässigen Eidelstedterinnen und Eidelstedtern gefördert werden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gebeten zu prüfen, ob die bereits festgelegte Gebietsabgrenzung um den Bereich der Wohnanlage KAIFU Nordland im Astweg und und den Bereich zwischen Reemstückenkamp und der Wohnanlage in der Spanischen Furt / Graf‐ Johann‐Weg erweitert werden kann. | 12 | findet statt aber Erweiterung der Gebietsabgrenzung steht noch aus. RIESE - Mittel für Umgestaltung Eingangsbereich Max - Träger Schule ??? | 26 | GELB | |
27 | Bedingungen für den Quartiersbeirat | Wesentlicher Bestandteil dieses Verfahrens der Stadtteilentwicklung ist die Bewohnerbeteiligung. Hierzu wird u. a. auch ein Quartiersbeirat eingerichtet, an dem – neben anderen Vertretern örtlicher Institutionen, Vereinen und Verbänden – auch die Bürgerinitiative mit Sitz und Stimme beteiligt wird. Ebenso werden mögliche andere Flüchtlings‐Unterstützerinitiativen eben‐ so wie Geflüchtete in geeigneter Weise einbezogen. Die bestehenden Beiräte für Eidelstedt‐Nord und Eidelstedt‐Ost werden stabilisiert und weiterentwickelt. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sollen auch angemessene neue Formen der Partizipation mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkünfte sowie der anderen Neubauten ausprobiert und bei Erfolg etabliert werden. Hierbei sind auch Beteiligungsangebote speziell für Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen. Mit den Beiräten sind Maßnahmen der Stadtteilentwicklung im Rahmen des Verfahrens abzustimmen, auch ist dort regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bürgervertrag zu berichten. Die Beiräte entscheiden u. a. über die Verwendung der Mittel aus den Verfügungsfonds für Eidelstedt‐Mitte, Eidelstedt‐Ost und Eidelstedt‐ Nord. Ziel ist es, die Entwicklung im gesamten RISE‐Gebiet Eidelstedt‐Mitte positiv zu beeinflussen. Hierzu sollen private und öffentliche Investitionen angeregt und umgesetzt werden. | 13 | Abstimmungsergebnisse unverbindlich u.beliebig, da keine Kontinuität und Verantwortlichkeit der Abstimmenden | 26 | GELB | |
28 | Einsatz eines Quartiersmanagement | Der Bezirk wird ein Quartiersmanagement einsetzen, das die Gründung des Quartiersbeirats begleitet, sich fortan eng mit ihm abstimmt und Erfahrungen in der Stadtteilentwicklung und der Integrationsarbeit sowie möglichst gute Ortskenntnisse hat. Die Mittel zur Finanzierung des Quartiersmanagements werden seitens der BSW und– soweit erforderlich – aus entsprechenden Mitteln aus dem Quartiersfonds zur Verfügung gestellt. | 14 | hat stattgefunden | 3 | Gruen | |
29 | Zusammenarbeit für ein geeignetes ÖRU-Konzept | Bei der Planung, Realisierung und Belegung der Wohnungen am Hörgensweg und Duvenacker wird berücksichtigt, dass im Rahmen von gemischter Belegung Chancen und Möglichkeiten zur Integration in normalen Wohnraum bestehen. Um den Übergang von der Unterkunft in regulären Wohnraum flexibel gewährleisten zu können, ist hierfür vom Betreiber der Flüchtlingsunterbringungen fördern und wohnen (f&w) in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt und den Eigentümern ein geeignetes Konzept zu entwickeln. Durch ein gezieltes Belegungsmanagement begleitend zur ÖRU‐Nutzung werden f&w, PGH, SAGA GWG und das Bezirksamt Eimsbüttel alle Anstrengungen unternehmen, um eine stadtteilverträgliche, kleinteilige Durchmischung zu erlan‐ gen, hierüber wird im Quartiersbeirat regelmäßig berichtet. | 15 | geplante Durchmischung nicht bekannt | 52 | GELB | |
30 | Schulsituation | Im Hinblick auf die Schulsituation soll Sorge dafür getragen werden, dass insbesondere die neu‐ en Kinder im Grundschulalter wohnortnah beschult werden, ohne die einzelnen Schulen zu überfordern. Die Möglichkeit der eingeschränkten Schulwahl von Flüchtlingskindern ist dabei ggf. zu nutzen, um Überforderungen einzelner Schulstandorte zu vermeiden. Gleichzeitig ist zu prüfen, wie die Schulstandorte Max‐Träger‐Schule und Schule Rungwisch besonders unterstützt und qualifiziert werden können. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist dabei neben der aus‐ reichenden Versorgung mit Räumen, Lehrkräften und Sozialpädagogen im normalen Schulbetrieb auch die Betreuung im Bereich der Vorschule und im Ganztagsbereich von Bedeutung. Hier‐ für macht die Schulbehörde unter Wahrung der bezirklichen Beteiligungsverfahren konkrete Vorschläge. Darüber hinaus wird geprüft, auf welche Weise bestehende oder geplante nachbarschaftliche Angebote an den Schulen (wie z. B. das Elterncafé an der Schule Rungwisch oder Patenschaftsprojekte) unterstützt werden können. | 16 | Überforderung einzelner Schulstandorte wenig warscheinlich laut Schulbehörde, längere Schulwege müssen in Kauf genommen werden, Baumaßnahmen an wohnortnaher Schule. | 26 | GELB | |
31 | Ausbau der Kinderbetreuung | Der Ausbau der Kinderbetreuung im Rahmen der Gegebenheiten des Kita‐Gutscheinsystems hat die neuen Bedarfe von Flüchtlingsfamilien wie auch der anderen, neu nach Eidelstedt ziehenden Familien zu berücksichtigen. Für eine erfolgreiche Integration von Kindern im Vorschulalter und deren Vorbereitung auf die Schule ist es erforderlich, dass in den unmittelbar neben den Wohnunterkünften gelegenen Kitas eine stabilisierende Mischung der Kinder gewährleistet wird. | 16 | Überforderung einzelner Kitastandorte sehr wahrscheinlich, Kita in Rungwisch und Dallbregen noch keine Fertigstellung in naher Zukunft zu erwarten, bisher kein Konzept für Kita in der Unterkunft zur Durchmischung vorliegend. | 1 | ROT | |
32 | verstärkte Präsenz der Polizei | Die Polizei wird insbesondere in der Anfangszeit eine sichtbare, verstärkte Präsenz in und um die Wohnunterkünfte am Hörgensweg und am Duvenacker gewährleisten und bei Bedarf eine örtliche Ansprechbarkeit organisieren. Die Maßnahmen sind im Quartiersbeirat vorzustellen. Ein polizeilicher Vertreter wird weiterhin den Quartiersbeiräten als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ggf. kurzfristig Nachjustierungen im Sicherheitskonzept für die Unterkünfte thematisieren zu können. Bedingt durch den Bevölkerungszuwachs durch die Wohnunterkünfte soll dem PK 27 Schritt für Schritt und lageangepasst eine dauerhafte zusätzliche Personalkapazität zugewiesen werden, die insbesondere eine stärkere polizeiliche Präsenz (gemessen z. B. in Personalstunden Präsenz) ermöglicht. In dieser Phase ist insbesondere sicherzustellen, dass frei‐ werdende Stellen am PK 27 unverzüglich nachbesetzt werden. Weitere lageangepasste personelle Verstärkungen des PK 27 prüfen Polizei und Innenbehörde regelmäßig entlang der Bevölkerungs‐ und Lageentwicklung. | 17 | noch nicht passiert bzw. nicht bekannt | 26 | GELB | |
33 | medizinische Versorgungslage | Die medizinische Versorgungslage im Stadtteil Eidelstedt ist laut Kassenärztlicher Vereinigung Hamburgs (KVH) zufriedenstellend. Die Wahrnehmung vieler Bürgerinnen und Bürger ist jedoch gerade bei Kinderärzten und einigen Facharztbereichen eine andere; aus Sicht der Initiative ist die medizinische Versorgungslage im Stadtteil Eidelstedt nicht zufriedenstellend. Bei vielen ansässigen Ärzten gibt es zurzeit einen Aufnahmestopp. Mit der Realisierung der geplanten Neu‐ bauvorhaben in Eidelstedt ist die Versorgungslage grundsätzlich zu überprüfen. Bei festgestellten lokalen Versorgungsengpässen muss aus Sicht der Vertragsparteien die KVH gemeinsam mit den Krankenkassen lokale Sonderbedarfszulassungen aussprechen, Arztsitze aus anderen Stadtteilen verlegen, die Eröffnung einer Zweigpraxis unterstützen und die Erweiterung der Versorgungskapazität oder die personelle Aufstockung in vorhandenen Praxen finanziell fördern. Über den Sachstand ist im zentralen Beirat zu berichten. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung des bestehenden und des neu entstehenden Bedarfs an Allgemeinmedizinerinnen und ‐ medizienern und Kinderärztinnen und ‐ärzten sollen die neu geschaffenen Möglichkeiten im Rahmen der „Landeskonferenz Versorgung“ genutzt werden. | 18 | Es besteht die Gefahr einer ärztlichen Unterversorgung. Bisher wurden keine Maßnahmen zur Abwendung einer drohenden Unterversorgung eingeleitet. | 1 | GELB | |
34 | Neukonzeptionierung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung | In den Bereichen der offenen Kinder‐ und Jugendarbeit sowie der Familienförderung werden sich durch die neuen Wohngebiete in Eidelstedt veränderte Bedarfe entwickeln. In Abstimmung mit den bezirklichen Gremien sind die vorhandenen Einrichtungen zu stärken und ggf. auszubauen. Hierfür stellt die FHH notwendige Mittel zur Verfügung und werden vom Bezirk Mittel aus dem dafür gemäß Drs. 21/2550 aufgestockten Quartiersfonds verwendet. Die standortnahe Jugendarbeit wird weiterentwickelt. Speziell zur Einbeziehung der weiblichen Kinder und Jugendlichen müssen besondere Maßnahmen ausgearbeitet werden. Für den Bereich Hörgensweg sind konkret die räumliche Erweiterung des Jugendclubs sowie die Einrichtung eines Kinder‐ und Familienzentrums (Kifaz) in der neu entstehenden Quartiersmitte zu prüfen. Für den Bereich Duvenacker soll die Erweiterung geeigneter Angebote für Kinder und Jugendliche im ReeWie‐Haus und anderen Orten im Quartier angestrebt werden. Die Neukonzeptionierung der Kinder‐ und Jugendarbeit für die Bereiche Hörgensweg und Duvenacker wird in den entsprechenden Quartiersbeiräten vorgestellt. Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses bleibt unberührt. | 19 | ist z.Zt. Im Prozess | 5 | NEUTRAL | |
35 | Kultur und Begegnung | Im Bereich Kultur und Begegnung sollen vor allem die Nachbarschaftshäuser Wichmannhaus, ReeWie‐Haus und das Eidelstedter Bürgerhaus gestärkt und weiterentwickelt werden. Am Hörgensweg soll unter Einbeziehung der Fläche, auf der sich derzeit das Wichmannhaus befindet, eine neue Quartiersmitte für Eidelstedt‐Nord auf beiden Seiten vom Hörgensweg entstehen, die eine strukturelle Verbindung zwischen der neuen Siedlung und der vorhandenen Wohnbebauung ermöglicht. Dort soll u. a. ein erweitertes Nachbarschaftshaus für Kultur, Bildung und Begegnung realisiert werden, in dem auch ein flexibel nutzbarer und teilbarer Multifunktions‐ und Veranstaltungssaal integriert ist. In dem Haus sollen Angebote für die Nachbarschaft insgesamt, aber auch für spezielle Zielgruppen (wie z. B. Senioren oder bezogen auf Herkunftsländer) statt‐ finden. Die FHH und der Bezirk stellen die Finanzierung des laufenden Betriebs (notfalls mit Mitteln des aufgestockten Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit) sicher. Der Verein Süptitzvilla e.V. ist bei der Projektentwicklung zu berücksichtigen. Die derzeit noch auf der Fläche vorhandenen Gebäude des ehemaligen Gärtnereibetriebs sind bis zum Beginn der Neubebauung an dieser Stelle zu erhalten. Dort sollen Zwischennutzungen ermöglicht werden. In den für die Wohnunterkunft (1. Bauabschnitt) vorgesehenen Gemeinschaftsräumen sollen soziale Angebote durch‐ geführt werden, die sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers und des Umfelds richten. Außerdem sollen f&w und andere auch spezielle Angebote für Geflüchtete in der neuen Quartiersmitte durchführen. Die Angebote im ReeWie‐Haus sollen sich insbesondere bezogen auf die neue Wohnbevölkerung am Duvenacker erweitern. Hierzu müssen der Betrieb des Hauses abgesichert und die Präsenzzeiten ggf. erweitert werden. Das Eidelstedter Bürgerhaus ist ein Schlüsselprojekt für die Stadtteilentwicklung in Eidelstedt. Die bauliche Sanierung und Optimie‐ rung des Gebäudes ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Gleichzeitig soll jedoch der Betrieb des Hauses abgesichert und das Angebotsspektrum nach Möglichkeit noch einmal erweitert werden. Der Bezirk stellt die Finanzierung der konzeptionellen Neuausrichtung des Hauses sicher. In bei‐ den Wohnunterkünften bzw. in den Nachbarschaftshäusern und dem Eidelstedter Bürgerhaus sollen Kultur‐ und Bildungsangebote durchgeführt werden, bei denen auch der Spracherwerb ei‐ ne Rolle spielt. | 20 | Problematik Eidelstedter Bürgerhaus Umbaumaßnahmen im Jahr 2018/2019, immer noch keine Räumlichkeiten für Gruppen und Angebote des Bürgerhauses gefunden | 3 | GELB | |
36 | Stärkung der Aus- und Fortbildung sowie der Qualifizierung | Qualifizierung, Ausbildung, Fortbildung und Arbeit sind ein wesentlicher Baustein für erfolgreiche Integration und Teilhabe, dies gilt gleichermaßen für Geflüchtete wie auch für Einheimische. Die zuständigen Behörden werden in Abstimmung mit dem Gebietsentwickler für das RISE‐ Gebiet und den bezirklichen Gremien alle Anstrengungen unternehmen, auch in Eidelstedt die Möglichkeiten von Aus‐ und Fortbildung sowie Qualifizierung zu stärken. Die Möglichkeiten des W.I.R.‐Projektes oder eines vergleichbaren Angebotes sind auch in Eidelstedt zu nutzen. Dabei sind die vorhandenen Netzwerke zum Übergang Schule in Ausbildung oder das Berufsleben im Stadtteil zu berücksichtigen. | 21 | aufgrund des schon jetzt recht schwachen Sozialmonitorings | 52 | GELB | |
37 | Planung des öffentlichen Nahverkehr | Der Bevölkerungszuwachs soll in die Planungen für den öffentlichen Nahverkehr einbezogen werden. Die geplante Verlängerung der S 21 bis Kaltenkirchen wird durch Taktung und verlängerte Züge für Entlastung sorgen können. In diesem Zusammenhang soll auch die Realisierung und Öffnung der S‐Bahn Haltestelle Schnelsen‐Süd / Julius‐Leber‐Schule geprüft werden. Auch wenn der Abstand zwischen den Haltestellen sehr kurz wäre, würde diese Haltestelle die Anbindung des Schnelsener Südens und der Schule erheblich verbessern. Darüber hinaus wird die Prüfung alternativer Busrouten entsprechend der Nachfrageentwicklung erwartet, die einerseits die Staus auf der Holsteiner Chaussee umgehen und andererseits die Wohngebiete nicht zusätzlich mit Busverkehr belasten. Im Bereich der Bahnhaltestelle Hörgensweg ist perspektivisch eine StadtRad‐Station wünschenswert. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob die Schaffung einer Fußwege‐ und Fahrradverbindung zwischen Eidelstedt und Schnelsen entlang der Bahn mit Hilfe eines Tunnelausbaus unterhalb der Autobahn langfristig wirtschaftlich realistisch sein kann. | 22 | keine schnelle Umsetzung möglich, Verkehrskonzept für gesamt Eidelstedt - RISE Kein 2gleisiger Ausbau und somit bis auf weiteres keine S 21 | 26 | ROT | |
38 | Ausgleichsmaßnahme | Der dicht besiedelte Teil von Eidelstedt wird im Osten von der BAB 7, im Norden von der BAB 23 und im Westen von den Bahntrassen begrenzt. Zerschnitten wird der Stadtteil durch die Tangente Kieler Straße/Holsteiner Chaussee. Mit der geplanten Bebauung Hörgensweg und Duvenacker werden weitere 9,1 ha zum größten Teil versiegelt. Dagegen ist die Fläche der Naherholungsgebiete in Eidelstedt nicht erweitert worden, obwohl bereits vor Jahren ein Defizit festgestellt wurde. Als Ausgleichsmaßnahme für die Bebauungen Hörgensweg und Duvenacker (Landschaftsschutzgebiet) werden auch ortsnahe Maßnahmen vorgenommen; z. B. sind Maßnahmen im Hin‐ blick auf die Herstellung von Parkanlagen und Wegeverbindungen aus dem Grünordnungsplan zum B‐Plan Eidelstedt 31 zu prüfen. Konkrete Maßnahmen sind im Rahmen des Bebauungsplan‐ bzw. des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen und verbindlich umzusetzen; auch insoweit bleibt die Planungshoheit des Bezirks unberührt. Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung des Landschaftsschutzgebietes am Duvenacker soll gemäß des Programms „Natur‐ Cent“ für Maßnahmen des Natur‐ und Landschaftsschutzes eingesetzt werden – auch und gerade in Eidelstedt. | 23 | völlig unrealistisch, keine Flächen mehr vorhanden bzw. nicht bekannt | 52 | ROT | |
39 | Sport und Bewegung für die Integrationsarbeit | Der Senat der FHH erkennt die besondere Notwendigkeit von Sport und Bewegung für die Integrationsarbeit an und verpflichtet sich, auch für Eidelstedt im Rahmen der hamburgweiten Sanierungs‐ und Investitionsoffensive für Sportanlagen den Aus‐ und Neubau von Sportflächen und ‐hallen im Rahmen des Möglichen voranzutreiben und die örtlichen Sportvereine in ihrer wertvollen Integrationsarbeit zu stärken. Gegenstand der Prüfung sind in Abstimmung mit den bezirklichen Gremien u. a. die folgenden Maßnahmen: d. Neubau einer Dreifeld‐Halle am Standort Niekampsweg, in der ggf. auch andere Nutzer (wie z. B. ein Zirkusprojekt oder die Kita Lohkampstraße) Hallenzeiten erhalten können. e. Erweiterung der Sport‐ und Bewegungsmöglichkeiten am Sportplatz Steinwiesenweg. f. Herstellung von Spiel‐ und Bewegungsmöglichkeiten im Bereich der Freiflächen am Hör‐ gensweg und Duvenacker; Prüfung der Förderung von betreuten Angeboten auf den Flächen. | 24 | ist z.Zt. Im Prozess | 5 | GELB |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 3 x 300er-Regel | Insgesamt ist durch diesen Prozess – neue Standorte, kleinere Einrichtungen, Belegungsreduzierung der größeren Standorte – verbindlich bis zum 31.12.2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlichrechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen („3x300er-Regel“). | HGI Drs. | Da es im Stadtteil Eppendorf bisher keine Unterkunft gibt und die bestehende Unterkunft am Lokstedter Steindamm ca. 3 km entfernt ist, wird die Regel eingehalten. | 104 | Gruen | |
1 | Abstand zwischen den ÖRU-Standorten | Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. | HGI Drs. | Der Ende Januar 2019 neu beschlossene Standort in der Loogestraße mit 104 Plätzen für ‚schutzbedürftige Frauen‘ (mit Kindern) hat keine andere Unterkunft in der Nähe. | 104 | Gruen | |
3 | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Präambel & Schlussbemerkung | Die Inis von HGI/IFI haben den Standort schon Ende 2015 alternativ zur Planung der Osterfeldstraße vorgeschlagen, sind aber bei der Bezirksverwaltung auf Ablehnung gestoßen. | 21 | GELB | |
4 | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | Präambel & Schlussbemerkung | Vor der Entscheidung für die Einrichtung mit der in Punkt 2 genannten Belegung hat es keine Beteiligung der BürgerInnen des Stadtteils gegeben. | 21 | ROT | |
5 | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Die Bezirksverwaltung hat sich in der Frage eines geeigneten Standorts sehr unbeweglich und verschlossen gezeigt. Erst nach dem Konflikt über die ‚Sargaktion‘ auf der Loogewiese im Sommer 2018 haben mit Unterstützung des ZKF zwei öffentliche Veranstaltungen in einem nahe gelegenen Schulgebäude stattgefunden. | 21 | ROT | |
6 | Kooperationsbereitschaft Investor (???) über Politik & Verwaltung | Kooperationsbereitschaft Investor (???) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | ./. | 21 | NEUTRAL | |
7 | Kooperationsbereitschaft Betreiber (F&W AöR) über Politik & Verwaltung | Kooperationsbereitschaft Betreiber (F&W AöR) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Bisher als Akteur nicht in Erscheinung getreten. | 21 | NEUTRAL | |
8 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Um diesen Prozess zukünftig weiter zu verobjektivieren, ist in einem ersten Schritt ein kriteriengestützter Hamburger Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und in einem zweiten Schritt ein entsprechender, das Sozialmonitoring aber auch den Faktor Fläche berücksichtigender Verteilungsschlüssel für die Hamburger Stadtteile zu erarbeiten. | HGI Drs. | Der OVS hat bei der Entscheidung für die Loogestraße keine Rolle gespielt. Nach dem Schlüssel müssten die Stadtteile Eppendorf und Lokstedt deutlich mehr Plätze bereitstellen. | 10 | Gruen | |
9 | Verteilungsschlüssel | Alle Unterzeichner sind sich einig, dass für eine ausgewogene Verteilung von öffentlicher Unterbringung in Hamburg‐Nord und darüber hinaus zu sorgen ist. Die zuständigen Stellen werden entsprechend der Verständigung mit der Volksinitiative aufgefordert, einen Verteilungsschlüssel, der nach Möglichkeit auch einen sinnvollen Quartiersbezug hat, für die Hamburger Bezirke und im zweiten Schritt für die Stadtteile zu erarbeiten, der zu einer im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten möglichst gleichmäßigen Verteilung führt. Dies gilt auch für Eppendorf und insbesondere vor dem Hintergrund des entfallenen Standorts an der Oster‐ feldstraße. | 1 | Nach OVS sind für Eppendorf erst 25% der ermittelten Anzahl von Plätzen in Planung. Weitere Planungen sind angemahnt, wird aber von Politik und Verwaltung ignoriert. | 114 | GELB | |
10 | Schaffung von Wohnungen mit stabiler sozialen sozialen Mischungen | Die Unterzeichner sprechen sich dafür aus, dass die Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnungen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden sollen, um Flächenpotentiale verstärkt insbesondere in Hinblick auf Bebauungsdichte und Geschossigkeit in Bezugnahme auf die umgebenden Maßstäblichkeiten zu mobilisieren. Dabei müssen stabile soziale Mischungen in regulärem Wohnraum, insbesondere auch durch bezahlbaren, freifinanzierten und sozialen Wohnungsbau das Ziel sein, die eine wichtige Voraussetzung für langfristige Integrationsperspektiven sind. Neben der Anwendung auf entsprechende Bebauungsplanverfahren im Rahmen des bezirklichen Wohnungsbauprogramms wird dabei konkret an die Potentialflächen an der Osterfeldstraße gedacht, die vom Bezirk und den bezirklichen Gremien in ihrer Eigenschaft als Plangeber entwickelt werden. Die Bürgerbeteiligung geht über das übliche Maß hinaus, z. B. durch die Planungen begleitende Workshops. | 2 | Die Forderung der Initiativen vor Ort nach einem Festbau statt Containern ist von ZKF und Verwaltung aufgenommen worden und wird z.Zt. umgesetzt. Im ‚Eppendorfer Konzept‘ wird im Interesse einer guten Integration eine sofortige Umwandlung von örU in Sozialwohnungen bei guter Bleibeperspektive gefordert. Hierzu gibt es bisher keine Äußerung von Politik und Verwaltung. | 83 | GELB | |
11 | günstige Mietwohnungen | Sollte ein reguläres Bebauungsplanverfahren neben dem vorhandenen Gewerbebestand Wohnungsbau zulassen, so sollen auf einem Teil der Gesamtfläche des neuen Quartiers Wohnungen mit günstigen Mieten geschaffen werden. Angestrebt werden soll ein Anteil von 50 % gefördertem Wohnungsbau, der ebenso wie allen anderen Anspruchsberechtigten auch anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten zur Verfügung steht. Ebenso wären die Integrierung einer dezentralen Unterbringung für Geflüchtete in festem Wohnraum und/oder eine Wohneinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu wünschen. | 3 | Durch die spezielle Ausweisung der geplanten Unterkunft (s. Punkt 2) ist mit einer anderen sozialen Zusammensetzung in der Unterkunft erst einmal nicht zu rechnen. | 83 | NEUTRAL | |
12 | regionalwirtschaftliche Entwicklung | Die Unterzeichner erkennen darüber hinaus die Bedeutung der o.g. Grundstücke und des ge‐ samten Gewerbegebietes an der Osterfeldstraße, dem Offakamp und dem Nedderfeld als wichtigen stadtnahen Standort für die regionalwirtschaftliche Entwicklung Eppendorfs und Lokstedts und als wichtigen Standort regionaler Arbeitgeber an und verpflichten sich neben der vereinbarten Entwicklung der unter Ziffer 2 genannten Potentialflächen an der Osterfeldstraße das bereits ansässige Gewerbe zu schützen und mit einer zeitgemäßen Gewerbenutzung zu entwickeln. | 4 | ./. | 52 | NEUTRAL | |
13 | Kitas/ offene Kinder- und Jugendarbeit/ Familienförderung | Der Ausbau der Kinderbetreuung soll die neuen Bedarfe der neu nach Eppendorf ziehenden Familien berücksichtigen. Für eine erfolgreiche Integration von Kindern im Vorschulalter und für deren Vorbereitung auf die Schule ist es erforderlich, dass in wohnungsnah gelegenen Kitas eine stabilisierende Mischung der Kinder gewährleistet wird. Vor dem Hintergrund des neu hinzukommenden Quartiers und damit der zusätzlichen Bedarfe nach Kita‐Plätzen muss parallel zum Bebauungsplanverfahren und mit den Anwohnern diskutiert und geprüft wer‐ den, ob und wenn ja wie, die Kapazitäten ausgebaut werden müssen. Im Hinblick auf die Schulsituation soll Sorge dafür getragen werden, dass insbesondere die neuen Grundschülerinnen und Grundschüler wohnortnah beschult werden, ohne die einzelnen Schulen zu überfordern. In den Bereichen der offenen Kinder‐ und Jugendarbeit sowie der Familienförderung werden sich durch das neue Wohngebiet veränderte Bedarfe entwickeln. Sollte es in Eppendorf eine öffentlich‐rechtliche Unterbringung geben, wird der Bezirk in Abstimmung mit seinen Gremien einen angemessenen Anteil der zusätzlich bereitgestellten Mittel für die Stärkung der sozialen Infrastruktur, insbesondere der OKJA, der Familienförderung und ggf. eines Begegnungsortes in Eppendorf verwenden. | 5 | Die im Stadtteil vorhandene Infrastruktur und die entsprechenden Einrichtungen werden die Kinder und Jugendlichen aus der Unterkunft aufnehmen können. | 99 | Gruen | |
14 | Ausbau der Sport- und Freizeitflächen | Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Spielflächen für Kinder werden weitere Möglichkeiten geprüft, Sportflächen und Freizeitflächen zu erweitern. Die Sportvereine werden gebeten, sich auf den steigenden Bedarf einzustellen, und werden insbesondere in ihrer wertvollen Integrationsarbeit vom Bezirksamt unterstützt. Hierbei – wie auch beim vorangegangenen Punkt – sollten die stadtteil‐ und bezirksgrenzenüberschreitenden Sozialräume der Kinder und Jugendlichen betrachtet werden. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Spielflächen für Kinder werden weitere Möglichkeiten geprüft, Sportflächen und Freizeitflächen zu erweitern. Die Sportvereine werden gebeten, sich auf den steigenden Bedarf einzustellen, und werden insbesondere in ihrer wertvollen Integrationsarbeit vom Bezirksamt unterstützt. Hierbei – wie auch beim vorangegangenen Punkt – sollten die stadtteil‐ und bezirksgrenzenüberschreitenden Sozialräume der Kinder und Jugendlichen betrachtet werden. | 6 | s.o. | 88 | Gruen | |
15 | Bürgerbeteiligung | Insgesamt ist durch diesen Prozess – neue Standorte, kleinere Einrichtungen, Belegungsreduzierung der größeren Standorte – verbindlich bis zum 31.12.2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlichrechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen („3x300er-Regel“). | HGI Drs. | Gemessen an der von der STADTWERKSTATT Hamburg formulierten Grundsätzen von Bürgerbeteiligung hat eine solche nicht stattgefunden. Aus dieser Verweigerungshaltung von Politik und Verwaltung auf Bezirksebene hat sich in der Nachbarschaft der geplanten Einrichtung Frustration und Verweigerung in öffentlichen Regionalausschuss-Sitzungen Luft gemacht. Die Präsenz von Anwohnern ist vom BA später als ‚Bürgerbeteiligung‘ umgedeutet worden. | 77 | ROT | |
16 | Bebauungsplanverfahren | Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. | HGI Drs. | Ist trotz Widerspruchs und (gescheiterter) Klage von Anwohnern abgeschlossen. | 80 | Gruen |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Kein Standort >300 Geflüchtete ab 2020 | Bis spätestens zum 31.12.2019 wird verbindlich ein weiterer Reduzierungsschritt umgesetzt, sodass dann die Obergrenze für die öffentlich-rechtliche Unterbringung auf 300 Flüchtlinge festgesetzt ist. | 8 | Zusage wurde mehrfach öffentlich und in den gemeinsamen Sitzungen bekräftigt.Jedoch gibt es aktuell Zweifel, da es unsicher ist, ob genügend Unterkunftsplätze weiterhin geschaffen werden. Dies ist jedoch feste, vertragliche Zusage – daher müssen weitere Unterkunftsplätze gesucht bzw. erstellt werden. | 200 | GELB | |
2 | Abstand zu anderen örU Einrichtungen mind. 1km | […] zwischen allen Standorten mit mehr als 100 Flüchtlingen ein Mindestabstand von 1.000 Meter (Luftlinie) liegt. Mit Zustimmung der jeweiligen Bezirksversammlung kann der Mindestabstand im begründeten Einzelfall auf bis zu 500 Meter reduziert werden. | HGI Drs. | Keine betreffenden Standortplanungen sind öffentlich bekannt. | 50 | Gruen | |
3 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Präambel & Schluss-bemer-kung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung. | 20 | Gruen | |
4 | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | 20 | Gruen | ||||
5 | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | 20 | Gruen | ||||
6 | Kooperationsbereitschaft Investor über Politik & Verwaltung | Vorenhaltene Information: Datenschutzgründe stünden für nicht Bekanntmachung anonymer Übersicht der Bewohnerstruktur, wie zuvor vereinbart! | 20 | GELB | |||
7 | Kooperationsbereitschaft Betreiber (F&W AöR) über Politik & Verwaltung | 20 | Gruen | ||||
8 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Alle Parteien sind sich einig, dass für eine ausgewogene und integrationsfördernde Verteilung von öffentlich-rechtlicher Unterbringung für Flüchtlinge in Wandsbek und darüber hinaus zu sorgen ist. Zu diesem Zweck werden die zuständigen Stellen entsprechend der Verständigung mit der Volksinitiative aufgefordert, einen Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und im zweiten Schritt für die Stadtteile zu erarbeiten, der außerdem zu einer im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung von Sozialräumen möglichst gleichmäßigen Verteilung führt. | 1 | Verteilungs- und Orientierungsschlüssel ist für Hamburg erstellt worden. Eine Stadtteilgerechtigkeit ist nicht gegeben – s. Kommentar zu Punkt 9 | 30 | Gruen | |
9 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Es wird zugesagt, dass für ausgewogene und integrationsfördernde Verteilung von öffentlich‐ rechtlicher Unterbringung in Wandsbek und darüber hinaus zu sorgen ist. Die zuständigen Stellen werden entsprechend der Verständigung mit der Volksinitiative aufgefordert, einen Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und im zweiten Schritt für die Stadtteile zu erarbeiten, der außerdem zu einer im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten möglichst gleichmäßigen Ver‐ teilung führt. | 1 | In Drs. 21/8855 wird in abstrakter Weise Hummelsbüttel mit Poppenbüttel und Wellingsbüttel als ein Sozialraum beliebig zusammengefasst und somit die extreme Überbelegung von Hummelsbüttel mit ca. 1000 Unterbringungsplätzen, statt Verteilungsschlüsselgemäß 401 Plätze gerechtfertigt. Während in Wellingsbüttel somit nicht ein einziger Unterbringungsplatz gestellt wird. Somit sehen wir das Ziel einer gerechten stadtweiten Verteilung der Flüchtlinge als gefährdet an. | 36 | ROT | |
10 | alternative Standorte/FindingPlaces | Vor diesem Hintergrund sind für notwendige neue bzw. alternative Standorte im Bezirk Wandsbek in erster Linie potentielle Flächen, Möglichkeiten der Nachverdichtung (Baulücken, Dachaus‐ bauten, Aufstockungen, Abriss und Neubau) und geeignete Gebäude in den Stadtteilen des Bezirks Wandsbek zu prüfen, die im bezirklichen Vergleich bislang den geringsten Beitrag zur Unterbringung von Flüchtlingen geleistet haben (z.B. Sasel und Wellingsbüttel). In den Prüfprozess werden im Rahmen transparenter Befassungen in den Gremien der Bezirksversammlung die aktuellen Beteiligungsprozesse vor Ort und hamburgweit mit einfließen, insbesondere das FindingPlaces‐Projekt der HafenCity Universität. Auch Nachverdichtungs‐ und Belegungspotentiale bei SAGA GWG sollen in diesen Prüfprozess einbezogen werden. Die Verständigung auf Landes‐ ebene mit der Volksinitiative enthält zahlreiche Maßgaben für Hebung von Wohnungsbaupotentialen. | 2 | Die Bauplanung in Sasel ist unseres Wissens nach nicht durchgeführt. Wellingsbüttel bringt nach wie vor keine Geflüchteten in ÖrU unter. Somit insgesamt noch nicht klar beurteilbarer Punkt. Jedoch besteht ein hohes Risiko der Nichtumsetzung, da unseres Wissens nach es keine weiteren Planungen gibt und/oder Suche nach weiteren Flächen oder Auf-/Ausbaupotential in bislang nicht-unterbringenden Stadtteilen. | 20 | ROT | |
11 | Bebauungsplanverfahren eingestellt | Das Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 29 (Wildes Moor / Glashütter Landstraße) wird eingestellt. Das Verfahren zur Entlassung des Flurstücks 21 oder von Teilen davon aus dem Landschaftsschutzgebiet wird ebenfalls eingestellt. Dieses war und ist bereits ein erhebliches Entgegenkommen gegenüber dem Anliegen von Bürgerinitiative und Volksinitiative. | 3 | Für Wildes Moor sind uns keine Neuplanungen bekannt | 13 | Gruen | |
12 | Fachgutachten | Um eine Versachlichung auch für zukünftige, fundierte Diskussionen um mögliche Wohnungs‐ baupotentiale in der Feldmark zu erreichen, wird den zuständigen Fachbehörden empfohlen, ein Fachgutachten in Auftrag geben, das – mit der ausdrücklichen Prämisse des Erhalts der Hummelsbütteler Feldmark – klären soll, ob, inwieweit, wo und mit welchen Maßgaben in kleinen Teilbereichen der Feldmark regulärer Wohnungsbau im Rahmen regulärer Bebauungsplanverfahren und aufgrund umfassender Umweltverträglichkeitsprüfungen machbar und sinnvoll ist, ohne unvertretbare Eingriffe in die Feldmark zu verursachen. Hierbei sind die ökologischen, stadtklimatischen, stadtentwicklungspolitischen, sozialstrukturellen, verkehrlichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Folgen flächenbezogen präzise zu analysieren und umfassend abzuwägen. Sollten Wohnungsbaupotentiale gesehen werden, ist auch zu prüfen, ob und inwieweit ein Ausgleich auch innerhalb der Feldmark ggf. unter anderem durch eine Vergrößerung oder Verbindung der beiden Naturschutzgebiete erreicht werden kann. Auch andere ökologisch wertvolle Flächen innerhalb der Feldmark wären für eine Aufwertung zu identifizieren. An dem Gutachtenverfahren sind neben der Kommunalpolitik auch die örtlichen Initiativen, konkret insbesondere der „Verein zum Erhalt der Hummelsbütteler Feldmark“, und mindestens zwei Naturschutzverbände zu be‐ teiligen. Aus dem Gutachtenauftrag werden die unmittelbar an den Tegelsbarg angrenzenden Flächen ausgenommen, da der Beitrag aus diesem Sozialraum bereits am Rehagen geleistet wurde. Gemäß dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sind ausdrücklich auch die Siedlungsbereiche rund um die Feldmark auf ökologisch verträgliche Verdichtungsmöglichkeiten hin sorgfältig mit zu untersuchen, um auszuloten, ob Möglichkeiten im Rahmen der Wohnungsbauprogramme der nächsten Jahre bestehen, auf den besonders umstrittenen Wohnungs‐ bau in der Feldmark weitestgehend zu verzichten. Dabei ist einzubeziehen, inwieweit durch Verlagerung von natur‐ und landschaftsverträglichen Nutzungen in die Feldmark zusätzliche Wohnungsbaupotentiale innerhalb des bestehenden Siedlungsraums geschaffen werden können. | 4 | Gutachtentätigkeit laut aktuellen Aussagen nicht in dieser Legislaturperiode | 23 | NEUTRAL | |
13 | keine weiteren Planungen und Standorte in Hummelsbüttel | Über die bestehenden Flüchtlingsunterbringungen am Lademannbogen, an der Flughafenstraße und am Poppenbütteler Weg sowie den geplanten Standort am Rehagen hinaus soll es keine weiteren neuen Planungen und Standorte der Flüchtlingsunterbringung in Hummelsbüttel geben. Sollten sich gesamtstädtisch Spielräume für Platz‐ und Standortreduzierungen ergeben, ist Hummelsbüttel entsprechend beschleunigt und besonders zu berücksichtigen. Im Übrigen gelten die Verständigungen auf Landesebene mit der Volksinitiative. | 5 | Uns liegen keine bekannten Informationen über weitere Standortplanungen oder -erweiterungen in Hummelsbüttel vor. Dies entspricht der Selbstverpflichtung.Hummelsbüttel leistet bereits ein hohes Maß an sozial-integrativer Arbeit, die insgesamt weit über dem Soll liegt. Jedoch wurde vorgegeben, dass in Hummelsbüttel daher auch besonders berücksichtigt werden soll hinsichtlich möglicher Standortreduzierung. Aktuell lt. f&w homepage ist dies nicht der Fall. | 32 | GELB | |
14 | Haushalte mit Bleibeperspektive | Die Belegung der Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen im Rahmen des Expressbaus mit Perspektive Wohnen am Rehagen hat mit Haushalten mit guter Bleibeperspektive und möglichst bereits erfolgter bzw. eingeleiteter Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erfolgen. Der Anteil von Menschen, die in Familien, also in Haushalten mit mindestens einem Kind, leben, soll bei den Unterkünften über dem Anteil von Familien in der Gesamtzahl der Flüchtlinge in Hamburg liegen. Die Unterbringung in räumlich abgeschlossenen Wohnungen bringt für Familien im Vergleich zu Alleinstehenden wesentlich größere Vorteile für ihre Lebenssituation mit sich. Die deutliche Annäherung an reguläres Wohnen verbessert die Integrationsvoraussetzungen für die einzelnen Familienmitglieder und familiäre Strukturen wiederum unterstützen die Stabilität des Sozialraums. | 6 | Das Ziel in UPW hauptsächlich Familien aufzunehmen wurde erfreulicherweise umgesetzt. | 33 | Gruen | |
15 | gemischte, sozialverträgliche Bewohnerstrukturen | Die Wohnungen, die am Rehagen von Beginn an als regulärer Wohnraum entstehen (insbesondere Bauabschnitt 2) und diejenigen, die im weiteren Verlauf in regulären Wohnraum umgewandelt werden (insbesondere Bauabschnitt 1), werden auf Grundlage ihres originären Finanzierungsmodells im Rahmen des 1. Förderweges an berechtigte Haushalte vergeben (Bauabschnitt 1) bzw. freifinanziert realisiert (Bauabschnitt 2), was einen besonders guten Beitrag für gemischte, sozialverträgliche Bewohnerstrukturen leistet. Außerdem sollen im Sinne einer stabilen sozialen Mischung möglichst von Beginn an Wohnungen für Auszubildende, ggf. auch Studenten sowie seniorengerechte Wohnungen vorgesehen werden. Bei der Mischung soll Schritt für Schritt eine perspektivische Orientierung am bewährten Hamburger Drittelmix und an dem vorgeschlagenen Viertelmix der Volksinitiative stattfinden (aber ohne Eigentumswohnungen). | 6 | Die §-5 Schein Wohnungen wurden gemischt vergeben. Die Vergabe der Wohnblöcke auf dem freien Wohnungsmarkt wurde mit Ziel der Durchmischung betrieben. Von direkten 1:1 Umzügen (Unterkunft in angrenzende Wohnung), welche durchmischende Nachbarschaft engegenwirken würde, ist bislang nicht bekannt. Jedoch muss auch das Augenmerk auf das Gesamtwohngebiet um den Tegelsbarg gelegt werden, insbesondere wenn die SAGA Wohnungen auch direkt an Geflüchtete vergibt. Dort ist bereits heute ein Anteil von unter 18 Jährigen mit Migrationshintergrund von 60%. | 23 | Gruen | |
16 | höchstens 182 Wohnungen bei max. 4P pro Wohneinheit | Im Plangebiet des neuen Quartiers am Rehagen werden im Bauabschnitt 1 anfangs höchstens 182 Wohnungen westlich zum Rehagen in durchgehend viergeschossiger Bauweise für die dringend notwendige Unterbringung von Flüchtlingen geplant und dabei im Rahmen der Genehmigung eine maximale durchschnittliche Belegungsdichte von rd. 4 Personen pro Wohneinheit zu Grunde gelegt (rd. 728 Plätze auf Basis einer vorsorgeorientierten Betrachtung bezogen auf den Genehmigungszeitpunkt). Hinzu kommen im Bauabschnitt 2 östlich zur Bestandsbebauung hin in durchgehend viergeschossiger Bauweise weitere 182 Wohnungen, die nach der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans von Beginn an als freifinanzierte Wohnungen vollständig für den regulären Wohnungsmarkt bestimmt sind. Damit wird die Zahl von 364 Wohnungen für diesen Standort insgesamt nicht überschritten. | 7 | Mit dem Bezirksversammlungsbeschluß (Drs. 20-5677) wurde festgelegt, dass 86 Wohnungen im nördlichen Teil des 1. Bauabschnitts für die örU von bis zu 360 Geflüchteten verwendet werden. Bei der Auswahl der Mieter der Wohnungen im sündlichen Teil war die SAGA angehalten diese Wohnungen im Zuge des Bindungstausches nicht bindungskonform, sondern auch an sogenannte „Einkommensüberschreiter“ zu vermieten. Dies ist jedoch nur in sehr geringem Umfang erfolgt. Mieter aus höheren Einkommensschichten sind somit nur gering vertreten, Eigentümer gar nicht. | 33 | Gruen | |
17 | Festlegung der maximalen Obergrenze der örU ( bis zu 600 Flüchtlinge) | Im zeitlichen Zusammenhang mit der Bezugsfertigkeit des gesamten ersten Bauabschnitts erfol‐ gen im Hinblick auf die Erstbelegung eine aktualisierte Betrachtung der tatsächlichen Bedarfssituation und darauf basierend eine einmalige Festlegung der maximalen Obergrenze der öffentlich‐rechtlichen Unterbringung (örU) für Flüchtlinge an diesem Standort. Hierzu wird in einem ersten Schritt das zutreffende Zugangsszenario auf Basis der Zugangszahl an Flüchtlingen mit Unterbringungsbedarf ermittelt (ZKF‐Szenario oder BMF‐Szenario der Volksinitiative – Festlegung siehe weiter unten).Sofern das sogenannte ZKF‐Szenario (Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge) eintritt, wird bei Erreichen der Vorweggenehmigungsreife des parallelen Bebauungsplans einvernehmlich mit dem Eigentümer die Obergrenze der öffentlich‐rechtlichen Unterbringung (örU) an diesem Standort auf bis zu 600 Flüchtlinge festgesetzt. Im Fall des Eintretens des BMF‐Szenarios (Bundesministerium für Finanzen) der Volksinitiative wird zusätzlich geprüft, ob es eine Abweichung des durch die FHH prognostizierten Gesamtbestands an örU‐Plätzen für die kommenden 12 Monate ab dem Monat dieser Festlegung zur gemeinsam verabschiedeten aktualisierten Planung Stand Mai 2016 gibt. Die Planung Stand Mai wird bis zum Herbst 2016 vom ZKF aktualisiert. Wenn sich daraus zu diesem Zeitpunkt gegenüber dem geplanten Bestand an örU‐Plätzen eine relevante Abweichung ergibt, wird diese Bestandsabweichung auf die noch nicht in Betrieb befindlichen „Perspektive Wohnen“‐Standorte bis zu der jeweiligen Maximalgrenze des ZKF‐Szenarios verteilt (in diesem Fall maximal 600 Plätze). Wenn der zusätzliche Bedarf nicht gegeben ist, dann wird die Obergrenze für die öffentlich‐ rechtliche Unterbringung (örU) an diesem Standort auf bis zu 450 Flüchtlinge festgesetzt. Mit diesem Vorgehen wird die Zielsetzung unterstützt, möglichst schnell möglichst viele Wohneinheiten dem allgemeinen Wohnungsmarkt zuzuführen. Der Flüchtlingszugang wird wie folgt ermittelt: Die Zahl umfasst alle Flüchtlinge mit Unterbringungsbedarf in Hamburg und zwar auf Basis der Zuweisung nach EASY und die darin nicht enthaltenen Zugänge (z.B. Familiennachzug oder Volljährigkeit unbegleiteter Minderjährige). Die im Rahmen der Verhandlung zur Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ abgestimmten Zugangsprognosen betragen für das ZKF‐Szenario 21,6 Tausend und für das BMF‐ Szenario der Volksinitiative 15,2 Tausend. Aus Verfahrensgründen wurde vereinbart, dass das ZKF‐Szenario ab 18 Tausend pro Jahr und bis 35 Tausend pro Jahr (Vorsorge‐Szenario) greift, und das BMF‐Szenario der Volksinitiative unter 18 Tausend. Die Ermittlung des tatsächlichen Flüchtlingszugangs erfolgt als Jahreswert über die gleitende Summe der letzten 12 Monate vor dem Monat der Festlegung. | 8 | Es wurde mit der Politik vereinbart und umgesetzt, dass im nördlichen Teil des 1. Bauabschnitts max.360 Geflüchtete mit einem hohen Anteil an Familien untergebracht werden. Im südlichen Teil entstehen 91 Sozial-Wohnungen für Hamburger mit §5-Schein-Berechtigung. Im 2.Bauabschnitt werden bis Ende 2019 182 frei finanzierte Wohnungen errichtet. | 43 | Gruen | |
19 | zweiter Reduzierungsschritt bis zum 31.12.2019 | Bis zum 31.12.2019 wird im Einvernehmen mit der Eigentümerseite ein zweiter Reduzierungsschritt umgesetzt, sodass für die öffentliche Unterbringung von Flüchtlingen nur noch 300 Plätze zur Verfügung stehen und somit weitere Wohnungen an Haushalte mit einem regulären Mietvertrag vergeben sein werden. Dieses bedeutet im Ergebnis gegenüber den ursprünglichen Planungen für eine öffentlich‐ rechtliche Unterbringung mit zunächst rund 3.500 Plätzen ein mehr als deutliches Entgegen‐ kommen um 3.200 Plätze und eine schrittweise Umsetzung der Zielsetzung der Volksinitiative. Gleichwohl bringt Hummelsbüttel einen erheblichen Beitrag zur Flüchtlingsunterbringung. Zusammen mit den bestehenden Einrichtungen finden mit der örU am Rehagen auf Basis der Szenarien 1.278 (ZKF) bzw. 1.128 Flüchtlinge (BMF/Volksinitiative) ein Zuhause – eine große Solidaritätsleistung. | 9 | Die Reduzierung wurde erneut zugesagt (Veranstaltung in Poppenbüttel, 3.4.19). Zentral bleibt der Fokus auf bestmöglicher Verteilung der Geflüchteten über das Gesamtstadtgebiet, somit ist die Kernforderung der Volksinitiative nach Standorten nicht größer als 300 ÖrU-Plätze weiterhin geltend und wird beibehalten. Dass die Reduzierung tatsächlich durchgeführt wird derzeit nicht bezweifelt. | 33 | Gruen | |
20 | 15 Jahre Frist für 300 Plätze ab 2020 | Ab 2020 stehen die 300 Plätze für die öffentlich‐rechtliche Unterbringung (örU) für Flüchtlinge bis zum Ablauf von 15 Jahren nach Erstbezug der örU zur Verfügung. Nach den 15 Jahren stehen sämtliche Wohnungen entweder als öffentlich geförderte oder als freifinanzierte Wohnungen gem. Drs. 21/1838 dauerhaft dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung. | 10 | Wir gehen von Einhaltung aus. Die Unterkunft am Poppenbüttler Weg jedoch wurde ursprünglich auch nur temporär geplant. Sie besteht seit mehreren Jahrzenten in Modulbauweise, eine Reduktion findet hier nicht statt nach unserem Wissen. Zentraler Aspekt sind auch die Belegungskriterien, die die SAGA zur Stabilität des Gesamtgebietes Rehagen und auch Tegelsbarg und auch am Hehsel ansetzt. Hierzu verweisen wir weiterhin auf Kriterien, die das Rechtsgutachten in Rissen aufführt. Die SAGA bestätigt ihr Interesse an einem stabilen Quartier. | 33 | NEUTRAL | |
21 | Ausbau der sozialen Infrastruktur | Verbunden mit dem Ziel einer erfolgreichen Integration (Sprache, Arbeit, Selbständigkeit und Teilhabe) wird das Gesamtquartier Tegelsbarg‐Rehagen von dem wesentlichen Bestandshalter SAGA GWG, der Bezirksverwaltung und den zuständigen Behörden in besonderem Maße als Sozialraum begleitet, indem im zeitlich‐planungssichernden Vorwege die bestehende soziale Infrastruktur am Bedarf ausgerichtet ausgebaut und entsprechende neue Angebote geschaffen werden. Dabei sind gemäß der Bürgerschafts‐Drucksache 21/2550 insbesondere weitere Kita‐ Angebote, ein Quartiersmanagement und eine Beteiligungsstruktur für die ortsansässige Bevölkerung und die neuen Bewohnerinnen und Bewohner vorzusehen und die Angebote und Kapazitäten u. a. des bestehenden Eltern‐Kind‐Zentrums am Tegelsbarg, des Bauspielplatzes, des Berufsorientierungsprojekts BEO und des Hauses der Jugend anzupassen. Das übergreifende Ziel des Ausbaus der sozialen Infrastruktur ist es, dass neben der nachhaltigen Entwicklung neuer stabiler Quartiere die bestehenden Sozialräume insgesamt gewinnen und eine spürbare strukturelle Stärkung erfahren. Die zusätzlichen bezirklichen Mittel zur sozialen Flankierung der Flüchtlingsunterbringung (z.B. aus dem Quartiersfonds) sind besonders in die Stadtteile mit Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen – derzeit Hummelsbüttel, Poppenbüttel und Jenfeld – zu lenken. Die Konzepte hierfür sind schnell auf den Weg zu bringen und mit den örtlichen Akteuren abzustimmen. | 11 | Es fanden mittlerweile mehrere Sozialraumkonferenzen statt,dortige Bedarfsanalysen zeigten Mängelbereiche auf – insbesondere auch im Angebot für junge Männer und ältere Teenager. Mittlerweile sind alle zu besetzenden Stellen im Haus der Jugend besetzt. Das Haus der Jugend wird räumlich in größerem Umfang erweitert, was wir sehr begrüßen. In großen Teilen konnte dazu auch Förderung des Bundes genutzt werden. Jedoch zieht ein größerer Raumumfang, insbesondere mit 2 Ein- und Ausgängen auch eine höhere personelle Besetzung mit sich als die bereits seit Langem bestehende Anforderung an 4 Stellen. Es wird insbesondere durch den Gesamtzuzug (u.a. wird auch in Poppenbüttel auf das Tegelsbarg HdJ verwiesen) voraussichtlich und beabsichtigt zu höherer Nutzung kommen.Der Bauspielplatz wurde aufgestockt. Weitere Institutionen sollten möglichst Gelder und Förderung abrufen, auf deren Bewilligung wir dann hoffen.Der Integratonsfonds ist jedoch aufgebraucht.Wir bedauern sehr, dass der Sonderbaukörper anscheinend im Raumumfang reduziert wurde. Die Ehrenamtlichen haben nur eine Standardwohnung mit für Gruppen deutlich zu kleinen Räumen zu Verfügung. Hier wurden Zusagen nicht eingehalten | 33 | Gruen | |
22 | angepasste Architektur | Der städtebauliche und architektonische Standard der neuen Quartiere soll sich an zeitgemäßen, hochwertigen Referenzobjekten orientieren. | 12 | Die zuvor veröffentlichten Entwürfe wurden eingehalten. | 3 | Gruen | |
23 | Maßnahmen für das Mikroklima und die Energieeffizienz | Für die geplante Neubebauung auf der Fläche am Rehagen sind die folgenden für den Ökoraum, das Mikroklima und die Energieeffizienz relevanten Maßgaben zu berücksichtigen: a. Die Dächer sollen als Flachdächer mit einer extensiven Dachbegrünung als freiwillige, förderfähige Leistung des Investors umgesetzt werden. b. Für jeden zu fällenden Baum sind 1,5 neue Bäume zu pflanzen (es wird aufgerundet und Baumpflanzungen im Rahmen der vorgesehenen Ausbildung neuer Knicks werden angerechnet). c. Vorhandene Knicks werden möglichst erhalten. d. Es werden nur einheimische Gehölze gepflanzt. e. Sofern technisch machbar, sind alle Zuwegungen wasserdurchlässig zu gestalten. f. Für den Kaltluftstrom wurde trotz der Eilbedürftigkeit das Ergebnis des im Bezirk Wandsbek in Auftrag gegebenen Gutachtens berücksichtigt. Grundsätzliche Einwände haben sich nicht er‐ geben. Durch die Reduzierung eines Geschosses in Bauabschnitt 1 werden die gemäß Gut‐ achten ohnehin minimalen Auswirkungen für den Kaltluftstrom weiter gemindert. g. Die Energieeffizienz der Gebäude erfüllt die Anforderungen an das Niveau KfW‐Effizienzhaus‐ 55 nach der EnEV 2016. h. Die Beheizung des Quartiers erfolgt über ein eigenes BHKW. | 13 | Im Bauplan sind die angesprochenen Punkte aufgeführt. Das städtische Klimagutachten wurde dementsprechend durchgeführt. | 23 | Gruen | |
24 | Ausgleich | Für die Inanspruchnahme der Fläche am Rande der Hummelsbütteler Feldmark ist ein geeigneter Ausgleich nicht nur innerhalb der Stadt, sondern ergänzend auch innerhalb der Feldmark herzustellen. Konkrete Maßnahmen sind im Rahmen des Bebauungsplan‐ bzw. des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen und zu gewährleisten. Dabei ist zu prüfen, inwieweit diese Ausgleichsmaßnahmen über dem gesetzlich vorgeschriebenen Maß liegen können (monetär be‐ trachtet nach Möglichkeit mindestens 30 Prozent). Ziel des Ausgleichs muss dabei die ökologische Aufwertung der Feldmark entsprechend der Maßgaben aus Ziffer 2 sein. | 14 | es wurden bisher zwar Ausgleichsflächen genannt, | 23 | Gruen | |
25 | ,,Natur-Cent“ | Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Rehagen soll gemäß des Programms „Natur‐Cent“ für Maßnahmen des Natur‐ und Landschaftsschutzes eingesetzt werden. Dabei sollen zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Punkt 6 zunächst prioritär Maßnahmen in der Hummelsbütteler Feldmark ‐ unter geeigneter Beteiligung der Naturschutzverbände und der Bürgerinitiative ‐ neben dem Aufbau der not‐ wendigen Personalkapazität im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirks um‐ gesetzt werden. Der Bezirk beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die entsprechenden Mittel als laut Senat mögliche Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“. | 15 | Der Naturcent birgt die Gefahr rein die Einsparungen aus vergangenen Jahren aufzufangen, uns sind noch keine konkreten Maßnahmen in der Feldmark bekannt, deren Umsetzung durch den Naturcent finanziert wurden – hier liegt jedoch nicht unser, sondern der Fokus der Feldmarkinitiative. | 3 | NEUTRAL | |
26 | Tiefgaragen - Stellplätze | Es soll im Rahmen eines Stellplatzkonzepts auch eine angemessene Zahl an Tiefgaragen‐ Stellplätzen für PKW und Fahrräder bereitgestellt werden. | 16 | im Bauantrag für Bauabschnitt 1 umgesetzt, die Tiefgaragenstelleplätze sollen unseres Wissens nach hauptsächlich unter den Gebäuden von Bauabschnitt 2 errichtet werden. Mit dem Bau dieses Bauabschnitts ist im Juni 2018 begonnen worden. | 3 | Gruen | |
27 | Bewohnerbeteiligung / Quartiersbeirat | Wesentlicher Bestandteil der Stadtteilentwicklung ist die Bewohnerbeteiligung. Hierzu wird ein Quartiersbeirat eingerichtet, an dem – neben anderen Vertretern örtlicher Institutionen, Vereinen und Verbänden – auch die Bürgerinitiativen mit Sitz und Stimme beteiligt werden. Ebenso werden mögliche andere Flüchtlings‐Unterstützerinitiativen ebenso wie Geflüchtete in geeigneter Weise einbezogen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sollen auch angemessene neue Formen der Partizipation mit den Bewohnern der Unterkünfte sowie den Bewohnern der anderen Neubauten ausprobiert und bei Erfolg etabliert werden. Hierbei sind auch Beteiligungsangebote speziell für Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen. Mit dem Quartiersbeirat sind Maß‐ nahmen der Stadtteilentwicklung abzustimmen, auch ist dort regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dieser Selbstverpflichtung zu berichten. | 17 | Der Quartiersbeirats tagt regelmäßig im 2-Monats-Rhythmus | 23 | Gruen | |
28 | Quartiersmanagement / Finanzierung des QM | Der Bezirk und SAGA GWG werden ein Quartiersmanagement einsetzen, das die Gründung des Quartiersbeirats begleitet, sich fortan eng mit ihm abstimmt und Erfahrungen in der Stadtteilentwicklung und der Integrationsarbeit sowie möglichst gute Ortskenntnisse hat. Die Mittel zur Finanzierung des Quartiersmanagements und des Quartiersbeirats werden von SAGA GWG und aus dem bezirklichen Quartiersfonds zur Verfügung gestellt. | 18 | Ein Quartiersmanagement (vertreten durch 2 Mitarbeiter der Firma BIG Städtebau und eines Mitarbeiters von der AWO) ist eingesetzt. --Weiteres bereits in Punkt 27 angesprochen. | 10 | Gruen | |
29 | Belegungsmanagement | Bei der Planung, Realisierung und Belegung der Wohnungen am Rehagen wird berücksichtigt, dass im Rahmen von gemischter Belegung Chancen und Möglichkeiten zur Integration in normalen Wohnraum bestehen. Um den Übergang von der Unterkunft in regulären Wohnraum flexibel gewährleisten zu können, ist hierfür vom Betreiber der Flüchtlingsunterbringungen fördern und wohnen (f&w) in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt und SAGA GWG ein geeignetes Konzept zu entwickeln. Durch ein gezieltes Belegungsmanagement bemühen sich f&w, SAGA GWG und das Bezirksamt Wandsbek dabei um eine stadtteilverträgliche, kleinteilige Durchmischung. Hier‐ über wird im Quartiersbeirat regelmäßig berichtet. | 19 | Ein Bericht über die letztlich umgesetzte Belegung soll regelmäßig vorgelegt werden. Hier treten hin und wieder Verzögerungen auf, bei denen wir optimistisch sind, dass sie zukünftig nicht mehr auftreten. | 23 | Gruen | |
30 | Schulsituation/ Kinderbetreuung/ Kitas | Im Hinblick auf die Schulsituation soll Sorge dafür getragen werden, dass insbesondere die neu‐ en Kinder im Grundschulalter wohnortnah beschult werden, ohne die einzelnen Schulen zu überfordern. Die Möglichkeit der eingeschränkten Schulwahl von Flüchtlingskindern ist dabei ggf. zu nutzen, um Überforderungen einzelner Schulstandorte zu vermeiden. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist dabei neben der ausreichenden Versorgung mit Räumen, Lehrkräften und Sozialpädagogen im normalen Schulbetrieb auch die Betreuung im Bereich der Vorschule und im Ganztagsbereich von Bedeutung. Der Ausbau von GBS und GTS kann einen wichtigen Integrationsbeitrag leisten. Zu diesen Fragen macht die Schulbehörde unter Wahrung der bezirklichen Beteiligungsverfahren konkrete Vorschläge, bzgl. der Kita wird auch die BASFI angehalten geeignete Vorschläge zu machen (s.u.). Der Betreuungsschlüssel im Bereich Krippe, Kita und Ganztag wird im Rahmen der vereinbarten Schritte verbessert – auch in Hummelsbüttel. Darüber hinaus wird geprüft, auf welche Weise bestehende oder geplante nachbarschaftliche Angebote an den Schulen unterstützt werden können. Der Ausbau der Kinderbetreuung hat die neuen Bedarfe von Flüchtlingsfamilien wie auch der anderen, neu nach Hummelsbüttel ziehenden Familien zu berücksichtigen. Für eine erfolgreiche Integration von Kindern im Vorschulalter und deren Vorbereitung auf die Schule ist es erforderlich, dass in den unmittelbar neben den Wohnunterkünften gelegenen Kitas eine stabilisierende Mischung der Kinder gewährleistet wird. Die FHH unterstützt auch und insbesondere die bestehenden Kitas in notwendigem, begründetem Aus‐ bau (ggf. strukturell und personell) im Rahmen des Kita‐Gutscheinsystems. | 20 | Es ist nach wie vor geplant die letztendliche Kitaeinrichtung direkt mit auf dem Unterkunftsgelände zu errichten. Dies ist in Hinblick auf Integrationsmöglichkeiten und Durchmischung nicht sinnvoll, dies haben wir stets betont. Die Kita soll 100 Plätze bieten, ggf. benötigt die Unterkunft bereits einen Großteil dieser Plätze, je nach Belegung. Gerade bei Kleinkindern sollte der Start und das Ankommen in unserer Gesellschaft einfacher gestaltet werden – auch hinsichtlich Betreuungsqualität bzgl. ggf. vorhandener traumatischer Erfahrungen und resultierender Verhaltensweisen.Die bestehenden Kitas wurden zwar nach Potentialen gefragt, aber gleichzeitig wurde ihnen nach dortiger Aussage keine ausreichende Unterstützung für Aufstockung langfristig gewährt. Das Gutscheinsystem birgt nicht genug Sicherheit, die Geflüchteten erhalten meist nur 5 Stunden Gutscheine.Bezüglich Schule findet eindeutig viel zu wenig Informationsfluss statt. Die Schulen sind bereits jetzt in den Klassengrößen meistens im Maximum und darüber (23+3, KESS 4). Uns sind auch bereits jetzt räumliche Knappheiten bekannt, da ja bereits Kinder mit Sprachförderbedarf im Stadtteil wohnen. Diese Sprachförderung veranlasst die restlichen Schüler in räumlich beengterem Umstand zu verweilen. Es ist dringend nötig, dass ein besserer Informationsfluss von Schulbehörde zu Schulen erfolgt,auch ein runder Tisch wäre hier sinnvoll.Zum Teil wurden sogar zugesagte Informationen verweigert und hinter „Datenschutz“ versucht zu rechtfertigen – wobei dieser problemlos eingehalten werden könnte.Es sollen nicht mehr als 4 Kinder mit Fluchterfahrung in Regelklassen (auch nach IVK-Besuch) eingegliedert werden. Schulen betonen die Notwendigkeit auch die Forderung, nicht nur die Förderung zu unterstützen. Durch Gesamtzuzug durch das Rehagenquartier muss mit weiterem Schülerzahlanstieg und Kitaplatzbedarf gerechnet werden.Insbesondere die Suche nach geeignetem Personal stellt sich im Kitabereich (tlw. Auch im Lehrkraftbereich) als schwierig dar. Seit August 2018 gibt es eine "Behelfs-Kita" mit 30 Plätzen (in Containern), die jedoch quasi keine Kinder von extern betreut. Die Fertigstellung der eigentlich geplanten festen Gebäude war für das 1. Quartal 2019 geplant, mittlerweile wird aber vom 1.Quartal 2020 gesprochen (kl. Senatsanfrage 21/16674). Das ist unter dem Aspekt, dass der 2. Bauabschnitt Ende 2019 bezugsfertig sein soll nicht gut, da die neu einziehenden Menschen für Ihre Kinder dann eine Kita benötigen und die Kita auf dem Gelände nicht nutzen können. Das widerspricht dem Integrationsgedanken und ist der Durchmischung nicht förderlich. Auf unsere Nachfrage, warum der Bau immer noch nicht begonnen hat haben wir bislang keine Antwort erhalten. | 23 | ROT | |
31 | verstärkte Präsenz der Polizei | Die Polizei wird insbesondere in der Anfangszeit eine sichtbare, verstärkte Präsenz in und um die Wohnunterkunft am Rehagen gewährleisten und bei Bedarf eine örtliche Ansprechbarkeit organisieren. Die Maßnahmen sind im Quartiersbeirat vorzustellen. Ein polizeilicher Vertreter wird dem Quartiersbeirat verbindlich als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ggf. kurzfristig Nachjustierungen im Sicherheitskonzept für die örU und für den Stadtteil thematisieren zu können. Bedingt durch den Bevölkerungszuwachs durch die Wohnunterkünfte und den Wohnungsbau soll dem PK 34 Schritt für Schritt und lageangepasst eine entsprechende zusätzliche Personalkapazität zugewiesen werden, die insbesondere eine stärkere polizeiliche Präsenz (gemessen z.B. in Personalstunden Präsenz) ermöglicht. In dieser Phase ist insbesondere sicher‐ zustellen, dass freiwerdende Stellen am PK 34 unverzüglich nachbesetzt werden. Weitere lage‐ angepasste personelle Verstärkungen des PK 34 prüfen Polizei und Innenbehörde regelmäßig entlang der Bevölkerungs‐ und Lageentwicklung. | 21 | Nach Aussage von Herrn Stahnke vom PK 35 ist vorgesehen, dass die Polizei zu Beginn regelmäßig im Quartier und im Beirat zugegen ist, um sich als Ansprechpartner anzubieten – dies ist bislang unseres Wissens auch nach der Fall. | 23 | Gruen | |
32 | Kinder- und Jugendarbeit/ Familienförderung | In den Bereichen der offenen Kinder‐ und Jugendarbeit sowie der Familienförderung werden sich durch das neue Wohngebiet in Hummelsbüttel veränderte Bedarfe entwickeln. In Abstim‐ mung mit den bezirklichen Gremien sind die vorhandenen Einrichtungen zu stärken und ggf. aus‐ zubauen. Hierfür stellt die FHH notwendige Mittel zur Verfügung und werden vom Bezirk Mittel des dafür gemäß Drs. 21/2550 aufgestockten Quartiersfonds verwendet. Die standortnahe Jugendarbeit wird weiterentwickelt. Ein Belegungsplan sollte bereits im Voraus den Institutionen vorgelegt werden, um rechtzeitig bedarfsgerecht Planungen aufstellen zu können. Speziell zur Einbeziehung der weiblichen Kinder und Jugendlichen müssen besondere Maßnahmen ausgearbeitet werden. Die Konzepte hierfür sind schnell auf den Weg zu bringen und mit den örtlichen Akteuren abzustimmen. Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek wird gebeten, den notwendigen Bedarf einer Verstärkung der Jugendarbeit im Sozialraum festzustellen und dabei auch die im Sozialraum als unzureichend empfundene Stellenbesetzung im Haus der Jugend Tegelsbarg in den Fokus nehmen, insbesondere wenn die Einrichtungen vor Ort weitere Aufgaben bei der Flüchtlingsintegration übernehmen sollen. Die daraus resultierende notwendige Neukonzeptionierung der Kinder‐ und Jugendarbeit wird im Quartiersbeirat vorgestellt. Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses bei der konkreten Umsetzung dieser Bedarfsanmeldung bleibt unberührt. | 22 | s. Kommentar zu Sozialinstitutionen Pkt. 30 undKommentar zu Quartiersbeirat s. Pkt. 27 | 23 | Gruen | |
33 | Kultur und Begegnung | Im Bereich Kultur und Begegnung sollen in den für die Wohnunterkunft (Bauabschnitt 1) vorgesehenen Gemeinschaftsräumen soziale Angebote durchgeführt werden, die sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers und des Umfelds richten. Größen‐/aufteilungsabhängig sollten bedarfsgerecht mind. 4 Gemeinschaftsräume, möglichst eine simple Küchenzeile beinhaltend, eingeplant werden. Außerdem sollen f&w und andere auch spezielle Kultur‐ und Bildungsangebote für Geflüchtete durchführen, u.a. zum Spracherwerb. | 23 | Die Pläne bzgl. Gemeinschaftsraumausstattung werden nicht umgesetzt.Sie sollten im Bereich des Sondernutzungskörpers sein (dort auch die Kita).Uns ist die aktive sozialpädagogische Arbeit vor Ort sehr wichtig. Die Sozialpädagogen seitens fördern & wohnen arbeiten dort im Schlüssel von 1:80, jedoch verweisend,also nicht mit aktiv-eigenen Sozialangeboten. Hier könnte im Gesamtquartier laut SAGA die ProQuartier tätig werden. | 13 | GELB | |
34 | Qualifizierung, Ausbildung, Fortbildung und Arbeit | Qualifizierung, Ausbildung, Fortbildung und Arbeit sind ein wesentlicher Baustein für erfolgreiche Integration und Teilhabe, dies gilt gleichermaßen für Geflüchtete, wie auch für Einheimische. Die zuständigen Behörden werden in Abstimmung mit den bezirklichen Gremien alle Anstrengungen unternehmen, auch im Alstertal die Möglichkeiten von Aus‐ und Fortbildung sowie Qualifizierung zu stärken. Als konkretes Projekt ist im Alstertal eine Außenstelle des W.I.R.‐Projektes oder eines vergleichbaren Angebotes zu prüfen. Dabei sind die vorhandenen Netzwerke zum Übergang Schule in Ausbildung oder das Berufsleben im Stadtteil zu berücksichtigen. | 24 | Eine Aussenstelle des W.I.R Projektes ist lt. Drs. 21/9488 nicht geplant. Wir erwarten bedarfsabgestimmt Neuerörterung JETZT nach Bezug.Wir sehen die Teilhabe an Gesellschaft auch durch den Zugang zum Arbeitsmarkt und dementsprechend Weiterbildungsmöglichkeit. Somit müssen ausreichend Anlaufstellen geschaffen sein/werden.Bislang ist einzig das Tak-Beo in diesem Bereich unseres Wissens nach tätig und dies mit einer Personalstelle für das Großgebiet Tegelsbarg und ggf. darüber hinaus. Grade hinsichtlich Quartiersstabilität und Durchmischungskriterien spielt Arbeit eine zentrale Rolle. | 23 | GELB | |
35 | Planung des öffentlichen Nahverkehr | Der Bevölkerungszuwachs soll in die Planungen für den öffentlichen Nahverkehr einbezogen werden. Gegenstand der Prüfungen bzw. Planungen ist insbesondere die fortlaufende Anpassung der Busleistung an die neuen Gegebenheiten. | 25 | Laut Selbstverpflichtung soll der Bedarf je nach Nutzung ermittelt werden. Unseres Wissens nach ist dies nicht erfolgt. Die Taktung ist gleich. | 13 | GELB | |
36 | Ausbau der Sportangebote | Der Senat der FHH erkennt die insbesondere in Hummelsbüttel bereits bestehende besondere Notwendigkeit von Sportvereinen für die Integrationsarbeit an und verpflichtet sich, auch für das Alstertal im Rahmen der hamburgweiten Sanierungs‐ und Investitionsoffensive für Sportanlagen den Aus‐ und Neubau von Sportflächen und ‐hallen im Rahmen des Möglichen voran zu treiben und die örtlichen Sportvereine in ihrer wertvollen Integrationsarbeit zu stärken. Die Bürgerschaft hat diese Initiativen immer wieder unterstützt und wird das weiter tun. Insbesondere der des Öfteren erwogene Bau einer Mehrzweckhalle auf dem derzeitigen Hummelsbütteler Festplatz (Schulerweiterungsgelände) soll hierbei betont sein. | 26 | Eine Planung einer solchen Halle ist uns bis dato nicht bewilligt und lt. Drs. nicht konkretisiert. Der Bedarf besteht bereits heute und ist seit Langem häufiges Thema der Stadtteilakteure (Schulen, Politik, Sozialinstitutionen). Wir erhielten seitens der Politik die Aussage, dass statt der Mehrzweckhalle die Sanierung der bestehenden Halle stattgefunden hätte. Dies verringert jedoch nicht den Bedarf an einer Halle und hat rein die gymnasiale Halle betroffen. Insbesondere ein Jugendzentrum fehlt im westlichen hummelsbüttler Stadtteilgebiet, wo sich zwei weitere Unterkünfte befinden. Ein solches Zentrum ist eine der Ideen bzgl. Mehrzweckhalle und dortig zu nutzenden Räumlichkeiten. Das Gelände selbst ist Schulerweiterungsgelände. | 13 | GELB | |
37 | medizinische Versorgung | In Hummelsbüttel ist insbesondere im Einzugsgebiet Tegelsbarg die medizinische Versorgungssituation (insbes. hinsichtlich Haus‐ und Kinderärzten) zu betrachten und dem Quartiersbeirat zu berichten, ggf. sollen korrigierende Schritte gemeinsam erörtert werden. Bei festgestellten lokalen Versorgungsengpässen muss aus Sicht der Vertragsparteien die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg gemeinsam mit den Krankenkassen lokale Sonderbedarfszulassungen aussprechen, Arztsitze aus anderen Stadtteilen verlegen, die Eröffnung einer Zweigpraxis unterstützen und die Erweiterung der Versorgungskapazität oder die personelle Aufstockung in vorhandenen Praxen finanziell fördern. Über den Sachstand ist im zentralen Beirat zu berichten. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung des bestehenden und des neu entstehenden Bedarfs an Allge‐ meinmedizinern und Kinderärzten sollen die neu geschaffenen Möglichkeiten im Rahmen der „Landeskonferenz Versorgung“ genutzt werden. | 27 | Lt. Drs. 21/9488 gibt der Senat darüber Auskunft, dass die medizinische Versorgungssituation in Hummelsbüttel ausreichend sei.Durch detailliertere Recherche über eine Abgeordnete wurde jedoch deutlich, dass sich beispielsweise die hohe Facharztdichte im Hamburger Überblick auf die Gesamtsituation in Hamburg bezieht und keine örtliche/stadtteilmäßige Differenzierung erfolgt. Da es in Hummelsbüttel trotz hoher Familiendichte und Zuzug keinen Kinderarzt gibt wissen wir bereits hier von einem Mangel. Es herrscht zudem in der Umgebung vielfach Aufnahmestopp. Eine neue pädiatrische Versorgung im Stadtteil selbst soll durch die Politik unterstützt werden, ggf. mit Anreizschaffung (Wohnmöglichkeit o.ä.). Dies ist unseres Wissens nach bislang noch nicht aktiv aufgenommen worden. | 23 | GELB |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
2 | Abstand zwischen den ÖRU-Standorten | Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. | HGI Drs. | Keine betreffenden Standortplanungen sind öffentlich bekannt. | 25 | Gruen | |
3 | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Präambel & Schlussbemerkung | Jederzeit zu jedem Thema | 25 | Gruen | ||
4 | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | Präambel & Schlussbemerkung | Die Bezirkspolitik strebt eine nicht bürgervertragskonforme Nachfolgebebauung an. | 25 | ROT | ||
5 | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Die Bezirksverwaltung hat angekündigt, einen bürgervertragswidrigen Beschluss der Bezirkspolitik nicht zu beanstanden. | 25 | ROT | ||
6 | Kooperationsbereitschaft Investor (???) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Noch kein Investor öffentlich bekannt. | 25 | NEUTRAL | ||
7 | Kooperationsbereitschaft Betreiber (F&W AöR) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Der Betreiber arbeitet mit dem Quartiersbeirat zusammen. | 25 | Gruen | ||
8 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Um diesen Prozess zukünftig weiter zu verobjektivieren, ist in einem ersten Schritt ein kriteriengestützter Hamburger Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und in einem zweiten Schritt ein entsprechender, das Sozialmonitoring aber auch den Faktor Fläche berücksichtigender Verteilungsschlüssel für die Hamburger Stadtteile zu erarbeiten. | HGI Drs. | OVS veröffentlicht | 25 | Gruen | |
9 | Befristete Wohnbebauung bis zum 28.02.2022 | Die Vertragsparteien sind sich einig, dass auf der Fläche „Große Horst“ perspektivisch Wohnbebauung erfolgen wird und bis zum 28.02.2022 eine Flüchtlingsunterbringung in öffentlich‐rechtlicher Unterkunft (örU) erfolgen kann. Spätestens bis zum 30.06.2022 wird mit der Realisierung des Wohnungsbauprojekts begonnen. | 1.1 | Die Beendigung der ÖRU ist unabhängig vom Wohnungsbauprojekt möglich. | 120 | Gruen | |
10 | Größenordnung von max. 452 Plätzen | Vor diesem Hintergrund wird die vollziehbare Baugenehmigung für die Folgeunterbringung „Große Horst“ nicht vollständig ausgeschöpft, sondern nur in einer Größenordnung von max. 452 Plätzen in Anspruch genommen. Diese vereinbarten max. 452 Plätze werden dadurch erreicht, dass sämtliche Häuser ausschließlich zweigeschossig gebaut und die Häuser 2+4 gar nicht errichtet werden (Nummerierung der Häuser gemäß Baugenehmigung). | 1.2 | Bebauung und Belegung halten dies ein. | 50 | Gruen | |
11 | Maßnahmen bei der Belegungspraxis | Die Flüchtlingsunterkunft soll über ihre gesamte Laufzeit Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive zur Verfügung stehen. Aufgrund des sozialen Umfelds der Einrichtung eignet sie sich für eine Belegung vor allem mit Familien mit Kindern oder andere besonders schutzbedürftige Personen. Ebenso soll berücksichtigt werden, dass die Folgeunterkunft mit Flüchtlingen belegt wird, die sich bereits ein erstes soziales Umfeld in Hamburg‐Nord bzw. angrenzenden Stadtteilen (wie z. B. Borstels Ende in Wellingsbüttel) geschaffen haben. Diese Maßgaben sind bei der Belegungspraxis zu berücksichtigen. | 1.3 | Belegung beim Start der Unterkunft im vereinbarten Bereich, seither keine abweichenden Information. | 50 | Gruen | |
12 | Maßnahmen für den Übergang zur Wohnbebauung | Um einen Übergang zur Wohnbebauung zeitgerecht sicherzustellen, erfolgen bis zum 31.12.2019 folgende Maßnahmen: a. Es wird – unter Wahrung der Planungshoheit des Bezirks und nach Feststellung des B‐ Plans Ohlsdorf 29 ‐ ein neuer Bebauungsplan für die Fläche „Große Horst“ aufgestellt in Orientierung an den Planzielen und Festsetzungen des Bebauungsplans Ohlsdorf 12; Art und Stil sollen an das Neubaugebiet angepasst werden. Das Maß der Bebauung soll grundsätzlich nicht erhöht werden. Für das Verfahren und die Gestaltung des künftigen Wohngebiets gelten ferner die Regularien des Vertrages für Hamburg mit dem Drittelmix aus frei finanzierten Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Sozialwohnungen sowie die Verfahren zur Bürgerbeteiligung. b. Für die Bebauung der Fläche „Am Anzuchtgarten“ wird ein kombinierter Architekten‐ und Bauträger Wettbewerb durchgeführt. c. Es wird ein Bauträgervertrag mit festgeschriebenem Baubeginn bis 30.06.2022 für die gesamte Fläche abgeschlossen. | 1.4 a., b. und c. | Das B-Plan-Verfahren Ohlsdorf 30 ist begonnen worden und würde ohne Korrektur auf eine Bürgervertragsverletzung hinauslaufen. Bei einer Korrektur ist dann wiederum die Einhaltung des vereinbarten Zeitplanes gefährdet. | 120 | ROT | |
13 | Anschließungsplanung in Klein Borstel | Dass wohnberechtigte Flüchtlinge/Zuwanderer aus der ÖRU anschließend in regulären Wohnraum auch in Klein Borstel umziehen, ist ausdrücklich gewünscht. Im Rahmen der Reduzierung der ÖRU ist selbstverständlich auch die Planung und Realisierung von Flüchtlingsunterkünften an anderer Stelle in Klein Borstel möglich, soweit die Parameter der Verständigung mit der Volksinitiative auf Landesebene beachtet werden. | 1.5 | Bislang keine entsprechenden Planungen seitens des Bezirks. | 15 | NEUTRAL | |
14 | Regelung zur Nutzung des Waschhauses | Es wird kurzfristig und bereits vor Inbetriebnahme der Folgeunterkunft geprüft, ob das in unmittelbarer Nähe zum Verwaltungsgebäude und Nachbarschaft gelegene Waschhaus verlegt werden kann, um etwaige Lärmbelästigung für unmittelbare Anwohnerinnen und Anwohner des Erna‐Stahl‐Ring zu vermeiden. Sollte eine Verlegung nicht möglich sein, werden verbindliche Waschzeiten an Werktagen (z. B. 9:00‐17:00 Uhr) festgelegt und von f & w sichergestellt. Sollten sich Probleme im Betriebsablauf ergeben, sind diese nach Anhörung des Quartiersbeirats angemessen zu verlängern. | 1.6 | Keine Verlegung, aber es wurde eine akzeptable Regelung gefunden. | 15 | Gruen | |
15 | Berücksichtigung der Nachbarschaftsinteressen bei der praktischen Ausgestaltung der Unterkunft | Bei der praktischen Ausgestaltung der Unterkunft werden die Interessen der direkt angrenzenden Nachbarschaft angemessen berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Lagerflächen, die Müllcontainer, WLAN Hotspots und ggf. weitere Einrichtungen der Infrastruktur. | Die Bemühung des Betreibers, Nachbarschaftsinteressen zu berücksichtigen, sind erkennbar. | 20 | Gruen | ||
16 | Burgerbeteiligung für Integration | Die Vertragsparteien sind sich einig, dass es das Ziel ist, die neuen Bewohnerinnen und Bewohner in Klein Borstel zu integrieren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Unterstützung durch alle Mitbürgerinnen und Mitbürger erforderlich. Dabei ist es wichtig, die Interessen der Anwohnerschaft gleichrangig zu berücksichtigen. Die Integration kann nur gelingen, wenn die umliegenden Quartiere von Beginn an einbezogen und die Sorgen, Ideen und Anregungen aller Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt werden. | Der Runde Tisch ist installiert und arbeitet. | 20 | Gruen | ||
17 | Quartierbeirat und Verfügungsfonds für die Dauer der Folgeunterbringung | Senat und Bezirksversammlung verpflichten sich, für die Dauer der Folgeunterbringung einen Quartiersbeirat einzurichten und mit einem Verfügungsfonds für kleinere Aktivitäten aus dem Quartiersfonds der Bezirksversammlung zu finanzieren (z. B. Nachbarschaftsfeste). | 2.2 | Der Quartiersbeirat ist seit dem 21.03.2017 arbeitsfähig, er verfügt seitdem über eine Geschäftsordnung sowie stimmberechtigte Mitglieder. | 30 | Gruen | |
18 | Bedingungen für den Quartierbeirat | Im Quartiersbeirat sind interessierte Vertreter der Klein Borsteler Institutionen und Vereine sowie Vertreter örtlich ansässiger Bürgerinitiativen mit Sitz und Stimme vertreten. Ebenso sind Bewohnerinnen und Bewohner des Geländes „Große Horst“ und Vertreter von fördern & wohnen in geeigneter Weise einzubeziehen. Der Quartiersbeirat ist mit dem Start der Folgeunterkunft zu etablieren. Im Quartiersbeirat werden – auch in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch zur Koordination von Hilfsangeboten, dem Bezirksamt und der Bezirksver‐ sammlung – Maßnahmen zur Stadtentwicklung und zur Integration entwickelt und abgestimmt. | 2.3 | Der Quartiersbeirat arbeitet mittlerweile erfolgreich. | 15 | Gruen | |
19 | Informationsaustausch zw. fördern & wohnen und dem Quartiersbeirat | Der Betreiber fördern & wohnen wird den Quartiersbeirat regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten über Belegungssituation und ‐planung informieren, um die Einhaltung der in diesem Bürgervertrag getroffenen Regelungen transparent zu machen. | 2.4 | Die Information über die Belegungssituation und -planung erfolgt in Abständen und auf Anfrage im Quartiersbeirat. | 15 | Gruen | |
20 | Regelmäßiger Bericht der FHH bzw. des Bezirks | Die zuständigen Stellen der FHH bzw. des Bezirks berichten dem Quartiersbeirat regelmäßig schriftlich oder mündlich über die Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bürgervertrag. | 2.6 | Es finden keine regelmäßigen Berichte statt. | 15 | ROT | |
21 | Integrationskonzept | Die Vertragsparteien sind sich einig, dass im Quartiersbeirat Maßnahmen der Integration be‐ raten werden, die die speziellen Belange und Gegebenheiten von Klein Borstel berücksichtigen. Dieses Konzept wird u. a. Punkte wie Patenschaften, Integrationslotsen, spezielle Beratungs‐ und Bildungsangebote für Frauen und junge Mädchen, Familienteams etc. enthalten. Senat und Bezirksversammlung verpflichten sich, bei fehlender ehrenamtlicher Unterstützung professionelle Unterstützung bereit zu stellen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zu finanzieren. | 3.1 | Ein neues Hamburger Integrationskonzept ist veröffentlicht, jedoch sind bislang keine Auswirkungen auf Klein Borstel erkennbar. | 15 | GELB | |
22 | Kindertagesstätten und Schulen | Kindertagesstätten und Schulen sind wesentliche Orte für die persönliche Entwicklung eines je‐ den Kindes und Jugendlichen. Kinder verbringen dort einen Großteil der Zeit ihres Aufwachsens und Erwachsenwerdens verbunden mit vielfältigen und oftmals persönlichkeitsprägenden Erfahrungen. Bildung und das Erlangen eines Schulabschlusses sind unabhängig von der Herkunft eines Kindes oder Jugendlichen die Grundlage für ein späteres selbstbestimmtes Leben. Grundsätzlich gilt, dass weder die bestehenden Kindertagesstätten noch die Schulen überfordert werden. | 3.2 | Eine Interimskita ist in Betrieb, leider jedoch voraussichtlich nicht für die gesamte Zeitdauer der Flüchtlingsunterbringug. | 20 | GELB | |
23 | Ausbau des Schulangebotes | Im Hinblick auf die Schulsituation wird zeitgleich mit der Belegung der öffentlich‐rechtlichen Unterkunft „Große Horst“ dafür Sorge getragen, dass alle in Klein Borstel lebenden Grundschülerinnen und Gründschüler prioritär wohnortnah gemäß dem Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ beschult werden. Zu diesem Zweck wird das Schulangebot bedarfsgerecht ausgebaut. Das bedeutet, dass insbesondere die Albert‐Schweitzer‐Schule bedarfsgerecht vergrößert sowie mit baulichen Maßnahmen an den Bevölkerungszuwachs durch die örU und die spätere Wohnbebauung angepasst wird. Hierfür ist zu prüfen, ob die im Bebauungsplan Ohlsdorf 12 als „Schul‐ sportanlage“ vorgesehene Fläche einzubeziehen ist. | 3.3 | Schulen waren schon zuvor überfordert. Bisher angedachte Maßnahmen reichen nicht aus. Die Schulerweiterungsfläche steht inzwischen nur noch zu einem Bruchteil zur Verfügung, die Restfläche wird derzeit für eine Interims-Kita befristet vergeben. Eine bedarfsgerechte Vergrößerung der ASS findet aktuell nicht statt, eine inklusive Beschulung ist nicht möglich; es werden IVK-Klassen gebildet. | 50 | ROT | |
24 | Zusätzliche Mittel, pädagogisches Personal und qualifizierte Lehrkräfte | Den betroffenen Schulen sind die für die Flüchtlingsbeschulung vorgesehenen zusätzlichen Mittel und pädagogisches Personal bedarfsgerecht zuzuweisen. Lehrkräfte sollen im angemessenen Umfang für den Umgang mit traumatisierten Kindern und „Deutsch als Zweitsprache“ und „Deutsch als Fremdsprache“ speziell geschult sein bzw. entsprechend weiterqualifiziert werden. | 3.4 | Für die an der ASS geplante IVK1/2 ist als Unterstützung derzeit lediglich eine auf ein Jahr befristete Stelle bekannt gegeben worden. Diese Befristung ist für eine qualifizierte Besetzung viel zu kurz gefasst, zudem ist aufgrund der Belegung absehbar, dass in den kommenden Jahren jeweils zahlreiche Kinder aus der Unterkunft in das schulfähige Alter kommen. Weitere Unterstützung für die Schule ist dringend erforderlich. | 25 | GELB | |
25 | nachhaltig angepasste Kapazitäten der Kindertagesstätten | Der Senat trägt dafür Sorge, mit Beginn der örU „Große Horst“ die Kapazitäten in den lokalen Kindertagesstätten in Klein Borstel an die Anzahl der neu hinzuziehenden Kinder durch örU und spätere Wohnbebauung im Alter von einem Jahr bis zu Einschulung nachhaltig anzupassen, sodass allen Kindern in Klein Borstel ein wohnortnaher Platz in einer Kindertagesstätte zur Verfügung steht. | 3.4 | Es gibt eine langfristige Kapazitätsplanung im Kitabereich, jedoch deckt diese die Lücke durch die vorzeitig wegfallende Interimskita nicht ab. | 50 | GELB | |
26 | Kita-Versorgung in der Nachbarschaft | Es ist dafür Sorge zu tragen, dass sich die Kita‐Versorgung für die Familien in der Nachbarschaft nicht verschlechtert und das gemeinsame Aufwachsen an allen Kita‐Standorten befördert wird. | 3.5 | siehe ID25 | 40 | GELB | |
27 | Sport- und Freizeitaktivitäten für erfolgreiche Integration | Die Vertragsparteien sind sich der großen Bedeutung von Sport‐ und Freizeitaktivitäten für eine erfolgreiche Integration bewusst. | 4.1 | Die Gestaltung von integrationsfördernden Sport- und Freizeitaktivitäten erfolgt aktuell ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis. | 20 | GELB | |
28 | Ausbau der Spiel- und Freizeitmöglichkeiten | Der Senat verpflichtet sich, in Klein Borstel Spiel‐ und Freizeitmöglichkeiten für die verschiedenen Altersgruppen bedarfsgerecht auszubauen. Es werden verschiedene sportliche, kulturelle und ähnliche Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geschaffen. Dieses beinhaltet auch spezielle Angebote für Mädchen und Frauen. Ferner stehen Sozialarbeiter als Ansprechpartner und für Beratungsgespräche zur Verfügung. | 4.2 | Bisher keine Maßnahmen auf diesem Gebiet. | 15 | ROT | |
29 | ,,Integration durch Sport“ | Sportvereine leisten eine wertvolle Integrationsarbeit. Um diese Integrationsarbeit zu fördern und weiter ausbauen zu können, werden durch Quartiersbeirat und fördern & wohnen gemeinsam mit den umliegenden Sportvereinen Konzepte und Kooperationsmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft „Große Horst“ erarbeitet. Dies erfolgt auf Grundlage der bestehenden Programmkonzeption „Integration durch Sport“. Die Bürgerschaft hat zusätzliche Mittel für die Integrationsarbeit der Sportvereine bereitgestellt. Auch im Rahmen der Mittel für den Ausbau oder Umbau der bestehenden Sportstätten muss geprüft werden, welche Mittel in ortsnahe Anlagen in und um Klein Borstel gelenkt werden können. | 4.3 | Bisher keine Maßnahmen auf diesem Gebiet. | 15 | ROT | |
30 | Medizinische Versorgungslage | Mit der Realisierung der geplanten Neubauvorhaben in Klein Borstel ist die medizinische Versorgungslage zu überprüfen. Allgemein gilt: Bei festgestellten lokalen Versorgungsengpässen muss aus Sicht der Vertragsparteien die Kassenärztliche Vereinigung Hamburgs (KVH) gemeinsam mit den Krankenkassen lokale Sonderbedarfszulassungen aussprechen, Arztsitze aus anderen Stadtteilen verlegen, die Eröffnung einer Zweitpraxis unterstützen und die Erweiterung der Versorgungskapazität oder die personelle Aufstockung in vorhandenen Praxen finanziell fördern. Über den Sachstand ist anlassbezogen im Quartiersbeirat zu berichten. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung der bestehenden und des neu entstehenden Bedarfs an Allgemeinmedizinern und Kinderärzten sollen die neu geschaffenen Möglichkeiten im Rahmen der „Landeskonferenz Versorgung“ bedarfsgerecht genutzt werden. | 5.1 | Bisher sind keine Versorgungsengpässe bekannt geworden. | 15 | Gruen | |
31 | Erhaltung und Weiterentwicklung der Spielstraßen/ Zufahrt sowie Anschrift ,,Große Horst“ | Der Senat erkennt an, dass es sich beim Neubaugebiet in Klein Borstel um ein familienfreundliches und verkehrsberuhigtes Quartier handelt. Er verpflichtet sich, die im Neubaugebiet derzeit ausgewiesenen „Spielstraßen“ (verkehrsberuhigte Bereiche), denen neben der Verkehrsberuhigung eine integrale Rolle im Freiraumkonzept des Quartiers zukommt, dauerhaft vollständig zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Zufahrt zum Gelände „Große Horst“ soll ‐ wie in der Baugenehmigung beschrieben ‐ ausschließlich über die Straße „Große Horst“ erfolgen. „Große Horst“ ist auch als Anschrift der Wohngebäude zu verwenden, um so das (faktisch durch Navigationsgeräte gelenkte) Verkehrsaufkommen in den verkehrsberuhigten Bereichen des Neubaugebietes gering zu halten und diese als Spiel‐ und Begegnungsfläche für neue und alte Bewohnerinnen und Bewohner zu bewahren. | 6.1 | Zufahrt „Große Horst“ ist in Nutzung. | 25 | Gruen | |
32 | Fußgängerzugang vom Gelände ,,Große Horst“ in den Friedhof Ohlsdorf ( Busverbindung 270) | Das Gelände „Große Horst“ liegt in kurzer fußläufiger Distanz zum Ortskern Klein Borstels sowie zur S‐Bahn‐Station Kornweg. Zudem wird mit Inbetriebnahme der örU ein direkter Fußgängerzugang vom Gelände „Große Horst“ in den Friedhof Ohlsdorf geschaffen, der es ermöglicht, die vorhandene Busverbindung der Linie 270 auf kürzestem Wege zu er‐ reichen. Die Taktung der Linie 270 soll bedarfsgerecht erhöht werden. | 6.2 | Seit dem 30.05.2017 ist der Friedhofszugang nutzbar. Bisher ist die Taktung der Buslinie nicht verbessert worden. Die Busverbindungen werden als Alternative zur S-Bahn aufgrund der umfangreichen und langwierigen Bauarbeiten an der S-Bahn-Haltestelle Kornweg sicher an Bedeutung zunehmen. | 20 | GELB | |
33 | Ausbau des S-Bahnhofes Kornweg | Um die Belange von Familien mit Kleinkindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen zu berücksichtigen, wird geprüft, inwieweit der barrierefreie Ausbau des S‐ Bahnhofes Kornweg vorgezogen werden kann. | 6.3 | Der Ausbau ist in Angriff genommen worden. | 15 | Gruen | |
34 | verstärkte Präzenz der zuständigen Polizeidienststellen/ Sicherheitskonzept | Der Senat verpflichtet sich, durch die örtlich zuständigen Polizeidienststellen eine verstärkte Präsenz in und um die örU zu gewährleisten. Bei Bedarf wird dafür Sorge getragen, dass ein Bürgernaher Beamter vor Ort zu bestimmten Zeiten als Ansprechperson für die Menschen zur Verfügung steht. Die Sicherheitskonzeption und alle Maßnahmen und Ergebnisse sind halbjährlich dem Quartiersbeirat vorzustellen und in ihrer Frequenz und Intensität kurzfristig den Gegebenheiten und entlang der Lageentwicklung anzupassen. Ein polizeilicher Vertreter wird dem Quartiersbeirat verbindlich als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um kurzfristige Anpassungen des Sicherheitskonzepts zu ermöglichen. | 7.1 | Bisher sind keine Mängel bei der Polizeipräsenz sichtbar geworden. | 15 | Gruen |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Kein Standort >300 Geflüchtete ab 2020 | Bis spätestens zum 31.12.2019 wird verbindlich ein weiterer Reduzierungsschritt umgesetzt, sodass dann die Obergrenze für die öffentlich-rechtliche Unterbringung auf 300 Flüchtlinge festgesetzt ist. | 8 | Zusage wurde mehrfach öffentlich und in den gemeinsamen Sitzungen bekräftigt. | 100 | Gruen | |
2 | Abstand zu anderen örU Einrichtungen mind. 1km | […] zwischen allen Standorten mit mehr als 100 Flüchtlingen ein Mindestabstand von 1.000 Meter (Luftlinie) liegt. Mit Zustimmung der jeweiligen Bezirksversammlung kann der Mindestabstand im begründeten Einzelfall auf bis zu 500 Meter reduziert werden. | HGI Drs. | Keine betreffenden Standortplanungen sind öffentlich bekannt. | 100 | Gruen | |
3 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Präambel & Schluss-bemer-kung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 20 | Gruen | |
4 | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | 20 | Gruen | ||||
5 | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | 20 | Gruen | ||||
6 | Kooperationsbereitschaft Investor (???) über Politik & Verwaltung | 20 | Gruen | ||||
7 | Kooperationsbereitschaft Betreiber (F&W AöR) über Politik & Verwaltung | 20 | Gruen | ||||
8 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Alle Parteien sind sich einig, dass für eine ausgewogene und integrationsfördernde Verteilung von öffentlich-rechtlicher Unterbringung für Flüchtlinge in Wandsbek und darüber hinaus zu sorgen ist. Zu diesem Zweck werden die zuständigen Stellen entsprechend der Verständigung mit der Volksinitiative aufgefordert, einen Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und im zweiten Schritt für die Stadtteile zu erarbeiten, der außerdem zu einer im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung von Sozialräumen möglichst gleichmäßigen Verteilung führt. | 1 | HGI-ZKF Arbeitsgruppe arbeitet noch daran. Erster Entwurf liegt vor. Differenzen zur Bewertung verbindlicher Verteilungsschlüssel versus Orientierungsschlüssel müssen geklärt werden. | 10 | Gruen | |
9 | Unterbringungskapazitäten | Der Betreiber der EA Grellkamp wird verbindlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Belegung der Unterkunft mit Geflüchteten spätestens zum 31.12.2016 eine Unterbringungs‐ kapazität von 450 nicht überschreitet, mithin wieder entsprechend reduziert wird. Ab 30.6.2017 wird die Belegung 350 Personen nicht überschreiten. | 1. | Die EA wurde zum 30.09.17 geschlossen | 100 | Gruen | |
10 | Auflösung EA Grellkamp bis zum 30.06.2019 | Der Senat verpflichtet sich, die EA Grellkamp spätestens bis zum 30.06.2019 aufzulösen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll sie wegen der Prognoseunsicherheit im Hinblick auf die Zugangssituation als Reserve vorgehalten werden. | 2 | EA wurde zum 30.09.2017 geschlossen. | 100 | Gruen | |
11 | Folgenutzung des Grundstücks und der Stadtteilschule Grellkamp 40 | Der Senat verpflichtet sich, zu prüfen, wie das Grundstück und die ehemalige Stadtteilschule Grellkamp 40 einer sachgerechten Folgenutzung zugeführt werden können. Nachnutzungskonzepte sind mit dem Stadtteil und seinen Anwohnerinnen und Anwohnern zu erörtern. Die entsprechenden Planungen hierfür sind parallel fortzuführen. Die Planungshoheit liegt hier‐ für bei dem Bezirk Hamburg‐Nord und den dafür zuständigen Gremien und wird nicht nach dem § 246/14 durchgeführt. | 3 | Stand Mai 2019: Den Medien ist zu entnehmen, dass die Schule als Gymnasium wieder belebt werden soll. Kein Informationsfluss an den Verein NNL | 100 | ROT | |
12 | Nutzung des Geländes nach dem Auslaufen der Erstaufnahme | Die Stadt verpflichtet sich, auf dem Gelände nach dem Auslaufen der Erstaufnahme keine öffentlich‐rechtliche Unterkunft zu errichten. | 4 | Stand Mai 2019: Den Medien ist zu entnehmen, dass die Schule als Gymnasium wieder belebt werden soll. Kein Informationsfluss an den Verein NNL | 100 | ROT | |
13 | Qualität der Flüchtlungsunterbringung | Die Unterbringung in der EA Grellkamp ist entsprechend den Forderungen für die Qualität einer Flüchtlingsunterbringung, wie sie bis Ende 2016 von der FHH entwickelt werden, ggf. weiterzuentwickeln. | 5 | EA zum 30.09.2017 geschlossen. | 90 | Gruen | |
14 | Reduzierung der Lärmemissionen | Die Bürgerinitiative „Neue Nachbarn Langenhorn e.V.“ und der Betreiber f&w setzen sich zeitnah zusammen und erarbeiten Maßnahmen, um insbesondere die Lärmemissionen zu reduzieren. Die Durchsetzung dieser Maßnahmen muss von der Einrichtungsleitung sichergestellt werden! | 6 | EA wurde zum 30.09.2017 geschlossen. | 100 | Gruen | |
15 | WLAN | Auf dem EA‐Gelände ist ein öffentliches WLAN einzurichten. | 7 | Wird aufgrund der Schließung nicht mehr vefolgt. | 100 | Gruen |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 3 x 300er-Regel | Insgesamt ist durch diesen Prozess – neue Standorte, kleinere Einrichtungen, Belegungsreduzierung der größeren Standorte – verbindlich bis zum 31.12.2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlichrechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen („3x300er-Regel“). | HGI Drs. | Zusage wurde mehrfach öffentlich und in den gemeinsamen Sitzungen bekräftigt. | 100 | Gruen | |
2 | Abstand zwischen den ÖRU-Standorten | Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. | HGI Drs. | Keine betreffenden Standortplanungen sind öffentlich bekannt. | 100 | Gruen | |
3 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 10 | Gruen | |
4 | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 10 | Gruen | ||
5 | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 10 | Gruen | ||
6 | Kooperationsbereitschaft Investor (???) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 5 | Gruen | ||
7 | Kooperationsbereitschaft Betreiber (F&W AöR) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 5 | Gruen | ||
8 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Um diesen Prozess zukünftig weiter zu verobjektivieren, ist in einem ersten Schritt ein kriteriengestützter Hamburger Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und in einem zweiten Schritt ein entsprechender, das Sozialmonitoring aber auch den Faktor Fläche berücksichtigender Verteilungsschlüssel für die Hamburger Stadtteile zu erarbeiten. | HGI Drs. | HGI-ZKF Arbeitsgruppe arbeitet noch daran. Erster Entwurf liegt vor. Differenzen zur Bewertung verbindlicher Verteilungsschlüssel versus Orientierungsschlüssel müssen geklärt werden. | 30 | NEUTRAL | |
9 | Befristeter Bebauungsplan | Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Zielsetzung, auf der Fläche am Fiersbarg 8 den auf Wohnbebauung zielenden Bebauungsplan Lemsahl‐Mellingstedt 19 zur Umsetzung zu brin‐ gen, wird die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft verbindlich nach drei Jahren, d. h. spätestens zum 22.01.2019, beendet – gerade auch um einen Auszug in der Weihnachtszeit zu vermei‐ den. Eine Nutzungsverlängerung oder Umnutzung zu ÖRU, Folgeunterbringung oder „Per‐ spektive Wohnen“ (mit neuem Antrag) wird ausgeschlossen. | 1.1 | Ausschreibung der Fläche erfolgt. First bis zum 5.12.2016. Entscheidung über Zuschlag bald. | 50 | Gruen | |
10 | Rückbau bis zum 30.06.2019 | Im Anschluss (beginnend noch im Januar 2019) wird mit dem Abbau der Erstaufnahme begonnen. Bis spätestens zum 30.06.2019 ist der Rückbau abgeschlossen und die in 2015 begonnene und für die ZEA‐Planung abgebrochene Vermarktung der Wohnungsbaufläche im Rahmen des geltenden Bebauungsplans am Fiersbarg wieder aufgenommen. | 1.2 | Baugenehmigungserweiterung entsprchend befristet. Wenn nun noch zusätzlich weiterer Vertrag mit Bauträger, dann gibt es ggf auch Vertragsstrafen und es ist besser als eine politische Willenserklärung | 100 | Gruen | |
11 | Kapazitätserhöhung, | Die ursprüngliche ZEA‐Planung mit 952 Plätzen wird nicht weiterverfolgt. Um eine wirtschaftliche Ausnutzung der geschaffenen Einrichtung und eine Reduzierung/Schließung der prekären Unterbringungen an anderer Stelle (z.B. in Ohlstedt) zu erreichen, wird einer Kapazitätserhöhung um weitere 200 Plätze zugestimmt, sodass eine Gesamtkapazität für die verkürzte „Restlaufzeit“ von nunmehr weniger als 2 1⁄2 Jahren dieser Einrichtung von 452 Plätzen vorgesehen wird.Eine dem Wohnumfeld angepasste familiäre Belegung oder Belegung mit besonders schutzwürdigen Personen wäre aus Sicht des Stadtteils wünschenswert, soweit diese nach dem Gesamtkonzept und abhängig von den konkreten Zugängen möglich ist. | 1.3 | Baugenehmigung erteilt | 30 | Gruen | |
12 | Ehrenamtliche Unterstützung | Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die ersten Integrationsschritte der neuen Bewohnerinnen und Bewohner in Lemsahl‐Mellingstedt eines der wesentlichen Ziele ist und dass für den Erfolg die Unterstützung durch Ehrenamtliche des gesamten Stadtteils zwingend erforderlich ist. Auch die Interessen der Anwohnerschaft müssen gleichrangig berücksichtigt werden. Die Integration kann nur gelingen, wenn die umliegenden Nachbarschaften von Beginn an einbezogen werden und die Sorgen, Ideen und Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt werden. | 2.1 | Reger Austausch bei Problemen mit EA Leitung | 30 | Gruen | |
13 | Verringerte Licht- und Lärmemissionen | Die städtische Seite wird daher gemeinsam mit dem Träger der Unterkunft und den Anwohnerinnen und Anwohnern die Licht‐ und Lärmemissionen der Erstaufnahme nachbarverträglich erkennbar verringern. Auch der nächtliche Kfz‐Verkehr soll in diesem Wohngebiet auf das notwendige Maß begrenzt werden. | 2.2 | Reger Austausch bei Problemen mit EA Leitung | 60 | Gruen | |
14 | Parkmöglichkeiten/Firsbarg | Die Parkmöglichkeiten in der Erstaufnahme sollen im Hinblick auf die begrenzten Parkmöglichkeiten im Fiersbarg und umliegenden Straßen effektiver genutzt werden und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Ehrenamtlichen die Parkmöglichkeiten in der Erstaufnahme ausschöpfen. Die Fläche des alten Sportplatzes am Fiersbarg in unmittelbarer Nähe zur Erstaufnahme ist aus Gründen der Bodenbeschaffenheit (Kontamination) für Veranstaltungen/Sportevents und dergleichen ungeeignet und wird daher nicht genutzt. | 2.2 | Reger Austausch bei Problemen mit EA Leitung | 60 | Gruen | |
15 | mögliche Takterhöhung der Busverbindungen 176/276/474/574 | Die städtische Seite wird im Zuge der Aufstockung als auch der späteren Wohnbebauung im Rahmen des Bauvorhabens Lemsahl‐Mellingstedt 19 prüfen, ob die Busverbindungen 176/276/474/574 im Hinblick auf Kapazität und Frequenz ausreichend sind und nach Möglichkeit eine Takterhöhung der Busse einführen. | 2.3 | HVV und VHH bemühen sich. Haben aber keine Probleme zzt festgestellt. Jedoch nehmen gelegentlich Busse die Kinder vom Gymn. Auf dem Rückweg wg. Überfüllung nicht mit. HVV will sich kümmern… | 60 | Gruen | |
16 | WLAN | Die Schaffung von WLAN‐Angeboten in der Erstaufnahme ist sicherzustellen. | 2.4 | noch nicht eingerichtet nach 10 Monaten Betrieb ZKF will sich informieren | 30 | Gruen | |
17 | Verstärkte Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften | Die städtische Seite verpflichtet sich, durch die örtlich zuständigen Polizeidienststellen eine verstärkte Präsenz in und um die Erstaufnahme als auch im gesamten Stadtteil zu gewährleisten. Bei Bedarf wird dafür Sorge getragen, dass bürgernahe Beamte vor Ort als Ansprechperson für die Menschen zur Verfügung stehen. Im Übrigen sorgen die Sicherheitskräfte in der Einrichtung für Sicherheit. | 3.1 | Lt. Veranstaltung Bezirk kein Anstieg der Kriminalität. Jedoch zeigte eine SKA von Thering (CDU), dass Lemsahl einen Anstieg von über 30% verzeichnet. Kontakt mit Bezirk und Dressel aufgenommen, da noch keine Erhöhung gemacht wurde | 80 | GELB | |
18 | Gesamteinigung | Der Bürgervertrag ist im Kontext einer Gesamteinigung bei den Verhandlungen mit dem Dachverband „Hamburg für gute Integration“ entstanden. Er geht der Gesamteinigung vor. Soweit in der Gesamteinigung Gesichtspunkte enthalten sind, die zu diesem Bürgervertrag nicht im Widerspruch stehen, sollen sie auch für Lemsahl‐Mellingstedt Wirksamkeit entfalten können. | 4.1 | t.b.d. | 20 | Gruen | |
19 | faire, transparente und nachhaltige Zusammenarbeit | Die Vertragsparteien vereinbaren eine faire, transparente und nachhaltige Zusammenarbeit mit dem Ziel einer gelingenden Flüchtlingsintegration und der Förderung des Gemeinwohls der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie verpflichten sich dazu, alle Maßnahmen zu unterlassen, die dem Geist, der Programmatik und den inhaltlichen Regelungen dieses Bürgervertrags widersprechen. | 4.2 | t.b.d. | 40 | Gruen | |
20 | Austausch zwischen den Vertragsparteien | Die Vertragsparteien kommen überein, sich anlassbezogen über den Fortgang bei der Umsetzung des Vertrages auszutauschen. | 4.3 | unregelmäßig aber immer erreichbar. ZKF hat Bürgerbeteiligungs Referenten eingeschaltet. | 30 | Gruen | |
21 | Keine weiteren Planungen der Flüchtlingsunterbringung in Lemsahl-Mellingstedt bis 2020 | Aktuell gibt es keine Planung für andere Standorte der Flüchtlingsunterbringung in Lemsahl‐ Mellingstedt. Über den Erstaufnahmestandort am Fiersbarg hinaus wird es bis zum Abbau der Einrichtung zum 30.06.2019 und im Laufe des Jahres 2020 keine weiteren neuen Planungen und Standorte der Flüchtlingsunterbringung in Lemsahl‐Mellingstedt geben. Für neue Planungen sind jetzt andere Stadtteile am Zug. Für evtl. zukünftige Planungen ab den 2020er Jahre sind die Parameter aus der Verständigung mit der Volksinitiative auch für diesen Stadtteil zu beachten. | 4.4 | scheint ok - allerdings hat der Bezirk angekündigt danach sehr intensiv zu prüfen - siehe auch wegfall besonders schützenswerter Wohngebiete und den Verlauf der Grenzen dieser zu Grünflächen! | 60 | Gruen | |
22 | Vertragsgerechtes Handeln | Die städtische Seite verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Umsetzung der Maßnahmen durch ihre verantwortlichen Behörden und Fachabteilungen, die Seite der Initiative zur bestmöglichen Begleitung und Mitwirkung vor Ort. Dazu gehört, vertragsgerechtes Handeln aller unterzeichnenden Parteien vorausgesetzt, Klagen gegen die in diesem Bürgervertrag geregelte Flüchtlingsunterkunft und eine durch die städtische Seite noch einzuholende Erweiterungsgenehmigung (betr. Aufstockung von 252 auf 452 Plätze) durch die Bürgerinitiative weder zu erheben noch zu unterstützen. Auf die Rücknahme laufender Widersprüche und Klagen gegen die bereits erteilte Baugenehmigung wird durch die Bürgerinitiative hingewirkt. Widerspruchsgebühren werden nicht erhoben, auf Kostenerstattungsansprüche wird verzichtet. | 4.5 | Statuskommentar | 50 | Gruen | |
23 | Rücknahme des Bürgerbegehrens,, Wandsbek für gute Integration“ | Die Bürgerinitiative setzt sich für eine Rücknahme des Bürgerbegehrens „Wandsbek für gute Integration“ ein. Für den Fall der Rücknahme wird für die gerichtliche Auseinandersetzung über das Bürgerbegehren auf Kostenerstattungsansprüche verzichtet. | 4.6 | ok | 30 | Gruen |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 3 x 300er-Regel | Insgesamt ist durch diesen Prozess – neue Standorte, kleinere Einrichtungen, Belegungsreduzierung der größeren Standorte – verbindlich bis zum 31.12.2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlichrechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen („3x300er-Regel“). | HGI Drs. | Zusage wurde mehrfach öffentlich und in den gemeinsamen Sitzungen bekräftigt, aber nicht eingehalten | 0 | NEUTRAL | |
2 | Abstand zwischen den ÖRU-Standorten | Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. | HGI Drs. | Manchmal zu geringer Abstand | 0 | NEUTRAL | |
3 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 0 | NEUTRAL | |
4 | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 0 | NEUTRAL | ||
5 | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 0 | NEUTRAL | ||
6 | Kooperationsbereitschaft Investor (???) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 0 | NEUTRAL | ||
7 | Kooperationsbereitschaft Betreiber (F&W AöR) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schlussbemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 0 | NEUTRAL | ||
8 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Um diesen Prozess zukünftig weiter zu verobjektivieren, ist in einem ersten Schritt ein kriteriengestützter Hamburger Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und in einem zweiten Schritt ein entsprechender, das Sozialmonitoring aber auch den Faktor Fläche berücksichtigender Verteilungsschlüssel für die Hamburger Stadtteile zu erarbeiten. | HGI Drs. | Erledigt. Orientierungs- und Verteilungsschlüssel liegen vor. | 0 | Gruen | |
9 | Wir, die Bürgerinitiative Lurup, Osdorf, Bahrenfeld (im Folgenden: LOB) und der Hamburger Senat sowie das Bezirksamt Hamburg Altona nehmen eine verantwortungsvolle Rolle in Bezug auf die nach Hamburg geflüchteten Menschen ein und verständigen uns – aufbauend auf den Beschlüssen und unter Wahrung der Rechte und Zuständigkeiten von Senat, Bürgerschaft und Bezirksversammlung – auf nachfolgenden rechtlich verbindlichen Bürgervertrag. | Präambel | 0 | NEUTRAL | |||
10 | Die Stadtteile Lurup, Osdorf, Bahrenfeld (im Folgenden: L+O+B) leisten bei der Unterbringung von Geflüchteten, insbesondere in der Zentralen Erstaufnahme, einen wichtigen Beitrag. Damit beteiligen sich die Stadtteile am Solidarprinzip bei der Bewältigung einer großen Herausforderung. Die Freie und Hansestadt Hamburg, der Senat und das Bezirksamt Altona erkennen dies ausdrücklich an und begrüßen die Hilfsbereitschaft, das Engagement und den Integrationswillen der Menschen in Lurup, Osdorf, Bahrenfeld. | Präambel | 0 | NEUTRAL | |||
11 | Gemeinsam wollen die Stadtteile, die Bürgerinitiative, der AK Bahrenfeld, der Senat und das Bezirksamt Hamburg Altona ein Konzept für gelingende Integration unter diesem Bürgervertrag aufstellen. | Präambel | Trotz mehrfacher Nachfragen noch nicht erfolgt. F&W wird aufgefordert, in Absprache mit den Anwohnern ein Konzept zu erstellen. | 0 | NEUTRAL | ||
12 | Unser vorrangiges Ziel ist es, dadurch die Integration der nach Hamburg geflüchteten Menschen zum Erfolg zu führen und potenzielle Schwierigkeiten von Beginn an zu begegnen. | Präambel | 0 | NEUTRAL | |||
13 | Durchmischung in allen Bezirken/Stadtteilen | Alle Beteiligten sind sich einig, dass eine erfolgreiche Integration nur durch eine ausreichende Durchmischung in bestehenden Nachbarschaften in allen Bezirken und damit auch allen Stadtteilen Hamburgs möglich ist. | Präambel | Ist bisher nicht ausreichend umgesetzt. Auch andere Bewohner in Folgeunterkünften/örU (z.B. Obdachlose) müssen gleichmäßig verteilt werden | 22 | ROT | |
14 | Integration in normalen Wohnraum | Daher soll es gelingen, Geflüchtete mit längerfristiger Bleibeperspektive Schritt für Schritt auch in normalen Wohnraum zu integrieren. Die Zentralen Erstaufnahmen ebenso wie der Aufenthalt in den Folgeunterkünften sind daher nur als Zwischenschritt anzusehen. | Präambel | Es besteht nach wie vor ein Mangel an Sozialwohnungen. | 22 | ROT | |
15 | Sozialer Status LOB | Die Beteiligten sind sich einig, dass der existierende soziale Status in L+O+B (u.a. das statusniedrige Gebiet „westlicher Stadtrand“, s.a. Sozialmonitoring der FHH) bei der Planung und Umsetzung der Unterkünfte Berücksichtigung findet. | Präambel | Die Planung ist zu loben die Umsetzung leider bisher nicht ausreichend. | 13 | GELB | |
16 | Überdurchschnittliche Belegung in LOB | Dies darf insbesondere nicht zu einer dauerhaft überdurchschnittlichen Belegung in LOB führen. | Präambel | Noch ist Bahrenfeld überdurchschnittlich belegt. | 13 | GELB | |
17 | Ist-Stand LOB (Juli 2016) | In L+O+B wurden über die vergangenen Jahre zwischenzeitlich bis zu 7.322 Unterkünftsplätze für Geflüchtete errichtet. Davon in Erstaufnahmen (EA) bis zu 4.670 Plätzen und in öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringungen (örU) bis zu 2.652 Plätzen: - EA Schankenburgallee mit bis zu 1.920 Plätzen - EA im Rugenbarg (Ehem. Max-Bahr-Baumarkt) mit bis zu 1.620 Plätzen - EA im Blomkamp auf dem Gelände der Graf Baudissin Kaserne (Turnhalle) mit bis zu 350 Plätzen - örU im Lise-Meitner-Park (Luruper Hauptstraße 11) mit bis zu 912 Plätzen - örU in der August_kirch-Starße mit bis zu 288 Plätzen - örU im Kronhorst mit bis zu 267 Plätzen - örU in der Sibeliusstraße mit bis zu 232 Plätzen - örU im Holstenkamp mit bis zu 150 Plätzen - örU in der Grünewaldstraße mit bis zu 25 Plätzen - örU im Blomkamp auf dem Gelände der Graf Baudissin Kaserne (Baufeld B) mit bis zu 130 Plätzen - örU in der Notkestraße 25 mit bis zu 648 Plätzen | Ausgangs-situation | Ist erfolgt | 0 | NEUTRAL | |
18 | Kapazitätsplanung | Die FHH plant kurzfristig in L+O+B folgende weitere 1.572 Unterkunftsplätze für Geflüchtete zu errichten: - Erweiterung der örU in der August-Kirch-Straße um 182 Plätze (fast fertig) - örU Blomkamp auf dem Gelände der Graf Baudissin Kaserne (Baufeld A) 690 Plätze - örU im Grubenstieg auf dem Gelände der Graf Baudissin Kaserne (Baufeld C) 700 Plätze | Ausgangs-situation | Erweiterung August-Kirch-Straße ist umgesetzt. Blomkamp (Baufeld A) ist auf max. 312 Unterbringungsplätze reduziert. Blomkamp (Baufeld C) wird nicht umgesetzt. | 0 | Gruen | |
19 | Starke Verdichtung von Unterbringungsplätzen in L+O+B | Die Stadtteile L+O+B tragen somit insgesamt einen wesentlichen Teil der Flüchtlingsunterbringung im Bezirk Altona. Eine besonders starke Verdichtung an Unterbringungsplätzen besteht in Anbetracht der verhältnismäßig hohen Zahl an großen Erstaufnahmeeinrichtungen zudem im Umkreis des Lise-Meitner-Parks. | Ausgangs-situation | Es besteht nach wie vor eine besonders starke Verdichtung um den Lise-Meitner-Park (Albert-Einstein-Ring, Lise-Meitner-Park, Notkestraße, August-Kirch-Straße, Blomkamp) | 0 | ROT | |
20 | Unterkünfte im Verhältnis zur Einwohnerzahl | Damit befinden sich ca. 57% aller bereits errichteten oder kurzfristig geplanten Unterkünfte des Bezirks Altona im Gebiet L+O+B. Hingegen beträgt die Einwohnerzahl nur ca. 34% der Gesamteinwohnerzahl im Bezirk Altona. | Ausgangs-situation | Sollte weiterhin verbessert werden. | 0 | GELB | |
21 | 80% der Unterkünfte LOB um den Lise-Meitner-Park | Sogar innerhalb der 3 Stadteile von L+O+B gibt es eine starke Häufung in einem Radius von 2000 m um das Landschaftsschutzgebiet Lise-Meitner-Park (Luruper Hauptstraße 11). Hier befinden sich ca. 80% der oben aufgeführten Unterkünfte. | Ausgangs-situation | Sollte weiter verbessert werden. | 0 | GELB | |
22 | Reduzierung bis Juli 2017 | Innerhalb eines Jahres wird die Zahl der Plätze für Geflüchtete nach den Maßgaben dieses Bürgervertrages um mindestens 3.434 Plätze reduziert.. | Ausgangs-situation | Reduzierung erfolgt. | 0 | Gruen | |
23 | EA Graf Baudissin Kaserne | Der Senat der Freien und Hansestadt Hmaburg (FHH) verpflichtet sich, Schritt für Schritt die Erstaufnahme (EA) auf dem Gelände der Graf-Baudissin-Kaserne im Rahmen der anstehenden Reduzierung der Hallenunterkünfte nicht mehr zu belegen. Bis zum 31.12.2016 soll die EA auf dem Gelände der Graf Baudissin Kaserne vollständig aufgegeben werden. | §1 | Ist erfolgt | 27 | Gruen | |
24 | EA Rugenbarg | Der Senat der FHH verpflichtet sich, schrittweise die EA Rugenbarg im Rahmen der anstehenden Reduzierung der Hallenunterkünfte nicht mehr zu belegen. Spätestens zum 30.09.2016 wird diese EA vollständig aufgelöst. | §2 | Ist erfolgt | 27 | Gruen | |
25 | örU Luruper Hauptstraße 11 | Die Unterbringung von Flüchtlingen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) im Landschaftsschutzgebiet Lise-Meitner-Park in der Luruper Hauptstraße 11 ist auf eine Kapazität von insgesamt maximal 912 Plätzen dimensioniert. Die Wohneinheiten sollen auch Familien mit Kindern als Unterkunft dienen. | §3 | 4 | Gruen | ||
26 | örU Luruper Hauptstraße 11 Reduzierung bis 30.06.2017 | Spätestens am 30.06.2017 wird - ohne Präjudiz für andere Fallgestaltungen - die Belegung mit Geflüchteten eine Unterbringungskapazität von 456 nicht überschreiten. | §3 | Reduzierung erfolgt, Einzelbelegung weitgehend umgesetzt | 27 | Gruen | |
27 | örU Luruper Hauptstraße 11 Reduzierung bis 30.06.2018 | Bis zum 30.06.2018 wird sie auf 300 reduziert. | §3 | Einigung auf 378 Bewohner zum 30.6.18. | 18 | Gruen | |
28 | örU Luruper Hauptstraße 11 Ende der Nutzung am 30.09.2020 | Für die örU Lise-Meitner-Park (Luruper Hauptstraße 11) endet die Nutzung spätestens am 30.09.2020; gleichzeitig wird die örU des Lise-Meitner-Parks vollständig zurück gebaut | §3 | Termin noch nicht gegeben | 27 | NEUTRAL | |
29 | örU Luruper Hauptstraße 11 Wiederherstellung Landschaftsschutzgebiet | Soweit die Fläche nicht in naher Zukunft für die DESY-Erweiterung in Anspruch genommen wird, wird sie als Landschaftsschutzgebiet wiederhergestellt. | §3 | Termin noch nicht gegeben | 18 | NEUTRAL | |
30 | Metrobus 3 Haltestelle Stadionstraße | Es wird auf den HVV eingewirkt mit dem Ziel, dass der Metrobus 3 an der Haltestelle Stadionstraße hält. | §4 | Ist erfolgt | 13 | Gruen | |
31 | örU Luruper Hauptstraße 11 Nachtruhe | Die Einhaltung der Nachtruhe ist wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes Zusammenleben der Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft im Lise-Meitner-Park mit der umliegenden Nachbarschaft. | §5 | Hat sich weiter verbessert, aber es gibt gelegentliche Ausreisser | 18 | GELB | |
32 | örU Luruper Hauptstraße 11 Lärmkonzept zur Nachtruhe | Gemeinsam mit dem Betreiber der Unterkunft und den Bewohnerinnen und Bewohnern wird in Zusammenarbeit mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Lärmkonzept, das insbesondere Regelungen zur Nachtruhe beinhaltet, erarbeitet und umgesetzt. | §5 | Ist erfolgt | 18 | Gruen | |
33 | örU Luruper Hauptstraße 11 Durchführung Lärmkonzept | Die Verantwortung für die Durchführung des Lärmkonzeptes trägt prinzipiell die Unterbringungsleitung. | §5 | 9 | NEUTRAL | ||
34 | örU Luruper Hauptstraße 11 Durchführung Lärmkonzept | Dies gilt auch an Wochenenden | §5 | Betreiber (f&w) nicht präsent | 9 | GELB | |
35 | örU Luruper Hauptstraße 11 Weitere Optionen Lärmkonzept | Sollte es nicht gelingen, das Lärmkonzept zufriedenstellend umzusetzen, müssen weitere Optionen geprüft werden. | §5 | 4 | NEUTRAL | ||
36 | örU Luruper Hauptstraße 11 Sicherheitsdienst | Eine Option ist dabei die zeitweise Nutzung eines Sicherheitsdienstes, um dauerhaft eine zufriedenstellende Situation herzustellen. Die entsprechendne Schritte werden mit dem Quartiersbeirat abgestimmt. | §5 | Dies wäre auch für die Bewohner/Innen hilfreich. | 4 | GELB | |
37 | örU Graf-Baudissin-Kaserne | Die Unterbringung von Flüchtlingen in der örU auf dem Gelände der Graf-Baudissin-Kaserne, welche direkt südlich an das statusniedrige Gebiet „westlicher Stadtrand“ anschließt, wird auf maximal 442 Unterbringungsplätze dimensioniert. Hierzu zählen die bereits existierenden 130 Unterbringungsplätze auf Baufeld B so dass auf dem Baufeld A maximal 312 weitere Unterkünfte errichtet werden. | §6 | Ist erfolgt | 4 | Gruen | |
38 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Wegfall der mittleren beiden Gebäudeblöcke | Dafür werden auf Baufeld A die mittleren beiden Gebäudeblöcke entfallen, um die dadurch entstandene Fläche für Freizeit- und Gemeinschaftsaktivitäten für die Bewohner der baufelder A+B zu nutzen. Ziel ist es, die 3-Zimmer-Wohnungen auf Baufeld A nach Möglichkeit mit durchschnittlich 6 Personen zu belegen. | §6 | Werden nicht gebaut | 18 | Gruen | |
39 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Freiflächengestaltung | Die Gestaltung dieser Fläche erfolgt unter Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner. | §6 | Erfolgt, die Anwohnerschaft wurde vom ZKF eigebunden. | 4 | Gruen | |
40 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Reduktion gemäß Ziffer 2dd* | Darüber hinaus soll fortwährend eine Reduktion gemäß Ziffer 2dd* des vorstehenden Antrages für Flüchtlingsunterkünfte geprüft werden und wenn möglich erfolgen. | §6 | Bei oder nach Inbetriebnahme des Baufelds A müssen die Gegebenheiten dahingehend geprüft werden, ob eine weitere Reduzierung (mit dem Ziel max. 300 Menschen auf beiden Baufeldern) erfolgen kann. Update Juni 2018: LOB ist nicht bekannt, dass es von Seiten f&w oder ZKF eine solche Prüfung gibt. Reduzierung bisher nicht erfolgt. Update April 2019: Der Bürgerinitiative ist keine dahingehende Prüfung bekannt. Aufgrund der stark gesunkenen Zugangszahlen ist die Reduzierung auf 300 Plätze zum 31.12.19 zu prüfen und möglichst umzusetzen. U.a. hierzu soll es ein Gespräch u.a. mit dem ZKF im Mai 2019 geben. | 18 | GELB | |
41 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Belegung mit Familien | Die Belegung der Unterkünfte soll nach Möglichkeit auch mit Familien erfolgen. | §6 | Auf Baufeldern A und B ist ein guter Anteil an Familien untergebracht. Update Juni 2018: Aktuell sind ca. 1/3 der Untergebrachten Kinder oder Jugendliche bis 18 Jahre, von denen die meisten in Familienverbänden leben. | 9 | Gruen | |
42 | örU Graf-Baudissin-Kaserne | Die Baufelder A und B werden in einer Einheit betrieben werden. | §6 | Ist umgesetzt | 4 | Gruen | |
43 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Ende der Nutzung am 31.12.2020 | Die Nutzung dieser Unterkünfte für Geflüchtete endet spätestens am 31.12.2020. | §6 | ab 2019 zu prüfen. Update April 2019: Das Nutzungsende müsste im Plan des ZKF aufgenommen sein. Details sollen in einem Gespräch im Mai 2019 besprochen werden. | 27 | GELB | |
44 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Rückbau nach Nutzung | Die Anlage wird nach der Nutzung zurückgebaut. | §6 | ab 2019 zu prüfen. | 13 | NEUTRAL | |
45 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Gemeinschaftsräume | Es werden Gemeinschaftsräume für Geflüchtete zur Verfügung gestellt. | §6 | lt. Planung in ausreichendem Maße vorhanden. Anstatt der vollständigen Nutzung des vorderen Gebäudes auf Baufeld A nur für Verwaltung (EG) und Gemeinschaftsräume (1. und 2. OG) wurden nur in der Hälfte des 1. OG Gemeinschaftsräume eingerichtet. Ob dies ausreichend ist, wird von LOB bezweifelt. | 4 | Gruen | |
46 | Gelände Graf-Baudissin-Kaserne | Weitere Unterkünfte für Geflüchtete werden auf dem Gelände der Graf Baudissin Kaserne bis Ende 2021 nicht errichtet. Eine neue Flüchtlingsunterkunft entstseht auf den Baufeldern A+B nicht. | §7 | Wurde bisher eingehalten. | 13 | Gruen | |
47 | Gelände Graf-Baudissin-Kaserne | Ziel sollte langfristig eine Bebauung des Geländes unter Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner mit einem regulären Bebauungsplanverfahren sein, welches die soziale Situation im Stadtteil Osdorf langfristig verbessert. | §7 | Nach dem Abbau der Unterkünfte in 2020 sollte möglichst der Ausgangszustand wieder hergstellt werden. Sollte das Gelände inrgendwann mit regulären Wohnungen bebaut werden, sollten dort frei finanzierte Miet- und Eigentumswohnungen entstehen. | 13 | NEUTRAL | |
48 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Nachtruhe | Die Einhaltung der Nachtruhe ist wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes Zusammenleben der Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft am Blomkamp mit der umliegenden bestehenden Nachbarschaft. | §8 | Starke Lärmemission auf Baufeld B nach 22.00 Uhr im Sommer 2016. Handlungsbedarf besteht weiterhin. Update Juni 2018: Im Quartiersbeirat (Blomkamprunde) und auch anderweitig klagen die direkten Anwohner immer wieder über starke Lärmbelästigungen auch in den Ruhezeiten. Das existierende Lärmschutzkonzept wird NICHT optimal umgesetzt. Hier muss es zu Verbesserung kommen, es besteht Handlungsbedarf! Update 2019: Es gab Kontakte zwischen Anwohnern und der Unterkunftsleitung , in der die Probleme klar benannt wurden. Ein im Sommer 2018 eingesetzer "Wachmann" hatte kurzzeitig für Besserung gesorgt und wurde (aus Kostengründen?) leider einige Zeit später wieder abbestellt. Positiv zu vermerken ist, dass der Unterkunftsleitung das Problem wohl bewußt ist. Ampelfarbe hier von ROT auf GELB gesetzt. | 18 | ROT | |
49 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Lärmkonzept zur Nachtruhe | Gemeinsam mit dem Betreiber der Unterkunft und den Bewohnerinnen und Bewohnern wird in Zusammenarbeit mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ein Lärmkonzept, das insbesondere Regelungen zur Nachtruhe beinhaltet, erarbeitet und umgesetzt. | §8 | Ist erfolgt. Update Juni 2018: Das Lärmschutzkonzept wurd von f&w im November 2017 vorgelegt. | 18 | Gruen | |
50 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Durchführung Lärmkonzept | Die Verantwortung für die Durchführung des Lärmkonzeptes trägt prinzipiell die Unterbringungsleitung. | §8 | Update Juni 2018: Die Durchsetzung der im Konzept vereinbarten Festlegungen findet aus verschiedenen Gründen oft nicht statt. Die Untergebrachten werden zwar bei Einzug über das Konzept informiert und bestätigen es durch Unterschtrift, halten sich aber nicht immer an die Festlegungen. Der Betreiber f&w muss dieses Konzept noch stärker durchsetzen. Update 2019: Ampelfarbe von ROT auf GELB gesetzt. | 9 | GELB | |
51 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Durchführung Lärmkonzept | Dies gilt auch an Wochenenden | §8 | Betreiber (f&w) nicht präsent | 9 | GELB | |
52 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Weitere Optionen Lärmkonzept | Sollte es nicht gelingen, das Lärmkonzept zufriedenstellend umzusetzen, müssen weitere Optionen geprüft werden. | §8 | 4 | GELB | ||
53 | örU Graf-Baudissin-Kaserne Sicherheitsdienst | Eine Option ist dabei die zeitweise Nutzung eines Sicherheitsdienstes, um dauerhaft eine zufriedenstellende Situation herzustellen. Die entsprechendne Schritte werden mit dem Quartiersbeirat abgestimmt. | §8 | Nicht erfolgt, durch LOB angefragt. Update März 2019: siehe ID 48. Bei wieder auftretenden Lärmproblemen wäre es gut, den im Sommer 2018 eingesetzten Wachdienst ggf. wieder zu engaggieren. Ampel von GRAU auf GELB gesetzt. | 4 | GELB | |
54 | örU Notkestraße Belegungsgröße | Die Unterbringung von Flüchtlingen in der Notkestraße 25 wird auf eine Gesamtkapazität von maximal 650 Unterbringungsplätzen für Geflüchtete dimensioniert. | §9 | 4 | Gruen | ||
55 | örU Notkestraße Reduktion gemäß Ziffer 2dd* | Eine Reduktion von Plätzen gemäß Ziffer 2dd* des vorstehenden Antrages soll fortwährend geprüft werden und wenn möglich erfolgen. | §9 | Keine Reduktion, da Neubau von ÖrUs stockt und Geflüchtete sehr schwer eine Wohnung finden. | 18 | ROT | |
56 | örU Notkestraße Ende der Nutzung am 31.12.2020 | Die Nutzung der Unterkuft für Geflüchtete endet spätestens am 31.12.2020. | §9 | Termin noch nicht gegeben | 18 | NEUTRAL | |
57 | örU Notkestraße Rückbau nach Nutzung | Gleichzeitig wird die Unterkunft zurückgebaut. | §9 | Termin noch nicht gegeben | 9 | NEUTRAL | |
58 | EA/örU Albert-Einstein-Ring | Der Senat plant einen Umbau der gut angenommenen EA Albert-Einstein-Ring zu einer Folgeunterkunft. | §10 | Umwandlung vorgenommen; Umbau erfolgt | 4 | Gruen | |
59 | EA/örU Albert-Einstein-Ring | Dies ist zu begrüßen, weil es sich hierbei um einen der wenigen Standorte handelt, bei dem Büroräume für die Flüchtlingsunterkunft genutzt werden. | §10 | Wird sehr begüßt. | 9 | Gruen | |
60 | EA/örU Albert-Einstein-Ring | Es wird angestrebt, auch die örU am Albert-Einstein-Ring mit dem Deutschen Roten Kreuz weiter zu betreiben, um eine Kontinuität in der Betreuung sicherzustellen. | §10 | Vertrag endet September 2017, danach f&w. | 4 | GELB | |
61 | EA/örU Albert-Einstein-Ring | Die genaue Größe der örU Albert-Einstein-Ring ist erst nach einer genauen Planung absehbar. | §10 | Widersprüchliche Informationen | 9 | GELB | |
62 | EA/örU Albert-Einstein-Ring | Ziel der Vertragsparteien ist es aber, eine qualitativ hochwertige örU zu entwickeln, | §10 | Ist nicht erfolgt. Nach unseren Informationen gibt es auch 6-Bett-Zimmer und Gemeinschaftsküchen für zu viele Benutzer. | 18 | ROT | |
63 | EA/örU Albert-Einstein-Ring Wohn- und Nutzfläche | Als Maßstab gilt dafür eine Fläche pro Bewohner, die die Stadt vor der Flüchtlingskrise bereitgestellt hat. Ziel ist es eine Fläche von 15-20qm/Bewohner über die Wohn- und Nutzflächen ohne Treppenhäuser herzustellen. Hieraus ergibt sich dann eine Unterbringungsgröße. | §10 | Widersprüchliche und unkonkrete Informationen trotz mehrfacher Nachfrage; lt. ZKF geringere Fläche pro Person | 9 | ROT | |
64 | EA/örU Albert-Einstein-Ring Belegungsgröße | Sie darf bis 30.06.2017 300 Personen und danach 450 Personen aber nicht überschreiten. | §10 | Belegung nach Reduzierung LMP auf 440, Stand 28.6. | 13 | Gruen | |
65 | EA/örU Albert-Einstein-Ring | Wenn die örU am Lise-Meitner-Park aber schon vor dem 30.06.2017 auf 456 Plätze verkleinert wird, darf die neue örU am Albert-Einstein-Ring schon vorher mit bis zu 450 Menschen belegt werden. | §10 | Ist erfolgt | 4 | Gruen | |
66 | örU August-Kirch-Straße Belegungsgröße | Die örU in der August-Kirch-Straße wird mit max. 470 Personen belegt. | §11 | 9 | Gruen | ||
67 | örU August-Kirch-Straße Ende bei Wohnungbau | Die Nutzung der Unterkunft für Gefüchtete endet, sobald dort Wohnungsbau entsteht. | §11 | Termin noch nicht gegeben | 9 | NEUTRAL | |
68 | örU August-Kirch-Straße Belgungsgröße ab 31.05.2020 | Die Unterbringung ist spätestens am 31.05.2020 auf 300 Plätze zu verkleinern. | §11 | Termin noch nicht gegeben | 18 | NEUTRAL | |
69 | W-LAN | Am Blomkamp A+B, in der Notkestraße, Albert-Einstein-Ring und am Lise-Meitner-Park wird kurzfristig WLAN auf dem Gelände bereitgestellt mit Empfangsmöglichkeiten auch in allen Wohn- und Schlafräumen, um Störungen in der Nachbarschaft zu vermeiden. Dies fördert auch die Möglichkeit zahlreiche intergationsfördernde Angebote im Netz in Anspruch zu nehmen. | §12 | Noch immer unzureichende Umsetzung. Update Juni 2018: Das beschriebene Ziel wurde absolut NICHT erreicht. Im Blomkamp / Baufeld B existieren lediglich "Campus-Access-Points", auf Baufeld A ist noch nicht einmal der Campus-Access-Point betriebsbereit. Die bauseits auf Baufeld A bereits verlegten Anschlussdosen in den Wohnungen werden nicht angesteuert. In den Wohn- und Schlafräumen ist auf beiden Baufeldern der vertraglich vereinbarte Internetzugang 2 Jahre nach Abschluss des BV noch immer nicht umgesetzt! Nach Aussage des Betreibers f&w ist die aktuelle Verzögerung in der europaweiten Ausschreibung der technischen Ausstattung der Wohneinheiten begründet. Es gibt zwar in allen Unterkünften einzelne W-LAN-Hotspots, aber keine Empfangsmöglichkeiten in den Wohn- und Schlafräumen. | 18 | ROT | |
70 | Arbeits- und Gemeinschaftsräume | Es werden Wege gefunden, dass insbesondere am Blomkamp und am Lise-Meitner-Park Räume zur Verfügung gestellt werden, in denen Menschen in Ruhe lernen und arbeiten können. | §13 | Lise-Meitner-Park/Luruper Hauptstraße: Gemeinschaftsräume sind vorhanden, Blomkamp: Gemeinschaftsräume vorhanden. Blomkamp: weniger Räumlichkeiten als ursprünglich angedacht. Unbürokratischer Zugang durch Geflüchtete bleibt ein Problem. | 9 | GELB | |
71 | Arbeits- und Gemeinschaftsräume | Es wird dafür Sorge getragen, dass Gemeinschaftsräume ganztägig zugänglich sind, auch am Abend, auch am Wochenende | §13 | Zugang nur möglich mit ehrenamtlichen Helfern. | 9 | ROT | |
72 | Sicherheit Polizeipräsenz | Es wird dafür Sorge getragen, dass die zuständigen Polizeistationen für alle Unterkünfte in L+O+B eine ausreichende und einsatzfähige Polizeipräsenz vorhalten. | §14 | Notkestraße PK25 und Blomkamp PK26: Bisher keine Aufstockungen bekannt. Im Rahmen der allgemein geplanten Personalaufstockungen in Bund und Ländern müssten im PK25 und PK26 ebenfalls eine Verstärung erfolgen. | 4 | GELB | |
73 | Sicherheit Ansprechpartner der DGOA und BFS | Für die Unterkünfte stehen zuständige feste Ansprechpartner/innen der DGOA (Dienstgruppe für operative Aufgaben) und BFS (Beamter im besonderen Fußstreifendient) zur Verfügung, von denen insbesondere die/der zustänige BFS als namentlicher bekannte/r Ansprechpartner/in den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. | §14 | 4 | Gruen | ||
74 | Stadtteilmanager | Seit 2015 hat das Bezirksamt Altona einen Stadtteilmanager in Bahrenfeld eingesetzt, der bei der Großstadtmission angesiedelt ist und als Ansprechpartner für alle Quartiersbelange fungiert. | §15 | Erfolgt | 4 | Gruen | |
75 | Aufstockung Stadtteilmanager | Die Stelle soll aus Mitteln des Quartiersfond von 80% auf 100% augestockt … | §15 | Erfolgt | 4 | Gruen | |
76 | Laufzeit Stadtteilmanager | … und mindestens bis 2020 fortgeführt werden mit der Option auf Verlängerung. | §15 | Ist noch nicht abgeschlossen | 4 | NEUTRAL | |
77 | Mitarbeit durch Flüchtlinge | Flüchtlinge werden zur Mitarbeit eingeladen. | §15 | Einladungen sind erfolgt, aber seltene Teilnahme | 4 | Gruen | |
78 | Integration des Stadtteilmanagements | Mit der BSW (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) wird geklärt, ob dieses Stadtteilmanagement in die Gebietsentwicklung für das RISE-Gebiet Osdorf und Lurup integriert werden kann. | §15 | 4 | NEUTRAL | ||
79 | Quartiersbeirat | Es wird ein Quartiersbeirat eingerichtet, an dem - neben Vertreterinnen und Vertretern der Bezirkspolitik, örtlicher Institutionen, Vereinen und Verbänden, der Quartiersmagerinnen und -manger - auch die Bürgerinitiative LOB mit Sitz und Stimmer beteiligt wird. Ebenso sind Flüchtlings-Unterstützerinitiativen und Geflüchtete in geeigneter Weise einzubeziehen. | §15 | Ist eingerichtet für den Stadtteil Bahrenfeld. Update Juni 2018: Die Blomkam-Runde hat sich im September 2017 konstituiert und hat seitdem viermal getagt. | 9 | Gruen | |
80 | Prüfung der Einbeziehung AK Bahrenfeld und Träger RISE-Gebiet Osdorf | Es wird geprüft, wie die bisherige Arbeitsstruktur des AK Bahrenfeld und der Träger des RISE-Gebietes Osdorf in diesen Beirat einbezogen werden kann. | §15 | Aus Sicht der LOB-Vertreter Osdorf ist die Einbeziehung des Trägers des RISE-Gebietes Osdorf nicht erforderlich | 9 | NEUTRAL | |
81 | Abstimmung und Berichtspflicht | Es werden mit dem Quartiersbeirat Maßnahmen der Stadtentwicklung im Rahmen des Verfahrens abgestimmt, auch ist dort regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bürgerbertrag zu berichten. | §15 | Berichtspflicht in Geschäftsordnung aufgenommen. Im Gegensatz zur Borner Runde und dem Luruper Forum keine Einbeziehung des Quartiersbeirats Bahrenfeld in städtebaulichen Planungen durch den Bezirk Altona. | 9 | GELB | |
82 | Verfügungsfond | Der Quartiersbeirat entscheidet u.a. über die Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds. | §15 | Ist erfolgt | 9 | Gruen | |
83 | Überschrift | Der Quartiersbeirat tagt vierteljährlich. | §15 | Ist erfolgt | 9 | Gruen | |
84 | Überschrift | Der Senat der FHH erkennt insbesondere die Notwendigkeit der Stärkung der sozialen Infrastruktur in L+O+B an. | §16 | Sollte weiter gestärkt werden | 9 | GELB | |
85 | Aufstockung des Quartiersfonds | Gleichzeitig werden Senat und Bürgerschaft mit dem Haushalt 2017/18 den Quartiersfonds deutlich aufstocken. | §16 | Ist erfolgt | 4 | Gruen | |
86 | Aufstockung für L+O+B | Hier wird der Bezirk Altona unter Einbeziehung seiner Gremien bis 30.04.2017 prüfen, dass ein angemessener Anteil dieser Aufstockung, der sich an der Anzahl der Flüchtlinge und weiterer Sozialindikatoren bemisst, in die Region L+O+B fließt, um die soziale Infrastruktur vor Ort zu stärken. | §16 | Sonderausschuss Flüchtlinge am 14.02.17 beschlossen | 9 | Gruen | |
87 | Vorschläge durch Quartiersbeirat | Der Quartiersbeirat kann hierfür Vorschläge machen. | §16 | Ist erfolgt | 9 | Gruen | |
88 | Prüfung der Erhöhung des Verfügungsfonds | Es wird zudem bis 31.04.2017 geprüft, ob der Verfügungsfond des Quartiersbeirates erhöht werden kann. | §16 | Ist erfolgt | 9 | Gruen | |
89 | Prüfergebnis | Das Prüfergebnis wird umgehend dem Quartiersberat mitgeteilt. | §16 | Ist erfolgt | 4 | Gruen | |
90 | Ausbau der Kinderbetreuung | Der Ausbau der Kinderbetreuung hat die neuen Bedarfe von Flüchtlingsfamilien wie auch der anderen, neu nach L+O+B ziehenden Familien zu berücksichtigen. | §17 | Für die Eltern der untergebrachten Kinder ist es oftmals schwierig, zeitnah einen Kitaplatz in der näheren Umgebung zu finden | 18 | GELB | |
91 | Kitas | Für eine erfolgreiche Integration von Kindern im Vorschulalter und deren Vorbereitung auf die Schule ist es erforderlich, dass in den unmittelbar neben den Wohnunterkünften gelegenen Kitas eine stabilisierende Mischung der Kinder gewährleistet wird. | §17 | Mit der Einrichtung einer Kita innerhalb der Unterkunft AER kapituliert die BASFI und verstößt gegen eigene Grundsätze. Aufgrund der hohen Anzahl der Flüchtlingskinder auf engem Raum ist eine stabilisierende Mischung der Kinder nicht zu gewährleisten | 13 | ROT | |
92 | Schulen | Im Hinblick auf die Schulsituation soll dafür Sorge getragen werden, dass insbesondere die neuen Grundschüler/-innen wohnortnah beschult werden, ohne die einzelnen Schulen zu überfordern. | §17 | Muss verbessert werden | 13 | ROT | |
93 | Vorschläge der Schulbehörde | Hierfür macht die Schulbehörde dem Quartiersbeirat unter Wahrung der bezirklichen Beteiligungsverfahren konkrete Vorschläge. | §17 | Nach mehr als zwei Jahren noch immer nicht erfolgt. | 4 | ROT | |
94 | Ausreichende medizinische Versogung in L+O+B | Für eine ausreichende medizinische Versorgung durch Haus-, Fach- und insbesondere Kinderärzte in L+O+B soll Sorge getragen werden. | §18 | Engpässe im nördlichen Bahrenfeld und in Lurup | 13 | ROT | |
95 | Vernetzung und Stärkung | Dies soll insbesondere durch eine bessere Vernetzung und Stärkung der lokalen Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung geschehen. | §18 | Ist nicht erfolgt | 4 | ROT | |
96 | Prüfung der medizinischen Versogungslage | Um zu prüfen, wie sich die medizinische Versogungslage darstellt und ob lokale Versogungsengpässe bestehen, wird z.B. in einem Umkreis von drei Kilometern bei Hausärzten bzw. vier Kilometern bei Kinderärzten geprüft, wie viele Einwohner auf einen Arzt kommen. Als Richtwert gilt dabei, dass ein Hausarzt ca. 1700 und ein Kinderarzt ca. 2400 Einwohner versogt. | §18 | Ist nicht erfolgt | 9 | ROT | |
97 | Auslastung und Aufnahmekapazitäten von Arztpraxen | Daneben werden Auslastungen und ggf. zusätzliche Aufnahmekapazitäten umliegender Arztpraxen ermittelt. | §18 | Ist nicht erfolgt | 4 | ROT | |
98 | Handlungsbedarf bei Versogungsengpässen | Bei festgestellten lokalen Versorgungsengpässen kann - und muss aus Sicht der Vertragsparteien - die KV Hamburg gemeinsam mit den Krankenkassen lokale Sonderbedarfszulassungen aussprechen, Arztsitze aus anderen Stadtteilen verlegen, die Eröffnung einer Zweigpraxis unterstützen und die Erweiterung der Versogungskapazitäten oder die personelle Aufstockung in vorhandenen Praxen finanziell fördern - ... | §18 | Ist nicht erfolgt | 4 | ROT | |
99 | Unterstützung durch Behörden | … die zuständigen Behörden werden entsprechend darauf drängen, dass dies in L+O+B geschieht. | §18 | Ist nicht erfolgt | 4 | ROT | |
100 | Unterstützung durch die Stadt insgesamt | Die Stadt insgesamt wird diese Anstrengung begleiten und durch die Planung und Vermittlung geeigneter Praxisräume unterstützen. | §18 | Ist nicht erfolgt | 4 | ROT |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Kein Standort >300 Geflüchtete ab 2020 | Bis spätestens zum 31.12.2019 wird verbindlich ein weiterer Reduzierungsschritt umgesetzt, sodass dann die Obergrenze für die öffentlich-rechtliche Unterbringung auf 300 Flüchtlinge festgesetzt ist. | 8 | Zusage wurde mehrfach öffentlich und in den gemeinsamen Sitzungen bekräftigt. | 100 | ROT | |
2 | Abstand zu anderen örU Einrichtungen mind. 1km | […] zwischen allen Standorten mit mehr als 100 Flüchtlingen ein Mindestabstand von 1.000 Meter (Luftlinie) liegt. Mit Zustimmung der jeweiligen Bezirksversammlung kann der Mindestabstand im begründeten Einzelfall auf bis zu 500 Meter reduziert werden. | HGI Drs. | Keine betreffenden Standortplanungen sind öffentlich bekannt. | 100 | ROT | |
3 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Präambel & Schluss-bemer-kung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 20 | Gruen | |
4 | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | 20 | Gruen | ||||
5 | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | 20 | Gruen | ||||
6 | Kooperationsbereitschaft Investor (???) über Politik & Verwaltung | 20 | ROT | ||||
7 | Kooperationsbereitschaft Betreiber (F&W AöR) über Politik & Verwaltung | 20 | NEUTRAL | ||||
8 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Alle Parteien sind sich einig, dass für eine ausgewogene und integrationsfördernde Verteilung von öffentlich-rechtlicher Unterbringung für Flüchtlinge in Wandsbek und darüber hinaus zu sorgen ist. Zu diesem Zweck werden die zuständigen Stellen entsprechend der Verständigung mit der Volksinitiative aufgefordert, einen Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und im zweiten Schritt für die Stadtteile zu erarbeiten, der außerdem zu einer im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung von Sozialräumen möglichst gleichmäßigen Verteilung führt. | 1 | Orientierungs- und Verteilungsschlüssel vorgelegt und in der Bürgerschaft beschlossen. | 10 | Gruen | |
9 | Größe Am Aschenland II: 700 Plätze | 1. Die Unterbringung von Flüchtlingen in der ÖRU Am Aschenland II wird auf eine Kapazität von insgesamt rd. 1.000 Plätzen dimensioniert. Davon werden rd. 700 Plätze in Pavillonbauweise auf Baufeld 1 errichtet, | 1 | eröffnet mit 700 Plätzen | 20 | Gruen | |
10 | Am Aschenland III: Reihenhausneubau | der verbleibende Teil soll auf Baufeld 2 errichtet werden. Die ÖRU von Flüchtlingen auf Baufeld 2 soll nunmehr in Form von Reihenhausbau realisiert werden, die nach dem Modell der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen, allerdings von Beginn an in gemischter Struktur, entwickelt, realisiert und Schritt für Schritt in den normalen Wohnungsmarkt überführt wird. | 1 | eröffnet als uPW | 5 | NEUTRAL | |
11 | Größe Am Aschenland III: 300 Plätze | Insgesamt ist die Anzahl der für die Flüchtlingsunterbringung in Form von ÖRU insoweit genutzten Wohneinheiten auf max. 300 Plätze (d.h. ca. 60 WE) begrenzt. | 1 | Kapazität max. 300 | 20 | GELB | |
12 | Am Aschenland III: Belegung mit Familien | Die Reihenhäuser sollen bevorzugt Familien mit Kindern als Unterkunft dienen. | 1 | Kinderanteil hoch | 10 | GELB | |
13 | Am Aschenland III: Durchmischung im Baufeld | Möglichkeiten der Durchmischung zwischen Unterkunft- und normaler Wohnnutzung durch Vermietung und Verkauf von Reihenhäusern auf Baufeld 2 sind von Anfang an zu nutzen. | 1 | Vertragliche Option zur teilw. Rückgabe an SAGA vorhanden. Schrittweise, max. 30% im erstenSchritt. Weiteres Monitoring notwendig | 20 | Gruen | |
14 | Reihenhausneubauvorhaben zum Ersatz der Unterkunft Cuxhavener Str. | ...nach dem o.g. Vorbild ähnliche Reihenhausbauvorhaben oder andere der Durchmischung dienliche Bauformen für Flüchtlinge im Bereich Harburg/Süderelbe unter Einbeziehung des Bezirksamtes Harburg geprüft und realisiert, auch um die Folgeunterkunft Cuxhavener Straße zu ersetzen. | 2 | 5 | GELB | ||
15 | max. Unterbringungskapazität von 1.500 ab 30.06.2018 | Die Betreiber aller Einrichtungen in Neugraben-Fischbek werden verbindlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Belegung mit Geflüchteten nach voller Bezugsfertigkeit spätestens zum 30.06.2018 gemäß Ziffer 1 eine Unterbringungskapazität von 1.500 nicht überschreitet, mithin wieder entsprechend reduziert wird. | 3 | regelhaft eingehalten, aktuell ca. 1.300 | 30 | Gruen | |
16 | ZEA Geutensweg: Schließung zum 30.06.2017 | Der Senat der FHH verpflichtet sich, die ZEA Geutensweg im Rahmen der anstehenden Reduzierung der Hallenunterkünfte sukzessive nicht mehr zu belegen und nach voller Bezugsfertigkeit gemäß Ziffer 1, spätestens am 30.06.2017, aufzulösen. | 4 | Schließung ist erfolgt | 20 | Gruen | |
17 | ZEA Geutensweg: Ende Reservevorhaltung zum 30.06.2019 | Wegen der Prognoseunsicherheit im Hinblick auf die Zugangssituation kann die ZEA Geutensweg nach dem 30.06.2017 maximal noch 24 Monate als Reserve vorgehalten werden. | 4 | Termin in Zukunft | 5 | NEUTRAL | |
18 | Laufzeit örU Cuxhavener Str. max. 5 Jahre (bis 2021) | Die ÖRU Am Aschenland I und Cuxhavener Straße sind für eine Nutzungsdauer von längstens 5 Jahre (ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme) befristet. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird diese ÖRU zurückgebaut und die Grundstücke werden danach dem ursprünglichen Bauplan und somit dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. | 5 | Termin in Zukunft | 5 | GELB | |
19 | Laufzeit örU AM Aschenland I max. 5 Jahre (bis 2021) | Die ÖRU Am Aschenland I und Cuxhavener Straße sind für eine Nutzungsdauer von längstens 5 Jahre (ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme) befristet. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird diese ÖRU zurückgebaut und die Grundstücke werden danach dem ursprünglichen Bauplan und somit dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. | 5 | Termin in Zukunft | 5 | Gruen | |
20 | Laufzeit örU AM Aschenland II max. 10 Jahre (bis 2026) | Die ÖRU Am Aschenland II ist auf eine Nutzungsdauer von längstens 10 Jahren ab voller Bezugsfertigkeit ausgelegt. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird auch diese ÖRU zurückgebaut. | 5 | Termin in Zukunft | 5 | Gruen | |
21 | Möglichkeiten vorzeitiger Schließung nutzen | Sofern kapazitätsmäßig Möglichkeiten bestehen, Bereiche der ÖRU Am Aschenland I und II ganz oder teilweise bereits vor den vereinbarten Endterminen zu schließen bzw. lediglich als Reserve vorzuhalten, sind diese zu realisieren. | 5 | aktuell nicht in Diskussion | 10 | ROT | |
22 | Kein weiteren Standorte in Neugraben-Fischbek/Hausbruch | Im Betrachtungszeitraum dieses Bürgervertrages werden keine weiteren (über die bereits bekannten und in diesem Bürgervertrag benannten) Einrichtungen für Geflüchtete in Neugraben-Fischbek und Hausbruch errichtet. | 5 | bisher eingehalten | 30 | ROT | |
23 | Einrichtung Quartiersbeirat | Wesentlicher Bestandteil dieses Verfahrens der Stadtteilentwicklung ist die Bewohnerbeteiligung. Hierzu wird u.a. auch ein Quartiersbeirat eingerichtet, an dem – neben anderen Vertretern örtlicher Institutionen, Vereinen und Verbänden – auch die Bürgerinitiative mit Sitz und Stimme beteiligt wird. Ebenso sind auch Flüchtlings-Unterstützerinitiativen wie "Willkommen in Süderelbe", aber auch Geflüchtete in geeigneter Weise einzubeziehen. | 6 | Bewohnerbeteiligung erschwert, QB wird jedoch gut angenommen. | 10 | ROT | |
24 | Regelmäßige Berichterstattung | Mit dem Quartiersbeirat sind Maßnahmen der Stadtteilentwicklung im Rahmen des Verfahrens abzustimmen, auch ist dort regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bürgervertrag zu berichten. | 6 | Bezirkspolitik hat regelmäßige Berichterstattung aus Satzung gestrichen, zwischendurch ersatzweise durch das Bezirksamt wahrgenommen. Aktuell kein Austauschformat. | 20 | ROT | |
25 | Belegungsmanagement Fischbeker Reethen | Im Sinne bestmöglicher Integration sorgt SAGA/GWG (bei geförderten Wohnungen gemeinsam mit dem Bezirksamt Harburg) durch ein Belegungsmanagement für eine stadtteilverträgliche, kleinteilige Durchmischung, hierüber wird im Quartiersbeirat regelmäßig berichtet. | 7 | Als Projekt im Quartiersbeirat angeregt, aber nicht weiter aufgenommen. Baustart Fischbeker Reethen nicht vor 2021 | 30 | ROT | |
26 | Vorrangiger Wohnraum für Flüchtlinge aus Stadtteil | Der insoweit vorgesehene Wohnraum ist im Rahmen der gezielten Steuerung bei der Vermietung durch SAGA/GWG vorrangig mit Geflüchteten aus ÖRUs des Stadtteils zu belegen, um im Stadtteil Flüchtlingen mit Bleiberecht auch eine Wohnperspektive vor Ort zu geben. | 7 | noch kein Baubeginn | 5 | ROT | |
27 | Überforderung Schulstandorte vermeiden | Insbesondere die Möglichkeit der eingeschränkten Schulwahl von Flüchtlingskindern ist zu nutzen, um Überforderungen einzelner Schulstandorte zu vermeiden. Hierfür macht die Schulbehörde dem Quartiersbeirat unter Wahrung der bezirklichen Beteiligungsverfahren konkrete Vorschläge. | 8 | Neuplanung vorgestellt, Neubau von je 1.000 Plätzen für Grundschule und erweiterte Schule. Bauabschluss 2022 bis 2024. Behörde hat ohne bezirkliche Beteiligung geplant. | 30 | ROT | |
28 | Ausbau Kinderbetreuung | Der Ausbau der Kinderbetreuung hat die neuen Bedarfe von Flüchtlingsfamilien wie auch der anderen, neu in den Hamburger Südwesten ziehenden Familien zu berücksichtigen. | 8 | Planung von ca. 1.000 neuen Plätzen, erste Umsetzungen erst Ende 2019/2020. Temporäre Kita an örU mit Akzeptanzproblemen und wenig Durchmischung, neue KITA Plätze in bestehenden KITAs und neu eröffneter (Glückskinder) alle belegt. Weiterhin Platzmangel. Entspannung erst in 2020 zu erwarten. | 30 | ROT | |
29 | Bestmögliche Durchmischung Standortnaher KITAs | Für eine erfolgreiche Integration von Kindern im Vorschulalter und deren Vorbereitung auf die Schule ist es erforderlich, dass in den unmittelbar neben den ÖRUs verorteten Kitas eine bestmögliche Durchmischung von Flüchtlingskindern und einheimischen Kindern gewährleistet wird. | 8 | KITA Plaggenmoor mit 50% Flüchtlingsquote, nach aktuellen Problemen eher 80% -> nicht im Sinne der Integration, gibt selbst der Träger zu - siehe MOPO 11.06.2018 | 30 | ROT | |
30 | verstärkte Präsenz der Polizei an örU/ZEA | Die Polizei wird eine konkrete Ansprechmöglichkeit und eine sichtbare, verstärkte Präsenz in und um die ÖRU Ascheland und Cuxhavener Str. gewährleisten. Die Maßnahmen sind im Quartiersbeirat vorzustellen. | 9 | 10 | ROT | ||
31 | verbindlicher Gesprächspartner im Quartiersbeirat | Ein polizeilicher Vertreter wird dem Quartiersbeirat verbindlich als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ggf. kurzfristig Nachjustierungen im Sicherheitskonzept für die ÖRU und für den Stadtteil im Rahmen von Sicherheitsbesprechungen auch im Quartiersbeirat thematisieren zu können. | 9 | Ansprechpartner im QB präsent | 5 | ROT | |
32 | langeangepasst zusätzliche Kapazitäten | Bedingt durch den Bevölkerungszuwachs durch die ÖRUs und den Wohnungsbau soll dem PK47 Schritt für Schritt und lageangepasst eine dauerhafte zusätzliche Personalkapazität zugewiesen werden, die insbesondere eine stärkere polizeiliche Präsenz (gemessen z.B. in Personalstunden Präsenz) ermöglicht. | 9 | Bis zu 5 neue Stellen / 17 Besetzungen aktuell | 30 | ROT | |
33 | Maßnahmen zur wohnortnahen Sicherung der hausärztlichen, kinderärztlichen und gynekologischen Versorgung | Alle Seiten haben sich darauf verständigt, Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere die wohnortnahe haus- und kinderärztliche sowie die gynäkologische Versorgung zu sichern… ...die zuständigen Behörden werden entsprechend darauf drängen, dass dies im Bereich des Süderelberaums auch geschieht. Die Stadt insgesamt wird diese Anstrengungen begleiten und durch die Planung und Vermittlung geeigneter Praxisräume unterstützen. | 10 | Angekündigter Hausarzt hat sich wegen Baurechtsprobleme vom Projekt zurück gezogen, will aber in weiterer Zukunft in der Nähe des Standortes suchen (dort aber noch keine Baurecht vorhanden). 2 Ärztehäuser in Planung (Bahnhof, Heidbrook). Jedoch keine konkreten Zuzüge bekannt. Ein neuer Kinderarztsitz für den Bezirk, Standort aber Helios Klinik (suboptimal aber besser als nichts). Insgesamt bisher viele Aktivitäten aber nur geringes Ergebnis. | 40 | ROT | |
34 | Bei ungenügender Versorgung Ende 2018 Prügung kommunales MVZ | Sollten alle genannten Anstrengungen bis Ende 2018 nicht dazu führen, Versorgungsengpässe im Bereich Süderelbe abzuwenden, und ist dies unter Anwendung der anerkannten Kriterien in diesem Gebiet feststellbar, wird die FHH die Einrichtung eines MVZ in Neugraben-Fischbek prüfen. Über den Sachstand ist im Quartiersbeirat zu berichten. | 10 | 20 | ROT | ||
35 | zusätzliche Mittel OKJA nach Neugraben-Fischbek | Aus den Mitteln der Drs. 21/3692 für den Bezirk Harburg werden – in Abstimmung mit den bezirklichen Gremien - mehr als 50% dem Raum Süderelbe zugeteilt. | 11 | 2 neue Stellen aufsuchende Sozialarbeit im Gebiet örU | 30 | ROT | |
36 | 1-2 Straßensozialarbeiter für 10 Jahre | Dabei sind zusätzlich und dauerhaft (zunächst für mindestens 10 Jahre) mindestens ein bis zwei Straßensozialarbeiter sowie sonstige Ressourcen (z.B. Honorar- und Projektmittel) für standortnahe Jugendarbeit einzuplanen. | 11 | 2 neue Stellen aufsuchende Sozialarbeit im Gebiet örU | 30 | ROT | |
37 | Maßnahmen zur Einbeziehung der weiblichen Kinder- und Jugendlichen | Speziell zur Einbeziehung der weiblichen Kinder und Jugendlichen müssen besondere Maßnahmen ausgearbeitet und dem Quartiersbeirat vorgestellt werden. | 11 | 10 | ROT | ||
38 | Stärkung Aus-/Fortbildung und Qualifizierung | Die zuständigen Behörden werden zusammen mit den Gremien des Bezirkes alle Anstrengungen unternehmen, auch im Süderelbe-Raum die Möglichkeiten von Aus- und Fortbildung sowie Qualifizierung zu stärken. Dabei sind ausdrücklich Hochschulräumlichkeiten und Ausbildungszentren standortnaher Betriebe (z. B. Airbus, Hafen) genannt. | 12 | aktuell weder postive noch negative Entwicklung | 20 | ROT | |
39 | Auszubildenden-/Studentenwohnheime als Betrag zur Durchmischung der Quartiere | Für diese Bildungsmöglichkeiten sind zusätzliche Wohneinheiten wünschenswert, entsprechend sollten Möglichkeiten für beispielsweise Studenten¬wohnheime und Wohnheime für Auszubildende in den Neubauplanungen im Süderelberaum mit geprüft und bei Realisierbarkeit umgesetzt werden – insbesondere ein Engagement des Studierendenwerks südlich der Elbe würde sehr begrüßt. | 12 | Prüfung im Neubauten im Heidbrook | 10 | ROT | |
40 | W.I.R. Außenstelle in Harburg | Als konkretes Projekt ist in Harburg eine Außenstelle des erfolgreichen W.I.R.-Projektes zu schaffen – mit Ausstrahlungswirkung für Neugraben. | 12 | Außenstelle eröffnet | 20 | ROT | |
41 | Tunnelzugang Westseite S-Bahn Neugraben | 13. Verkehrsbehörde und Verkehrsbetriebe werden die Planungen für den öffentlichen Nahverkehr dem Bevölkerungswachstum in Neugraben-Fischbek anpassen. Gegenstand der Prüfungen bzw. Planungen sind die folgenden Maßnahmen: a. Vorzeitige Fertigstellung des Tunnelzugangs an der Westseite des Bahnhofes Neugraben | 13 | in Planung vor. 2020 Fertigstellung | 10 | ROT | |
42 | Rollmaterial für S3 | b. Anpassung der Kapazitäten der S-Bahn an die neuen Gegebenheiten (10.000 neue Einwohner, Flüchtlinge, Ansiedlung von Gewerbe in Fischbeker Reethen mit Pendelverkehr zu entstehenden Arbeitsplätzen). Dazu gehört die rechtzeitige Bestellung zusätzlichen Rollmaterials der BR490 aus der Option des Verkehrs-vertrages zur dauerhaften Bedienung der S3 als Langzug. | 13 | bestellt | 30 | ROT | |
43 | Anpassung Busleistung | c. eine zeitnahe Prüfung der Anpassung der Busleistung an die neuen Gegebenheiten | 13 | Busplanung vorgestellt | 10 | ROT | |
44 | Haltepunkt Metronom/DB Regio | d. Aufnahme des Bahnhofs Neugraben in den Fahrplan des Metronoms | 13 | wird regelhaft abgelehnt, aktuell durch Langzugbetrieb aufgefangen, im SEV sinnvolle Maßnahme | 10 | ROT | |
45 | Vorzeitige Fertigstellung Sportplatz Reethen | Die Bürgerschaft hat diese Initiativen immer wieder unterstützt und wird das weiter tun – auch mit Ausstrahlungswirkung für Süderelbe. Gegenstand sind, in Abstimmung mit den bezirklichen Gremien, die folgenden Maßnahmen: a. die vorzeitige Fertigstellung des Sportplatzes in Sandbek-West/Fischbeker Reethen | 14 | Vorzeitige Fertigstellung zumindest als politischer Wille vorhanden. | 20 | ROT | |
46 | Ertüchtigung Kiesbarg | b. die Erweiterung bzw. die Ertüchtigung des Sportplatzes am Kiesbarg | 14 | eröffnet | 20 | ROT | |
47 | Zusätzliche Hallenkapazitäten | c. die Herstellung zusätzlicher Hallenkapazitäten | 14 | im Rahmen der Schulneubauten werden mehrere neue Hallenkapazitäten (u.a. Standort der Campus Schule und Ohrnsweg) entstehen. | 20 | ROT |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 3 x 300er-Regel | Insgesamt ist durch diesen Prozess – neue Standorte, kleinere Einrichtungen, Belegungsreduzierung der größeren Standorte – verbindlich bis zum 31.12.2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlichrechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen („3x300er-Regel“). | HGI Drs. | Zusage wurde mehrfach öffentlich und in den gemeinsamen Sitzungen bekräftigt. | 50 | ROT | |
2 | Abstand zwischen den ÖRU-Standorten | Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. | HGI Drs. | Keine betreffenden Standortplanungen sind öffentlich bekannt. | 50 | ROT | |
3 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Präambel & Schluss-bemerkung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 10 | ROT | |
4 | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | 10 | ROT | ||||
5 | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | 10 | ROT | ||||
6 | Kooperationsbereitschaft Investor (f&w) über Politik & Verwaltung | 20 | ROT | ||||
7 | Kooperationsbereitschaft Betreiber (f&w) über Politik & Verwaltung | 20 | ROT | ||||
8 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Alle Parteien sind sich einig, dass für eine ausgewogene und integrationsfördernde Verteilung von öffentlich-rechtlicher Unterbringung für Flüchtlinge in Wandsbek und darüber hinaus zu sorgen ist. Zu diesem Zweck werden die zuständigen Stellen entsprechend der Verständigung mit der Volksinitiative aufgefordert, einen Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und im zweiten Schritt für die Stadtteile zu erarbeiten, der außerdem zu einer im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung von Sozialräumen möglichst gleichmäßigen Verteilung führt. | HGI Drs. | Die HGI-ZKF Arbeitsgruppe hat das Ergebnis veröffentlicht. | 10 | ROT | |
9 | Fokus auf Bebauungsplanprozess Poppenbüttel 43 | Die Bezirksverwaltung und die Koalition im Bezirk werden das bereits laufende Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43 weiterhin sehr zügig unter Einhaltung aller Beteiligungsschritte fortführen. | 5 | Verfahren läuft, die öffentliche Auslegung ist jedoch seit Dezember mehrfach verschoben worden. Bezirksleitung am 27.04.17: Gutachten zu Verkehr und Lärm fehlen (Risiken: passiver Schallschutz wegen PKW-Verkehr). Sofern dazu keine Einwände bestehen könnte die Vorweggenehmigungsreife im Juli, jedoch spätestens im September erreicht werden, und damit vor Bezug der örU-Unterkünfte im Oktober. Erstbezug der Sozialwohnungen nicht vor Ende 2017. | 20 | ROT | |
10 | Absicherung durch städtebauliche Verträge bzw. Auflagen | Soweit es in den Regelungsbereich des Bebauungsplans bzw. den Fortgang des weiteren Genehmigungsverfahrens fällt, fließen die Regelungen dieses Vertrages in ihn oder in das Verfahren verbindlich ein (z.B. in Form nachträglicher Auflagen oder städtebaulicher Verträge). […] Die hier getroffenen Vereinbarungen zu Bebauung, Nutzung und Belegung gehen in einen städtebaulichen Vertrag ein, der spätestens vier Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung für den zweiten Bauabschnitt zwischen dem Bezirksamt und f & w abgeschlossen wird. Darüber hinaus sichern die Vertreter von Landespolitik und Behörden zu, dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen gegenüber dem städtischen Unternehmen fördern & wohnen (AöR) durchgesetzt werden. [...] Die Parteien sind sich auch darin einig, die entsprechenden Zusagen der Freien und Hansestadt Hamburg in geeigneter Weise durch Verträge (Städtebaulicher Vertrag, Auflagen zur Baugenehmigung, etc.) und wenn erforderlich durch Gesetzesanpassungen (Errichtungsgesetz f & w AöR) etc. abzusichern. | 5 & 13 & Schlussbemerkung | Am 29.11.2017 wurde ein mit GIP e.V. abgestimmter städtebaulicher Vertrag zwischen dem Bezirk Wandsbek und dem Investor f&w unterzeichnet. | 40 | ROT | |
11 | Anpassung des Anstalterrichtungsgesetzes, um f&w reguläre Vermietungen zu ermöglichen | f & w wird die vereinbarte Form der Belegungs- und Vermietungssteuerung im Rahmen der Zielsetzung einer gelungenen Quartiersentwicklung durchführen. Hierfür wird das Anstaltserrichtungsgesetz für f & w (AöR) entsprechend angepasst, damit rechtssicher und unabhängig von der Unternehmensform und des sonstigen Versorgungsauftrags des Eigentümers und Betreibers f & w, wie in diesem Bürgervertrag beschrieben, Umwandlungen in regulären Wohnraum mit dem Ziel einer heterogenen sozialen Mischung vorgenommen werden. | 14 | Ist am 07.03.2017 in Kraft getreten. | 50 | ROT | |
12 | 2. Baugenehmigung auf Basis des Bürgervertrages | Die Baugenehmigung für den zweiten Bauabschnitt soll nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und Aufnahme der Regelungen dieser Vereinbarung möglichst zeitnah erteilt werden. | 13 | Wurde entsprechend erteilt. | 5 | ROT | |
13 | Prüfung alternativer Standorte | Vor diesem Hintergrund sind für notwendige neue bzw. alternative Standorte im Bezirk Wandsbek in erster Linie potenzielle Flächen, Möglichkeiten der Nachverdichtung (Baulücken, Dachausbauten, Aufstockungen) und geeignete Gebäude in den Stadtteilen des Bezirks Wandsbek zu prüfen, die im bezirklichen Vergleich bislang den geringsten Beitrag zur Unterbringung von Flüchtlingen geleistet haben. In den Prüfprozess werden im Rahmen transparenter Befassungen in den Gremien der Bezirksversammlung die aktuellen Beteiligungsprozesse vor Ort und hamburgweit einfließen, insbesondere das FindingPlaces-Projekt der HafenCity Universität. Auch Nachverdichtungs- und Belegungspotenziale bei der SAGA GWG sollen in diesen Prüfprozess einbezogen werden. | 2 | Div. Impulse erkennbar, Bezirksdrucksache zur Nachverdichtung, etc. | 5 | ROT | |
14 | ÖrU nur für Flüchtlinge | Die öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) erfolgt an diesem Standort ausschließlich für Flüchtlinge. | 3 | Bestätigung im 1. HGI Lenkungskreis im HH Rathaus am 21.01.17 mit Hr. Dr. Dressel, Hr. Dr. Tjarks und Hr. Sprandel (ZKF): Die Belegung der örU erfolgt wie im Bürgervertrag vereinbart nur für Geflüchtete. | 30 | ROT | |
15 | Gute Bleibeperspektive Mit Integration in den Arbeitsmarkt | Dabei hat die Belegung der örU-Wohnungen mit Geflüchteten zu erfolgen, die eine gute Bleibeperspektive haben, für die also ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist und deren Integration in den ersten Arbeitsmarkt möglichst bereits erfolgt bzw. eingeleitet ist (unter grundsätzlicher Berücksichtigung der Definition von BAMF/ BMI). | 3 | Es gibt noch keine belegbaren Erkenntnisse hinsichtlich der Einhaltung der Vereinbarungen des Bürgervertrags, da die Belegung des Quartiers aktuell noch nicht von F&W gemäß Bürgervertrag & Öffentich-Rechtlichem Vertrag berichtet wurde. | 30 | GELB | |
16 | 60% Familien | Der Anteil von Menschen, die in Familien leben, also in Haushalten mit mindestens einem Kind, soll bei den Unterkünften bei 60 Prozent liegen. Die Unterbringung in räumlich abgeschlossenen Wohnungen bringt für Familien im Vergleich zu Alleinstehenden wesentlich größere Vorteile für ihre Lebenssituation mit sich. Die deutliche Annäherung an reguläres Wohnen verbessert die Integrationsvoraussetzungen für die einzelnen Familienmitglieder und familiäre Strukturen wiederum unterstützen die Stabilität des Sozialraums. | 3 | Status Ende November (Drs. 21/11184): Erstbelegung der ÖRU mit rund 120 Personen, davon 28 alleinstehende Männer, der Rest in 20 Familien. | 30 | ROT | |
17 | Anzahl: 21 Gebäude, 312 Wohnungen (max. 319 bei 3% Abweichung) | Im Plangebiet des neuen Quartiers werden nördlich der neuen Durchgangsstraße auf der Seite zur Hauptstraße Poppenbütteler Berg auf den Baufeldern 1 bis 3 für einen ersten Bauabschnitt ca. 182 Wohnungen (laut aktuellem Planungsstand) in elf Gebäuden in drei- bzw. viergeschossiger Bauweise gebaut (bei drei Gebäuden mit Staffel). [… zweiter Bauabschnitt:] Hinzu kommen auf der Seite südlich der Durchgangsstraße zum Kramer-Kray-Weg auf den Baufeldern 4 bis 6 in einem zweiten Bauabschnitt weitere ca. 130 Wohnungen in zehn Gebäuden in drei- und viergeschossiger Bauweise (ohne Staffel), die als örU-Wohnungen genehmigungsfähig sind. […] Die Erdgeschosse der Häuser 4.1 und 5.2 werden für Wohnungen vorgesehen (zusammen zusätzlich acht Wohnungen). Die Angaben zu Wohnungszahl und örU-Plätzen in Ziffer 4 berücksichtigen dies bereits. […] In diesem zweiten Bauabschnitt entfallen die Gemeinschaftsflächen auf der Erdgeschossebene, sodass hier ca. acht zusätzliche Wohnungen entstehen. Alternativ zum Ausbau als Wohnungen können diese Flächen auch unter Berücksichtigung der in Ziffer 19 getroffenen Regelungen zur gewerblichen Vermietung genutzt werden. Damit wird die Gesamtzahl von ca. 310 Wohnungen (bei bis zu 3% Abweichung) für diesen Standort nicht überschritten. | 4 & 12 | Bestätigt in aktueller Bauplanung Stand Dez. 2016. | 5 | ROT | |
18 | Zusätzlich Begegnungshaus und Kita | Außerdem sind ein Gebäude für Kindertagesstätte und Verwaltung sowie ein Begegnungshaus vorgesehen. | 4 | Bestätigt in aktueller Bauplanung Stand Dez. 2016 | 5 | ROT | |
19 | Innenausbau örU Nur in 5 Gebäuden | Nur die fünf Gebäude (1.1, 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2) entlang der Hauptstraße Poppenbütteler Berg werden im Innenausbau für eine besonders dichte Belegung in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU) für Flüchtlinge ausgebaut. | 4 | Bestätigt in aktueller Bauplanung Stand Dez. 2016 | 5 | ROT | |
20 | Belegungsdichte örU | Für diese 76 Wohnungen wird eine durchschnittliche Belegungsdichte von bis zu 4,5 Personen pro Wohneinheit zugrunde gelegt (maximal 342 Plätze). | 4 | Die geplante Belegung von 118 Wohneinheiten liegt bei ca. 4,2 Bewohner pro Wohnung. Die Belegungsdichte liegt ca. 50% über der Flächenbemessungsgrenze für Sozialwohnungen. | 5 | ROT | |
21 | Innenausbau der restlichen Gebäude im Standard des geförderten Wohnungsbaus | Die weiteren 106 Wohnungen des ersten Bauabschnitts werden wie folgt in der Planung angepasst: In den für Wohnungen vorgesehenen Bereichen dieser Gebäude erfolgt der Zuschnitt und der Innenausbau vollständig für eine Nutzung im Standard des geförderten Wohnungsbaus. [… zweiter Bauabschnitt:] Auch in diesen Gebäuden erfolgen der Zuschnitt und der Innenausbau vollständig für eine Nutzung mindestens im Standard des geförderten Wohnungsbaus. In jedem Fall ist planerisch und baulich sicherzustellen, dass sie ohne weitere Umbauten bei Vorweggenehmigungsreife auf Grundlage des Bebauungsplanverfahrens für den regulären Wohnungsmarkt genutzt werden können. | 4 | Bestätigt in aktueller Bauplanung Stand Dez. 2016. | 10 | ROT | |
22 | Mind. 3 Monate vor Inbetriebnahme: Festlegung der maximalen Belegung auf Basis der Szenarien: 650 (ZKF) oder 500 (HGI/BMF) örU-Plätze für Geflüchtete | Mindestens drei Monate vor dem Monat der Bezugsfertigkeit des gesamten ersten Bauabschnitts erfolgen im Hinblick auf die Erstbelegung eine aktualisierte Betrachtung der tatsächlichen Bedarfssituation und darauf basierend eine einmalige Festlegung der maximalen Obergrenze der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) für Flüchtlinge an diesem Standort. Danach gibt es keine Neubewertung, auch wenn die Belegung verzögert oder in Schritten erfolgt. Hierzu wird in einem ersten Schritt das zutreffende Zugangsszenario auf Basis der Zugangszahl an Flüchtlingen mit Unterbringungsbedarf ermittelt (ZKF-Szenario oder BMF-Szenario der Volksinitiative – Festlegung siehe weiter unten). Sofern abweichend von dem in Ziffer 4 genannten Szenario das sogenannte ZKF-Szenario (Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge) eintritt, wird die Obergrenze der öffentlichrechtlichen Unterbringung (örU) an diesem Standort auf bis zu 650 Flüchtlinge festgesetzt. […] Wenn der zusätzliche Bedarf nicht gegeben ist, dann wird die Obergrenze für die öffentlichrechtliche Unterbringung (örU) an diesem Standort auf bis zu 500 Flüchtlinge festgesetzt. Mit diesem Vorgehen wird die Zielsetzung unterstützt, möglichst schnell möglichst viele Wohneinheiten dem allgemeinen Wohnungsmarkt zuzuführen. | 6 | Bestätigung und Zusage im 1. HGI Lenkungskreis im HH Rathaus am 21.01.17 mit Hr. Dr. Dressel, Hr. Dr. Tjarks und Hr. Sprandel (ZKF): Der Standort wird mit 500 örU-Plätzen geplant, da die Datenlage dieses gemäß der vereinbarten Szenarien begründet. F&W kommuniziert inzwischen auch 500 zum Start. Dies wurde zuletzt auch im Lenkungskreis Poppenbüttel im April bestätigt. Dauerhafte Festschreibung erfolgt auch im städtebaulichen Vertrag. | 45 | ROT | |
23 | ÖrU-Zuordnung der Gebäude ist begrenzt | Im ZKF Szenario erfolgt die Belegung in den 9 Gebäuden 1.1, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 mit insgesamt bis zu 650 Personen. Im BMF-Szenario der Volksinitiative erfolgt die Belegung mit bis zu 500 Personen ohne die Gebäude 2.3 und 2.4. | 6 | Dies wurde zuletzt auch im Lenkungskreis Poppenbüttel im April bestätigt. Dauerhafte Festschreibung erfolgt auch im städtebaulichen Vertrag. | 10 | ROT | |
24 | Südlichste Häuserreihe = freifinanzierte Wohnungen | In den Szenarien ZKF und BMF ist insbesondere die südlichste Gebäudereihe entlang des Kramer-Kray-Weges (Gebäude 4.3, 4.4, 5.3, 5.4) im Sinne des Drittelmixes für die Realisierung von frei finanzierten Miet- bzw. Eigentumswohnungen vorzusehen (siehe Abschnitt 7). | 6 | Bestätigt in aktueller Bauplanung, bzw. 2. Lenkungskreis Stand Dez. 2016. Dies wurde zuletzt auch im 3. Lenkungskreis Poppenbüttel im April bestätigt. Dauerhafte Festschreibung erfolgt auch im städtebaulichen Vertrag. Der Bau der Gebäude hat bereits begonnen. | 20 | ROT | |
25 | Verbindliche Reduzierung der örU auf 300 Plätze ab 01.01.2020; Gesamtlaufzeit örU beschränkt auf 15 Jahre; | Ab 2020 stehen die 300 Plätze die öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) für Flüchtlinge zunächst bis zum Ablauf von 15 Jahren nach Erstbezug der örU zur Verfügung, wobei bei entsprechend niedrigem Bedarf auch bereits vorher für einzelne Wohnungen oder Baublöcke Umwandlungen vorgenommen werden können, indem reguläre Mietverträge abgeschlossen werden. Nach den 15 Jahren stehen sämtliche Wohnungen entweder als öffentlich geförderte oder als frei finanzierte Wohnungen gem. Drs. 21/1838 dauerhaft dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung. | 9 | Zu der vereinbarten Reduzierung der örU von 500 auf 300 Plätze bis zum 31.12.2019 liegt im Mai 2019 noch kein Konzept vor. Seit Oktober 2018 fordert GIP einen Abstimmungstermin der mittlerweile für Juni 2019 terminiert wurde, sodass für die Umsetzung der Reduzierung nur noch 7 Monate zur Verfügung stehen. | 150 | ROT | |
26 | Wohnungen für Auszubildende, Studierende und geförderte / betreute Seniorenwohnungen | Den Gedanken des bewährten Drittelmixes aufgreifend, werden neben geförderten Wohnungen – darunter auch geförderte Seniorenwohnungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz – frei finanzierte Wohnungen vorgesehen. Der Bedarf an Wohnungen für Auszubildende und Studierende an diesem Standort ist zu prüfen. Insgesamt ist jedoch bis spätestens 31.12.2019 eine ausgewogene Aufteilung zu erreichen. | 6 | Es gibt noch keine Erkenntnisse hinsichtlich der Belegung der Sozialwohnungen und der freifinanzierten Wohnungen. Eine entsprechende Belegungsempfehlung ist Bestandteil des städtebaulichen Vertrags. | 5 | ROT | |
27 | Unbeschränkte Ausschreibung der Sozialwohnungen, Kooperation mit der SAGA GWG | Im Interesse einer gerechten Vergabe der regulären Wohnungen und eines transparenten Zugangs zu diesen Neubauwohnungen für alle Berechtigten in Hamburg werden diese durch den Investor/Vermieter öffentlich auf dem normalen Hamburger Wohnungsmarkt angeboten. Hierbei soll im Bereich der Vermietung eine Kooperation mit der SAGA GWG geprüft und angestrebt werden. | 7 | Das Thema wurde im Rahmen des 2. & des 3. Lenkungskreises Poppenbüttel und im 1. Lenkungskreis HGI im Rathaus thematisiert. Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde im §1 erneut bestätigt, dass im Bereich der Vermietung Vergaberichtlinien angewandt werden, die sich an vergleichbaren Grundsätzen der SAGA zur Schaffung stabilier Quartiere orientieren. Aktuell noch kein Stand von F&W berichtet. | 60 | ROT | |
28 | Belegungsmanagement | Bei der Planung, Realisierung und Belegung der Wohnungen am Poppenbütteler Berg wird berücksichtigt, dass im Rahmen von gemischter Belegung Chancen und Möglichkeiten zur Integration in normalen Wohnraum bestehen. Um den Übergang von der öffentlich-rechtlichen Unterkunft in regulären Wohnraum flexibel gewährleisten zu können, ist hierfür vom Betreiber und Besitzer der Flüchtlingsunterbringungen fördern und wohnen (f & w) in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt ein geeignetes Konzept zu entwickeln. Durch ein gezieltes Belegungsmanagement bemühen sich f & w und das Bezirksamt Wandsbek dabei um eine stadtteilverträgliche, kleinteilige Durchmischung (siehe Ziffer 6). Hierüber wird im Quartiersbeirat regelmäßig berichtet. | 26 | Es liegen noch keine Erkenntnisse hinsichtlich der Belegung der Sozialwohnungen und der freifinanzierten Wohnungen vor. Aus rechtlichen Gründen sind im städtebaulichen Vertrag lediglich weiche Faktoren beschrieben, um bei der Vermietung sicherzustellen, dass die frei finanzierten und die Sozialwohnungen einen stabilisierenden Beitrag zur Integration und gegen überforderte Nachbarschaften leisten. | 40 | GELB | |
29 | 15 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende | Von den regulären Wohnungen können bis zu 15 an vordringlich Wohnungsuchende vergeben werden. Dies erfolgt in einer Weise, dass stabile Nachbarschaften geschaffen und erhalten werden. | 10 | Wiederholte Bestätigung im 3. Lenkungskreis Poppenbüttel im April. Die Festschreibung gemäß Bürgervertrag erfolgt im städtebaulichen Vertrag. | 20 | ROT | |
30 | Regelmäßiges Berichtswesen zur Belegungssituation | f & w wird den Quartiersbeirat (siehe 25.) regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten über Belegungssituation und -planung informieren, um die Einhaltung der in diesem Bürgervertrag getroffenen Regelungen transparent zu machen. | 11 | Im städtebaulichen Vertrag ist ein regelmäßiges abgestimmtes Monitoring, unter Beachtung der Datenschutzvorschriften vereinbart. Die vereinbarte Form, die Frequenz und der Umfang des Berichtswesens entsprechen nicht dem städtebaulichen Vertrag. | 5 | GELB | |
31 | Keine Modulbauten, mind. Standard des geförderten Wohnungsbaus | Es erfolgt keine Bebauung mit Modulbauten. Es entsteht ausschließlich fester Wohnungsbau mindestens im Standard des geförderten Wohnungsbaus. | 15 | Bestätigt in aktueller Bauplanung Stand Dez. 2016. | 5 | ROT | |
32 | Reduzierte Geschosshöhe am Ohlendieck | Bei Haus 1.2 im Baufeld 1 (direkte Randlage an der Straße Ohlendieck) entfällt ein Vollgeschoss, sodass die neue Ausweisung in Baugenehmigung und Planzeichnung des Bebauungsplans III+ST (drei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss) lautet. | 12 | Bestätigt in aktueller Bauplanung Stand Dez. 2016. | 5 | ROT | |
33 | Ausreichend Balkone | Die Gebäude werden im üblichen Maß mit Balkonen ausgestattet. | 15 | Bestätigt in aktueller Bauplanung Stand Dez. 2016. | 5 | ROT | |
34 | Fahrstühle In allen Gebäuden | Die baulichen Voraussetzungen für Fahrstühle werden in allen Gebäuden geschaffen. Fahrstühle werden in den örU-Gebäuden teilweise (für schwächere und besonders schutzbedürftige Geflüchtete), beim regulären Wohnungsbau vollständig von Beginn an installiert. | 15 | Bestätigt in aktueller Bauplanung Stand Dez. 2016. | 5 | ROT | |
35 | Fahrradstellplätze | Alle nachzuweisenden Fahrradstellplätze werden von Beginn an errichtet. | 15 | Bestätigt in aktueller Bauplanung Stand Dez. 2016. | 5 | ROT | |
36 | 250 PKW-Stellplätze | Es sind 100 Stellplätze in Tiefgaragen und 150 auf das Quartier verteilte oberirdische Stellplätze zu errichten. Hinzu kommt die im Funktionsplan vorgesehene Anzahl an Besucherparkplätzen. | 15 | Entscheidung 2. Lenkungskreis Poppenbüttel: Die Anzahl der Tiefgaragenplätze ist egal, solange 250 Stellplätze vorgesehen werden. Dies ist zugesichert und planerisch erfolgt. Die Realisierung der Gesamtzahl erfolgt bedarfsorientiert in mehreren Stufen, aktuell sind 0,6 Stellplätze pro Wohneinheit (gefördert & freifinanziert) sowie 67 öffentliche Stellplätze vorgesehen. | 5 | ROT | |
37 | Fassadengestaltung Mit Klinker | Die Fassadengestaltung erfolgt in einer wertigen Außengestaltung in ortsüblicher Verklinkerung. Auf eine umweltschädliche Fassadenverputzung mit biozidhaltigen Farben/Putz wird in Hinblick auf die eingeplanten Versickerungen von Oberflächenwasser in den angrenzenden Natur- und Ausgleichsflächen der Mellingbek verzichtet. | 15 | Bestätigt in aktueller Bauplanung Stand Dez. 2016. | 5 | ROT | |
38 | Gründächer (Verdunstung & Lokale Kaltluft) | Die Dächer sollen als Flachdächer mit einer extensiven Dachbegrünung als freiwillige, förderfähige Leistung des Investors umgesetzt werden – gemäß der „Hamburger Gründachstrategie“ (Bürgerschafts-Drs. 20/11432). | 18a | Bestätigt in aktueller Bauplanung, bzw. 2. Lenkungskreis, Stand Dez. 2016 | 5 | ROT | |
39 | Erhalt Baumbestand | Der komplette Baumbestand rund um das Flurstück soll grundsätzlich erhalten bleiben. Für jeden im Rahmen der Erschließung zu fällenden Baum sind 1,5 neue Bäume ortsnah zu Pflanzen. | 18b | Bestätigt in aktueller Bauplanung, bzw. 2. Lenkungskreis Stand Dez. 2016 | 5 | ROT | |
40 | Erhalt der Knicks (Biotopschutz) | Vorhandene Knicks werden möglichst erhalten. Für einen Meter wegen notwendiger Erschließungen zu entfernenden Knick werden 1,5 Meter neuer Knick vor Ort angelegt bzw. an geeigneter Stelle des Grünzugs entlang des Kramer-Kray-Weges erweitert. | 18c | Knickdurchbruch nur am Ohlendieck (bestehend) und Poppenbütteler Berg (neu). | 5 | ROT | |
41 | Einheimische Bepflanzung | Es werden nur einheimische Gehölze gepflanzt. | 18d | Bestätigt in Auflagen der Baugenehmigung & Bebauungsplanentwurf. | 5 | ROT | |
42 | Wasserdurchlässige Zuwegungen | Sofern technisch machbar, sind alle Zuwegungen wasserdurchlässig zu gestalten. | 18e | Bestätigt in Auflagen der Baugenehmigung & Bebauungsplanentwurf. | 5 | ROT | |
43 | Durchgängiger Erhalt des südlichen Knicks und Grünzugs | Der Grünzug nördlich des Kramer-Kray-Wegs wird freigehalten (auch keine gärtnerische Nutzung) und nach ökologischen Gesichtspunkten dicht bepflanzt und gestaltet. Diese dichte Bepflanzung ist für die nachweislich vorhandene Tierwelt (insbesondere Fledermauspopulation und Bienenvölker) dringend zur Beruhigung der Grünzonen im Unterschied zu den an anderer Stelle geplanten Bewegungsflächen erforderlich. | 18f | Bestätigt in Auflagen der Baugenehmigung & Bebauungsplanentwurf; es wird keine Durchbrechung für Fußwege geben | 5 | ROT | |
44 | Abstand zur Nachbarbebauung Mind. 50 Meter | Der Gebäudeabstand zur südlichen Bestandsbebauung beträgt mindestens 50 Meter. | 18f | Bestätigt in Auflagen der Baugenehmigung & Bebauungsplanentwurf. | 5 | ROT | |
45 | Kramer-Kray-Weg Bleibt Fußweg | Der Kramer- Kray-Weg selbst bleibt durchgängig vom Ohlendieck bis zur Mellingbek als Fußweg, umrahmt von den vorhandenen, geschlossenen Knickflächen erhalten und wird diesbezüglich im Rahmen des Bebauungsplans Poppenbüttel 43 erneut festgeschrieben. | 18f | Bestätigt in Auflagen der Baugenehmigung & Bebauungsplanentwurf. | 5 | ROT | |
46 | Versiegelungsfreie Fläche im Osten | Ein großzügiger Bereich im östlichen Raum wird von Versiegelung freigehalten und für ein Rückhaltebecken, eine Bewegungsfläche und eine Sportplatzanlage genutzt. | 18g | Bestätigt in Auflagen der Baugenehmigung & Bebauungsplanentwurf. | 5 | ROT | |
47 | Ausgleichsfläche bleibt erhalten | Die östliche Fläche zur Mellingbek hin wird nicht in das Plangebiet aufgenommen und behält ihre Funktion als landschaftspflegerische Ausgleichsfläche gemäß B-Plan Poppenbüttel 35/ Lemsahl-Mellingstedt 13. | 18h | Bestätigt in Auflagen der Baugenehmigung & Bebauungsplanentwurf. | 5 | ROT | |
48 | Keine Mobilfunkanlagen | Die Aufstellung von Mobilfunkmasten und Sendeanlagen auf bzw. an den Gebäuden wird im Bebauungsplan ausgeschlossen. | 18i | Bestätigt in Auflagen der Baugenehmigung & Bebauungsplanentwurf. | 5 | ROT | |
49 | Energieeffizienz gemäß Energieeinsparverordnung 2016 | Der Gebäudestandard der Energieeffizienz entspricht der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016. | 18j | Bestätigt in Auflagen der Baugenehmigung & Bebauungsplanentwurf. | 5 | ROT | |
50 | Ortsnaher Ausgleich Für Aufhebung Landschaftsschutz | Für die Inanspruchnahme der als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Fläche ist ein geeigneter Ausgleich ortsnah herzustellen. Konkrete Maßnahmen sind im Rahmen des Bebauungsplan- bzw. des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen und zu gewährleisten. | 22 | Im B-Plan Poppenbüttel 35/Lemsahl-Mellingstedt 13 wurde als Ausgleich der Bebauung des Landschaftsschutzgebietes ein Teil mit der Festsetzung „Wiese“ belegt. Die Renaturierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2018 umgesetzt. Ein Hinweisschild „Ausgleichsfläche“ wird noch aufgestellt werden | 5 | ROT | |
51 | Natur-Cent | Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg soll gemäß des Programms „Natur-Cent“ für Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes eingesetzt werden. Dabei sollen zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Ziffer 22 zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel neben dem Aufbau der notwendigen Personalkapazität im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirks umgesetzt werden. Der Bezirk beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die entsprechenden Mittel als laut Senat mögliche Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“. | 23 | Es gibt noch keine belegbaren Erkenntnisse. Klärung ist in Planung. | 5 | ROT | |
52 | Wohnruhe: Nur Kleingewerbe (im Sinne von Läden und Handwerksbetrieben zur Nahversorgung) | Zur Wahrung der Wohnruhe im Quartier selbst und zu den angrenzenden Wohngebieten sind im Rahmen der Festlegungen für das Wohngebiet nur Kleingewerbe (im Sinne von Läden und Handwerksbetrieben zur Nahversorgung) zuzulassen. Eine Nutzung für gewerbliche Freizeit und Vergnügungsstätten sowie sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe wird aufgrund der damit verbundenen spezifischen Betriebs- und Verkehrsabläufe und den damit verbundenen Störungen ausgeschlossen. Dies ist im Bebauungsplan Poppenbüttel 43 analog den Festlegungen des benachbarten Bebauungsplans Poppenbüttel 35 (u.a. ‚Quartier der drei Höfe‘) festzusetzen. Die Nutzung von Räumlichkeiten für die quartiersbezogene Verwaltung des Betreibers f & w sind als Ausnahme im Gebäude 6.1 möglich. | 19 | Bestätigt im Bebauungsplanentwurf. | 5 | ROT | |
53 | Sportanlage nördlich am Poppenbütteler Berg | Die Sport- und Freizeitanlage liegt gemäß der Funktionsplanung, vorgestellt im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion am 25.01.2016, an der Hauptstraße Poppenbütteler Berg […] | 20 | Bestätigt in aktueller Bauplanung, Bestätigt im Bebauungsplanentwurf. | 5 | ROT | |
54 | Lage des Begegnungshauses | […] und das Begegnungshaus liegt, wie im Erschließungsworkshop vom 19.02.2016 bestätigt, ungefähr in Verlängerung der mittleren Erschließungsstraße. Näheres ergibt sich aus dem bereits initiierten Beteiligungsprozess mit der HCU. | 20 | Bestätigung im 2. Lenkungskreis: Die Lage des Begegnungshauses ist ausgerichtet an der nördlichen Hauskante der 3. Hausreihe, die Freiflächenplanung berücksichtigt nutzungsberuhigende Grüngestaltung. | 5 | ROT | |
55 | Erschließungsplanung Wird abgestimmt | Die Erschließung wird vom zuständigen Fachamt (MR) im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrages geregelt. Dieser wird den bezirklichen Gremien vorab öffentlich zur Abstimmung und Beschließung vorgelegt. Auch den örtlichen Initiativen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. […] Der Bauantrag für den zweiten Bauabschnitt und der Bebauungsplan berücksichtigen die mit den Vertretern der Bürgerinitiativen im Workshop vom 19. Februar besprochenen und am 1. März im Planungsausschuss beschlossenen Erschließungsprinzipien. | 18k & 21 | Abgestimmt im Rahmen eines Workshops zur Erschließung im 1. Quartal 2016, Einigung wurde übernommen. | 5 | ROT | |
56 | Anbindung an Ohlendieck an bestehendem Knickdurchbruch | Die Anbindung zur Straße Ohlendieck erfolgt über die bereits vorhandene Knickunterbrechung. | 21a | Bestätigt in Auflagen der Baugenehmigung & Bebauungsplanentwurf. | 5 | ROT | |
57 | Anlage Parkstreifen Ohlendieck zur Wiederherstellung zweispurigen Verkehrs | Auf der Teilstrecke des Ohlendiecks zwischen Poppenbütteler Berg und Kramer-Kray-Weg wird auf der westlichen Seite durch ‚Verrohrung‘ des Wassergrabens auf der Seite und in der Länge der bislang vom ruhenden Verkehr genutzten Fläche ein unbeschränkter Parkstreifen über die gesamte Länge angelegt. Dadurch wird dieses Stück des Ohlendiecks wieder zweispurig befahrbar und die Verkehrssicherheit im Bereich aller Einmündungen deutlich erhöht. | 21b | Bestätigt in Auflagen der Baugenehmigung & Bebauungsplanentwurf. | 5 | ROT | |
58 | Kein Ausbau des Ohlendieck jenseits des Bebauungsplanes | Es erfolgt im Zuge dieses Vorhabens kein weiterer Ausbau der restlichen Straßenführung des Ohlendiecks in südliche Richtung. | 21c | Bestätigt im Rahmen der bezirklichen Ausschüsse. | 5 | ROT | |
59 | Fußgängerampel am Poppenbütteler Berg | Im Kreuzungsbereich am Straßenübergang zum Naherholungsgebiet Kupferteich vom Ohlendieck über die Hauptstraße Poppenbütteler Berg soll eine Fußgängerlichtsignalanlage installiert werden. | 21d | Bestätigt im Rahmen der bezirklichen Ausschüsse & Drucksachen und im 2. Lenkungskreis, dass ab Bezug der ÖRU eine temporäre Lösung aufgebaut wird. Im Quartiersbeirat wurde die Umsetzung auch seitens der Bewohner gefordert. | 5 | ROT | |
60 | Beteiligung aller Bedürfnissgruppen durch Quartiersbeirat | Wesentlicher Bestandteil der Stadtteilentwicklung ist die Bewohnerbeteiligung aus dem umliegenden Sozialraum. Hierzu wird ein Quartiersbeirat eingerichtet, an dem – neben anderen Vertretern örtlicher Institutionen, Vereine und Verbände – auch die Bürgerinitiativen mit Sitz und Stimme beteiligt werden. Ebenso werden mögliche andere Flüchtlings-Unterstützerinitiativen ebenso wie Geflüchtete in geeigneter Weise einbezogen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung sollen auch angemessene neue Formen der Partizipation mit den Bewohnern der Unterkünfte sowie den Bewohnern der anderen Neubauten ausprobiert und bei Erfolg etabliert werden. Hierbei sind auch Beteiligungsangebote speziell für Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen. Mit dem Quartiersbeirat sind Maßnahmen der Stadtteilentwicklung abzustimmen, auch ist dort regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bürgervertrag zu berichten. | 24 | Die Einrichtung des Quartierbeirates ist einvernehmlich erfolgt. Im Vorwege fand die Abstimmung im Rahmen von themenorientierten Workshopveranstaltungen des Sozialdezernates zum Thema Sozialraummanagement statt. Alle relevanten Aspekte des Bürgervertrages werden zwischen den Vertragsparteien im Rahmen eines separaten Lenkungskreises abgestimmt. | 5 | ROT | |
61 | Einsatz eines Quartiersmanagement | Der Bezirk und f & w werden ein Quartiersmanagement einsetzen, das die Gründung des Quartiersbeirats begleitet, sich fortan eng mit ihm abstimmt und Erfahrungen in der Stadtteilentwicklung und der Integrationsarbeit sowie möglichst gute Ortskenntnisse hat. Die Mittel zur Finanzierung des Quartiersmanagements und des Quartiersbeirats werden von f & w und aus dem bezirklichen Quartiersfonds zur Verfügung gestellt. | 25 | Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde die BIG Städtebau mit dem professionellen Quartiersmanagement beauftragt. Die ersten Termine mit den lokalen Initiativen haben stattgefunden und ein Büro am Ohlendieck wurde bezogen. | 5 | ROT | |
62 | Entwicklung & Begleitung des Sozialraumes | Verbunden mit dem Ziel einer erfolgreichen Integration (Sprache, Arbeit, Selbständigkeit und Teilhabe) wird das neue Quartier am Poppenbütteler Berg von f & w, der Bezirksverwaltung und den zuständigen Behörden in besonderem Maße als Sozialraum begleitet, indem von Beginn an die bestehende soziale Infrastruktur am Bedarf ausgerichtet ausgebaut und entsprechende neue Angebote geschaffen werden. Dabei sind gemäß der Bürgerschafts-Drucksache 21/2550 insbesondere weitere Kita-Angebote, ein Quartiersmanagement und eine Beteiligungsstruktur für die ortsansässige Bevölkerung und die neuen Bewohner vorzusehen. Das übergreifende Ziel des Ausbaus der sozialen Infrastruktur ist es, dass neben der nachhaltigen Entwicklung neuer stabiler Quartiere die bestehenden Sozialräume insgesamt gewinnen und eine spürbare strukturelle Stärkung erfahren. | 16 | Es gibt belegbaren Erkenntnisse, dass daran gearbeitet wird: Zwei Sozialraumveranstaltungen vom Sozialdezernat durchgeführt, Quartiersmanagement und Beirat etabliert, weitere Maßnahmen in Arbeit | 5 | ROT | |
63 | Bezirkliche Mittel zur sozialen Flankierung | Die zusätzlichen bezirklichen Mittel zur sozialen Flankierung der Flüchtlingsunterbringung (z.B. aus dem Quartiersfonds) sind besonders in die Stadtteile mit Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen – derzeit Poppenbüttel, Hummelsbüttel und Jenfeld – zu lenken. | 16 | Zuteilung erfolgt, u.a. für das geförderte Projekt Gemeinschaftshaus. | 5 | ROT | |
64 | Qualifizierung, Ausbildung, Fortbildung und Arbeit | Qualifizierung, Ausbildung, Fortbildung und Arbeit sind ein wesentlicher Baustein für erfolgreiche Integration und Teilhabe, dies gilt gleichermaßen für Geflüchtete wie auch für Einheimische. Die zuständigen Behörden werden zusammen mit den Gremien des Bezirks alle Anstrengungen unternehmen, auch im Bezirk Wandsbek und mit Blick auf die Stadtteile mit neuen Wohnquartieren die Möglichkeiten von Aus- und Fortbildung sowie Qualifizierung zu stärken. | 17 | Es gibt noch keine belegbaren Erkenntnisse. Klärung ist in Planung. | 5 | ROT | |
65 | Schulsituation | Im Hinblick auf die Schulsituation soll Sorge dafür getragen werden, dass insbesondere die neuen Grundschüler wohnortnah beschult werden, ohne die einzelnen Schulen zu überfordern. Insbesondere die Möglichkeit der eingeschränkten Schulwahl von Flüchtlingskindern ist zu nutzen, um Überforderungen einzelner Schulstandorte zu vermeiden. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist dabei neben der ausreichenden Versorgung mit Räumen, Lehrkräften und Sozialpädagogen im normalen Schulbetrieb auch die Betreuung im Bereich der Vorschule und im Ganztagsbereich von Bedeutung. Hierfür macht die Schulbehörde unter Wahrung der bezirklichen Beteiligungsverfahren konkrete Vorschläge. Darüber hinaus wird geprüft, auf welche Weise bestehende oder geplante nachbarschaftliche Angebote an den Schulen unterstützt werden können. | 27 | Es gibt noch keine belegbaren Erkenntnisse. Klärung ist in Planung. | 5 | ROT | |
66 | Hallenkapazität am Heinrich-Heine-Gymnasium ausbauen (Zwei-Felder-Halle) | Die standortnahen Schulen sollen ihrer Funktion als Begegnung- und Identifikationszentrum im Stadtteil gerecht werden können. Hierzu gehört eine ausreichende Versorgung mit Veranstaltungs- und Sportflächen. Insbesondere soll im Zuge der geplanten Bebauung eine Erweiterung der Hallenkapazitäten des Heinrich-Heine-Gymnasiums geprüft werden. Die Schule stößt bereits jetzt mit ihrer Aula und den beiden kleinen Sporthallen an die Grenzen ihrer Hallenkapazitäten und hat mit ihrem inklusiven und integrativen Schulkonzept trotz Raumknappheit als erstes Gymnasium der Region eine internationale Vorbereitungsklasse eingerichtet. Um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, sollte die Schule durch eine inklusive Sport- und Mehrzweckveranstaltungshalle erweitert werden. | 27 | GiP e.V. hat gemeinsam mit der Schulleitung vom HHG ein detailliertes Argumentations-Exposé mit Lösungsvorschlag erstellt und mit Hr. Dr. Dressel (SPD, vor Ort Termin) und Fr. Blömecke (GRÜNE) und Fr. Prien (CDU) intensiv kommuniziert. Ziel ist die Finanzierung einer Zwei-Felder-Halle und in diesem Zuge die Renovierung einer teilweise maroden Ein-Feld-Halle zu ermöglichen (statt dem geplanten Bau einer dritten Ein-Feld-Halle). Hierzu soll auch die Schulgemeinschaft einen Spendenbeitrag erbringen. Die Klärung mit der Schulbau und den zuständigen Behörden (Schule & Finanzen) hat inzwischen positiv ergeben: Der Lösung mit einer Zwei-Felder-Halle kann inzwischen auch aus wirtschaftlichen Gründen entsprochen werden. | 5 | ROT | |
67 | Stärkung der Infrastruktur für lokale Sportvereine | Der Senat der FHH erkennt die besondere Notwendigkeit von Sportvereinen für die Integrationsarbeit an und verpflichtet sich, auch für das Alstertal im Rahmen der hamburgweiten Sanierungs- und Investitionsoffensive für Sportanlagen den Aus- und Neubau von Sportflächen und -hallen im Rahmen des Möglichen voranzutreiben und die örtlichen Sportvereine in ihrer wertvollen Integrationsarbeit zu stärken. Die Bürgerschaft hat diese Initiativen immer wieder unterstützt und wird das weiter tun. | 34 | Es gibt noch keine belegbaren Erkenntnisse. Klärung ist in Planung. | 5 | ROT | |
68 | Ausbau des KITA-Bedarfs | Der Ausbau der Kinderbetreuung hat die neuen Bedarfe von Flüchtlingsfamilien wie auch der anderen neu nach Poppenbüttel ziehenden Familien zu berücksichtigen. Für eine erfolgreiche Integration von Kindern im Vorschulalter und deren Vorbereitung auf die Schule ist es erforderlich, dass in den unmittelbar neben den Wohnunterkünften gelegenen Kitas eine stabilisierende Mischung der Kinder gewährleistet wird. Um den steigenden Bedarf an Kita-Plätzen abzubilden, bedarf es außerdem eines neuen Kita-Angebots innerhalb des neuen Quartiers. | 28 | Beim Ausbau des Kitabedarfs gibt es nach wie vor Verzögerungen. Für die zweite Kita mit ca. 120 Plätzen und einem Eltern-Kind-Zentrum wurde im Dezember 2018 ein IBV durchgeführt. Mit einem Ergebnis wird im 1. Quartal 2019 gerechnet. Für die Kita wurde am 6. März 2019 eine Baugenehmigung erteilt. Die Eröffnung ist für das4. Quartal 2019 geplant. | 5 | ROT | |
69 | Ansiedlung eines Eltern-Kind-Zentrums | Zusätzlich bedarf es eines möglichst niedrigschwelligen Angebots für die geflüchteten Familien, welches den Zugang in andere helfende und weiterführende Einrichtungen und Institutionen ebnet. Hierzu soll ein Eltern-Kind-Zentrum im Quartier angesiedelt werden. | 28 | Es gibt noch keine belegbaren Erkenntnisse. Klärung ist in Planung. | 5 | ROT | |
70 | Neukonzeption der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort | In den Bereichen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung werden sich durch das neue Wohngebiet in Poppenbüttel veränderte Bedarfe entwickeln. In Abstimmung mit den bezirklichen Gremien sind die vorhandenen Einrichtungen zu stärken und ggf. auszubauen. Hierzu gehören das Haus der Jugend Tegelsbarg ebenso wie der Jugendclub Lemsahl. Es ist zu prüfen, ob und wie die Angebotsstrukturen der Einrichtungen stärker auf den Raum Poppenbüttel-Nord ausgerichtet werden können und ob z.B. durch Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb des neuen Quartiers wertvolle Synergieeffekte erzielt werden können. Speziell zur Einbeziehung der weiblichen Kinder und Jugendlichen müssen besondere Maßnahmen ausgearbeitet werden. Hierfür stellt die FHH notwendige Mittel zur Verfügung und es werden vom Bezirk Mittel aus dem dafür gemäß Drs. 21/2550 aufgestockten Quartiersfonds verwendet. Die Neukonzeption der Kinder- und Jugendarbeit wird im Quartiersbeirat vorgestellt. Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses bleibt unberührt. | 29 | Im Kontext der Integrationsarbeit wurde das Jugendhaus Lemsahl (JULE) mit einem Vollzeitäquivalent aufgestockt. Finanziert wird die Stelle über die Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke. Es handelt sich um ein mobiles Angebot in den Walddörfern und Alstertal mit dem Ziel, Angebote in den Wohnunterkünften für geflüchtete Kinder und Jugendliche zu unterbreiten und diese weiterführend an die nahegelegenen Regeleinrichtungen anzubinden. Dabei sind die Angebote grundsätzlich offenen für alle Kinder und Jugendlichen aus dem Quartier. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, geschlechtsspezifische Angebote vorzuhalten und Maßnahmen für weibliche Kinder und Ju-gendliche zu forcieren. | 5 | ROT | |
71 | Bürgernaher Ansprechpartner der Polizei | Die Polizei wird insbesondere in der Anfangszeit eine sichtbare, verstärkte Präsenz in und um die Wohnunterkunft am Poppenbütteler Berg gewährleisten und bei Bedarf eine örtliche Ansprechbarkeit organisieren. Die Maßnahmen sind im Quartiersbeirat vorzustellen. Ein polizeilicher Vertreter wird dem Quartiersbeirat verbindlich als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ggf. kurzfristig Nachjustierungen im Sicherheitskonzept für die örU und für den Stadtteil thematisieren zu können. | 30 | Herr Stop vom PK35 ist bereits laufend in aktuelle Veranstaltungen vor Ort eingebunden. | 5 | ROT | |
72 | Lageangepasste Verstärkung des PK35 | In der anfänglichen Phase der erhöhten örU-Nutzung ist insbesondere sicherzustellen, dass freiwerdende Stellen am PK 35 unverzüglich nachbesetzt werden. Die mit Drs. 21/2550 von der Bürgerschaft beschlossenen gezielten Verstärkungsmaßnahmen sind hierfür zu nutzen. Weitere lageangepasste personelle Verstärkungen des PK 35 prüfen Polizei und Innenbehörde regelmäßig entlang der Bevölkerungs- und Lageentwicklung, wobei die Vertragsparteien sich einig im Verständnis sind, dass nicht erst zahlreiche, für das Sicherheitsempfinden problematische Lagen abgewartet werden sollen, ehe gegengesteuert wird. | 30 | Es gibt noch keine belegbaren Erkenntnisse. Klärung ist in Planung. | 5 | ROT | |
73 | Lageangepasster Ausbau auf 24h-Stunden Versorgung im lokalen Rettungswesen | Der Mehrbelastung des öffentlichen Rettungswesens durch die zunehmende Anzahl an Standorten der Unterbringung von Geflüchteten und die Ausweitung des Wohnungsbaus im Bereich Alstertal und Walddörfer muss Rechnung getragen werden. Da die Anzahl der Bewohner in den jeweiligen Quartieren deutlich steigt, muss auch ein Paralleleinsatz möglich sein. Lageangepasste Verstärkungen insbesondere hinsichtlich der aktuell eingeschränkten Abend und Nachtstunden sind im Bereich der Berufsfeuerwehr Sasel (F24) auf Grundlage des Erreichungsgrads der geltenden Hilfsfristen (der Zeitraum von Notrufannahme bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle) vorzunehmen. | 31 | Es gibt noch keine belegbaren Erkenntnisse. Klärung ist in Planung. | 5 | ROT | |
74 | Versorgung mit psychotherapeutischer Behandlung | Der Bedarf zur Versorgung mit psychotherapeutischer Behandlung ist gemeinsam mit dem Betreiber f & w im Rahmen der erfolgten Belegung zu ermitteln. In Zusammenarbeit mit dem geplanten Zentrum für traumatisierte und gefolterte Menschen in Hamburg und der KVH, sind (mobile) Lösungen für die Versorgung vor Ort zu prüfen, um die im Bereich der Psychotherapie bereits vorhandenen langen Wartezeiten für alle Patienten nicht weiter zu erhöhen. Über den Sachstand der medizinischen Versorgungslage ist im Quartiersbeirat zu berichten. | 32 | Es gibt noch keine belegbaren Erkenntnisse. Klärung ist in Planung. | 5 | ROT | |
75 | Stärkung öffentlicher Nahverkehr (Bus 176/276) | Der Bevölkerungszuwachs soll in die Planungen für den öffentlichen Nahverkehr einbezogen werden. Gegenstand der Prüfungen bzw. Planungen ist insbesondere die fortlaufende Anpassung der Busleistung an die neuen Gegebenheiten, insbesondere die Taktverstärkung der Buslinien 176 und 276 zu Stoßzeiten. | 33 | Frequenz der Line 176 wurde angepasst. | 5 | ROT |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 3 x 300er-Regel | Insgesamt ist durch diesen Prozess – neue Standorte, kleinere Einrichtungen, Belegungsreduzierung der größeren Standorte – verbindlich bis zum 31.12.2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlichrechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen („3x300er-Regel“). | HGI Drs. | Aufgrund der geringeren Zahl von Flüchtlingen werden zur Zeit keine 300 örU benötigt. Bei neuen örU wird die vereinbarte Zahl von max 300 Plätzen eingehalten. Offen ist die Meldung zum Dänenstein mit 360 Flüchtlingen. Eine Klärung mit ZKF ist offen. In den anderen UPW werden die vereinbarten Reduzierungsschritte eingehalten. Es wurden in 3 Jahren keine weiteren örU gebaut daher keine besser Verteilung. | 40 | ROT | |
2 | Abstand zwischen den ÖRU-Standorten | Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. | HGI Drs. | Keine betreffenden Standortplanungen sind öffentlich bekannt. | 82 | Gruen | |
3 | Gegenseitige Verpflichtung zur konstruktiven Kooperation | Kooperationsbereitschaft Bürgerinitiative | Präambel & Schluss-bemer-kung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. | 33 | Gruen | |
4 | Kooperationsbereitschaft Bezirkspolitik | Präambel & Schluss-bemer-kung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. Der Lenkungskreis Rissen wurde bereits umorganisiert und arbeitet aktuell lediglich als "Briefkasten" um Anliegen an die entsprechenden Ausschüsse zu verweisen.Der Lenkungskreis muss nach der Bezirkswahl im Mai 2019 neu organisiert werden. Welche Unterstützung es für eine praktikable Lösung gibt ist zur Zeit offen. | 33 | GELB | ||
5 | Kooperationsbereitschaft Bezirksverwaltung | Präambel & Schluss-bemer-kung | Die Zusammenarbeit über den Lenkungskreis und mit dem Bezirksamt funktioniert bedingt. Einige Themen (Brücke, Radweg, Bauplanung, Ergänzung örV) gehen schleppend bis kaum voran. Der Lenkungskreis Rissen wurde bereits umorganisiert und arbeitet aktuell lediglich als "Briefkasten" um Anliegen an die entsprechenden Ausschüsse zu verweisen. Der Lenkungskreis muss nach der Bezirksversammlungswahl neu organisiert werden. Ob es hier eine praktikable und zielführende Lösung geben wird ist offen. | 12 | GELB | ||
6 | Kooperationsbereitschaft Investor (SAGA) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schluss-bemer-kung | Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, notwendige Dritte für die Kooperation zu gewinnen. Aktuell arbeiten alle konstruktiv an der Einhaltung bzw. Lösung notwendiger Abweichungen auf Basis neuer Erkenntnisse. Die Anpassung des örV liegt zieht sich seit Monaten hin. Ein angepasster Vertragstext wird nicht vorgelegt. Ebenso wurden keine wesentlichen Fortschritte hinsichtlich der Planung des 2. Bauabschnittsgemacht. Für einen geplanten Abstimmungstermin am 25.2.2019 wurden seitens der SAGA nur unvollständige Unterlagen vorgelegt. Der termin konnte daher seitens des AMB nicht wahrgenommen werden. | 3 | GELB | ||
7 | Kooperationsbereitschaft Betreiber (AWO) über Politik & Verwaltung | Präambel & Schluss-bemer-kung | Bisherige Kommunikation mit dem Betreiber (AWO) ist offen & konstruktiv. Allerdings fanden bisher bereits zwei Wechselder Einrichtungsleitung, die letzte zum 30.3.2019 statt. | 40 | Gruen | ||
8 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Um diesen Prozess zukünftig weiter zu verobjektivieren, ist in einem ersten Schritt ein kriteriengestützter Hamburger Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und in einem zweiten Schritt ein entsprechender, das Sozialmonitoring aber auch den Faktor Fläche berücksichtigender Verteilungsschlüssel für die Hamburger Stadtteile zu erarbeiten. | HGI Drs. | OVS liegt vor. Umsetzung immer noch unklar. | 40 | GELB | |
9 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Bezirke | Die Parteien sind sich einig, dass für eine ausgewogene Verteilung von öffentlicher Unterbringung für Flüchtlinge in Altona und darüber hinaus zu sorgen ist. Die zuständigen Stellen werden entsprechend der Verständigung mit der Volksinitiative aufgefordert, einen integrationsförderlichen und gerechten Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und | 1 | OVS als Drs. beschlossen. | 82 | Gruen | |
10 | Alternative Standorte und Nachverdichtung | Vor diesem Hintergrund sind für notwendige bzw. alternative Standorte im Bezirk Altona in erster Linie potentielle Flächen, Möglichkeiten der Nachverdichtung (Baulücken, Dachausbauten, Aufstockungen) und geeignete Gebäude in Altona zu prüfen, die im bezirklichen Vergleich bislang den geringsten Beitrag zur Unterbringung geleistet haben. In den Prüfungsprozess werden im Rahmen transparenter Befassungen in den Gremien der Bezirksversammlung die aktuellen Beteiligungsprozesse vor Ort und hamburgweit mit einfließen. | 2 | Bisher haben keine Prüfungen von weiteren Standorten stattgefunden. | 9 | ROT | |
11 | 2. BA - Drittelmix | Hier sollen im bewährten Drittelmix Wohneinheiten für den allgemeinen Wohnungsmarkt (1/3 Sozialwohnungen {davon 66,6% im 1. und 33,3% im 2. Förderweg}, 1/3 frei finanzierte Mietwohnungen, 1/3 Eigentum) entstehen. | 5 | Im ersten Bauabschnitt ist kein 1/3 Mix., Im 2 BA ist ein 1/3 Mix. vereinbart. Alle Vertragsänderungen wurden mit VIN verhandelt und in einen öffentlich rechtlichen Vertrag vereinbart. | 9 | Gruen | |
12 | Status der Flüchtlinge | Die Wohnungen sind ausschließlich mit Flüchtlingen mit guter Bleiberechtsperspektive grundsätzlich nach Maßgabe der Definitionen von BAMF/BMI zu belegen, | 6 | Die Belegung des 1. BA ist erfolgt und mit 300 Plätzen komplett belegt. VIN hat das Bezirksamt um ein Monitoring entsprechend des örV zum 30.6. gebeten. Dies liegt bisher nur in Teilen vor. Das nächste Monitoring muss seitens des BezAmtes zum 30.06.2019 erstellt werden, liegt aber noch nicht vor. | 9 | GELB | |
13 | Brücke | Verkehrsbehörde und Verkehrsbetriebe werden die Planungen dem Bevölkerungswachstum in Rissen anpassen, durch die folgenden Maßnahmen: a. Die FHH wird von ihrer Seite als Konsequenz der Erarbeitung dieses Bürgervertrags alle notwendigen Schritte unverzüglich (parallel zur Entwicklung des BIMA-Geländes) einleiten, die erforderlich sind, um die Prüfung, Planung und in einem nächsten Schritt die Realisierung der im B-Plan vorgesehene Brücke über die S-Bahn im Bereich Suurheid vorzunehmen. Die Beteiligten sind sich einig, dass wegen der Ansiedlung der großen Zahl von neuen Einwohnern an den Standorten Sieversstücken und Suurheid der Bau einer Überführung durch Errichtung der Brücke der Verminderung bzw. der Entlastung des Verkehrs an dem provisorischen Bahnübergang Sieversstücken dient. Die Regierungsfraktionen in der Bürgerschaft sagen mit Blick auf die begrenzten Wirkungen der nachfolgenden Erschließungs- bzw. Verkehrsverbesserungen und auf die erheblichen Wohnungsbaupotentiale in diesem Bereich zu, gegenüber den anderen Beteiligten alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, damit die Voraussetzungen für den Bau einer Brücke schnellstmöglich geschaffen werden können. Die Stadt wird die rechtlichen Möglichkeiten der Kostenteilung ausschöpfen. | 17a | Erste Planungsleistungen wurden der LSBG in Aufttrag gegeben. Die Vorplanung sollten bis Ende 2017 vorliegen, auf Basis deren die weiteren Schritte beschlossen werden sollen. Per 29.10.2018 hat ein Gespräch mit dem Denkmalschutz (wg. der ASB-Hallen) stattgefunden. Verschiedene Planungsvarianten wurden entwickelt. Variante 4b ist die derzeitige Vorzugsvariante, daneben wird noch Variante 5 bearbeitet.Eine abschließende Beurteilung kann nur nach Vorlage des Verkehrsgutachtens erfolgen. Danach erfolgt die Entwurfsplanung. Eine Kostenschätzung wird zur Festlegung der Vorzugsvariante und Abschluß der Vorplanung erstellt. Der Auftrag der LSBG geht z.Zt. nur bis zur Festlegung der Vorzugsvariante (Vorplanung). Anschließend wird die BWVI wahrscheinlich die LSBG mit der Entwurfsplanung beauftragen. Diese wird ca. 9 Monate dauern. Der Ausschreibungstext für das Verkehrsgutachten, dass für die weitere Realisierung nötig ist, wurde erst im November nach monatelangen Verhandlungen beschlossen. Es gibt keine konkreten Zusagen, dass die Brücke kommt. | 12 | GELB | |
14 | Verteilungsschlüssel für Hamburger Stadtteile | im zweiten Schritt für die Stadtteile zu erarbeiten, der zu einer im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung von Sozialräumen möglichst gleichmäßigen Verteilung führt. | 1 | Altona plant derzeit keine neuen Standorte da die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge deutlich reduziert ist. Dies führt allerdings dazu, dass große vorhandene Standorte nicht reduziert werden. Es bleibt daher bei einer Ungleichverteilung über die Stadt. | 33 | ROT | |
15 | Nachverdichtung - und Belegungspotentiale durch die SAGA | Auch Nachverdichtungs- und Belegungspotentiale bei der SAGA GWG sollen in diesen Prüfprozess mit einbezogen werden. | 2 | Auftrag an SAGA nicht erfolgt! | 21 | ROT | |
16 | Festlegung der maximalen Plätze für die örU | Ca. drei Monate vor dem Monat der Bezugsfertigkeit des Drittels der als ÖRU zu nutzenden Gebäude im Baufeld F (Bauabschnitts 1) erfolgen im Hinblick auf die Erstbelegung eine aktualisierte Betrachtung der tatsächlichen Bedarfssituation und darauf basierend eine einmalige Festlegung der maximalen Obergrenze der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (ÖRU) für Flüchtlinge an dem Standort "Suurheid". Danach gibt es keine Neubewertung, auch wenn sich die Belegung verzögert oder in Schritten erfolgt. | 3 | Im örV hat die FHH bereits festgelegt nur maximal 400 Plätze als örU nutzen zu wollen | 33 | Gruen | |
17 | Anzahl und Aufteilung WE 1. BA | Aufgrund des Planungsfortschritts sind zunächst die auf der Fläche der ehemaligen Schwesternwohnhäuser durch SAGA GWG zu bauenden 143 Wohneinheiten zu betrachten (Bauabschnitt 1). Die Sozialwohnungen sollen eine 30jährige Bindung erhalten. | 4 | Baugenehmigung wurde im Dezember 2016 erteilt, Baubeginn erfolgte Anfang Februar 2017. Es wurden 139 WE realisiert. Bezug der 77 WE der örU ab April 2018 erfolgt. Die restlichen 62 freifinanzierten WE wurden ab August 2018 bezogen. Die Vermietung erfolgte BüV konform. | 12 | Gruen | |
18 | Anzahl und Aufteilung WE 1. BA | Nach dem Modell der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen sollen – im Rahmen von gemischter Belegung, annähernd im Drittelmix (1/3 Sozialwohnungen, 1/3 frei finanzierte Mietwohnungen, 1/3 Eigentum) - hierbei unter anderem auch Wohneinheiten für Flüchtlinge zunächst in ÖRU (in den Sozialwohnungen) mit vorgesehen werden. Inwieweit Eigentumswohnungen Teil dieses Bauabschnitts sind oder werden, wird im weiteren Verfahren zu klären sein; dieser Anteil kann alternativ als frei finanzierte Mietwohnungen errichtet werden. | 4 | 1/3 Mix wird nicht eingehalten: 77 öffentlich geförderte WE als örU (55%) und 62 als freifinzierte WE (45 %) zu einer netto Kaltmiete von 9 €. Überschreitung der Sozialwohnungen wurde als Teil des örV von VIN akzeptiert. | 21 | Gruen | |
19 | Verteilung örU zwischen 1. BA und 2. BA - 1. BA max 300 Flüchtlinge | Die Kapazitäten aus Ziffer 3 sind gleichmäßig auf Bauabschnitt 1+2 zu verteilen. Zur Wahrung der Durchmischung dürfen auf der Fläche Bauabschnitts 1 zu keiner Zeit mehr als 300 Flüchtlinge untergebracht werden. | 4 | Mit kompletten Bezug der örU und Vermietung und Bezug der freifinanzierten Wohnungen ist die Belegung BüV-konform erfolgt und es wurden nur 300 Flüchtlinge im 1. BA untergebracht. | 33 | Gruen | |
20 | Verteilung örU zwischen 1. BA und 2. BA - Überführung WE in allgemeinen Wohnungsmarkt | Schrittweise wird eine mit dem Eigentümer einvernehmliche Reduzierung der Wohneinheiten für Flüchtlinge vorgenommen. Die zunächst als ÖRU genutzten Wohneinheiten werden in den allgemeinen Wohnungsmarkt überführt. | 4 | Aufgrund der Bauverzögerungen des 2. BA werden die Wohnungen dort nicht vor Ende 2019 fertiggestellt. Aufgrund der ab 31.12.2019 vereinbarten Reduzierung der Plätze der örU wird dort keine örU mehr eingerichtet. Final kann dies allerdings erst im Rahmen der Fertigstellung des 2.BA ca. 2020/2021 bewertet werden. | 21 | NEUTRAL | |
21 | Verteilung örU zwischen 1. BA und 2. BA - Gleichverteilung 1.& 2. BA | Es besteht Einigkeit darin, schnellstmöglich eine Gleichverteilung der ÖRÜ-Anteile auf den beiden Bauabschnitten herzustellen. | VIN ist damit einverstanden, dass im 1. BA max 300 und im 2. BA max 100 (= nicht gleichverteilt) untergebracht werden. Ab 1.1.2020 ist eine Reduzierung auf insgesamt 300 Plätze vorgesehen. Da bis Ende 2019 der 2. BA nicht bezugsfertig sein wird, da bis Dezember 2018 noch keine Planung vorliegt, wird es nicht zu einer Nutzung von WE im 2. BA als örU kommen. | 12 | Gruen | ||
22 | 2. BA - Entwicklung im Dialog | Die Planungen für den Wohnungsbau auf der BIMA Fläche (Bauabschnitt 2) sind im engen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort weiter zu führen. | 5 | Workshop auf Basis von Eckpunkten hat am 25.11.2017 stattgefunden. Die Ergebnisse wurden als Workshop-Dokumentation veröffentlicht. In einer öffentlichen Sitzung des Bau- bzw. Planungsausschusses in Rissen sollen die Ergebnisse und Bauplanungen für den 2.BA vorgestellt werden. Per April 2019 liegen keine weiteren detaillierten Planungen der SAGA vor. Durch das Bezirksamt wurde im LK am 25.2. kommuniziert, dass ein Bauantrag bereits für Mai 2019 geplant ist. Dies ist unrealistisch, da im LK am 25.2. nochmals ausdrücklich festgehalten wurde, dass die Planungen erst dem AMB, dann der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Erst danach erfolgt eine Bauantragsstellung. Es besteht die gefahr, dass hier die Mitwirkungsrechte des AMB aus dem örV ausgehebelt werden sollen. | 12 | GELB | |
23 | 2. BA - Befreiungsmöglichkeiten | Es besteht Einigkeit, dass – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unter Beachtung der Grundzüge der Planung und der ursprünglichen Intentionen des Plangebers Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen des bestehenden B-Plans – genutzt werden können, um mehr Wohneinheiten und Baumasse zu realisieren. | 5 | Im örV wurden die Veränderungen verhandelt und von VIN akzeptiert. Bruttogeschossfläche (BGF) wurde um 35% erhöht. Die detaillierte Planung soll von der SAGA auf Basis der Planungsworkshopergebnisse erarbeitet werden. Diese liegt allerdings per April 2019 noch nicht vor. | 12 | NEUTRAL | |
24 | Bauweise 2. BA | Hinsichtlich der Bauweise sind verschiedene Haustypen angedacht, eine Mischung aus Geschosswohnungen, aber in erheblichem Umfang auch Reihenhäuser, um Familien in Rissen eine Perspektive zu geben. | 5 | Es werden 340-358 WE im 2. BA realisiert. Davon entstehen bis zu 80 Reihenhäuser. Die durchschnittliche Wohnungsgröße beträgt 75-82qm im Geschosswohnungsbau. Bei 65% der Wohnungen/Reihenhäuser gibt es die Möglichkeit der Eigentumsbildung. Da die abschließende Planung der SAGA nicht vorliegt, kann dies per April 2019 nicht final beurteilt werden | 12 | NEUTRAL | |
25 | Beteiligung VIN | Die Bürgerinitiative wird insbesondere über den Stadtteilbeirat an dem weiteren Verfahren beteiligt. | 5 | AMB/ Lenkungskreis ist eingerichtet. Der Fortschritt und Informationsfluß ist zäh. Das letzte inhaltliche Abstimmungstreffen war im August 2018 | 12 | GELB | |
26 | Aufteilung örU zwischen 1. BA und 2. BA | Im Rahmen einer guten Belegungsmischung (auch zwischen den Bauabschnitten 1 und 2) wird eine Unterbringung von Flüchtlingen im Rahmen von ÖRU auch in diesem Bauabschnitt angestrebt, die Schritt für Schritt zu reduzieren ist. Zu den Kapazitäten siehe Ziffer 3. | 5 | Es ist im Entwurf des örV vereinbart maximal 100 Plätze in der örU im 2. BA vorzusehen. Da die Gesamtzahl der Plätze bis Ende 2019 auf 300 reduziert werden muss und der 2. BA bis dahin nicht bezugsfertig sein wird, wird im 2. BA wohl keine örU eingerichtet. | 3 | Gruen | |
27 | Gesamtkakapazität | Soweit Flüchtlinge im Rahmen von ÖRU nach dem Muster Perspektive Wohnen gemäß Ziffer 1 und 2 ein Zuhause in Rissen finden sollen, ist – mit Blick auf den gemeinsamen Sozialraum mit der ÖRU Sieversstücken/Sülldorf – zu gewährleisten, dass die Gesamtkapazität im Bereich des Neubauquartiers Suurheid zum Belegungsbeginn im Zeitfenster 2017/2018 500 Flüchtlinge (im Rahmen des ZKF-Szenarios) bzw. 400 Flüchtlinge (im Rahmen des BMF/Volksinitiative-Szenarios unter Berücksichtigung der Kapazitätsentwicklung, vgl. hierzu Schlussbemerkung) nicht überschreitet. | 6 | Gemäß örV sollen maximal 400 Plätze in der örU eingerichtet werden. 300 Plätze in der örU im 1. BA, für den 2. BA sind maximal 100 Plätze geplant. Monitoring nach jeweiliger Belegung. Für den 1. BA ist der BüV eingehalten. Die Nutzung des 2.BA kann erst nach vorliegen der finalen Planung der SAGA beurteilt werden. | 21 | NEUTRAL | |
28 | Belegung der WE der örU | Die Wohnungen sind im ersten Schritt nach Fertigstellung mit ca. 4 bis 5 Menschen zu belegen. | 6 | Es wurden 300 Personen im 1. BA in 77 Wohnungen untergebracht (3,9 Personen / Wohnung) | 3 | Gruen | |
29 | 1. Reduzierungsschritt | Ein erster, mit der Eigentümerseite einvernehmlicher Reduzierungsschritt muss verbindlich bis 31.12.2019 dazu führen, dass nur noch 300 Flüchtlinge in öffentlicher Unterbringung im Bereich Suurheid untergebracht sind. | 6 | Bewertung erst nach Fertigstellung & Vermietung des 2. BA möglich. | 3 | NEUTRAL | |
30 | Gesamtbelegung örU im Sozialraum | Im Sozialraum Suurheid/Sieversstücken wären damit in der ersten Phase maximal 1.244 Flüchtlinge untergebracht (ZKF-Szenario) bzw. maximal 1.144 BMF/Volksinitiativen-Szenario). Ab 31.12.2019 wäre die Zahl bei maximal 1.044. | 6 | Belegung in Sieverstücken I+II = ca. 740 (Stand November 2018) Belegung Suurheid max 400 geplant und im 1. BA mit den vereinbarten maximal 300 Personen erfolgt | 12 | Gruen | |
31 | 2. Reduzierungsschritt | Am Ende der Nutzungszeit der ÖRU Sieversstücken I, spätestens fünf Jahre nach Bezugsfertigkeit einer ÖRU am Suurheid, ist die Einrichtung Sieversstücken I zurückzubauen, um ggf. Platz für weitere Wohnungsbaupotentiale auch an dieser Stelle zu schaffen; hiernach wären noch maximal 744 Flüchtlinge in Sieversstücken 2 bzw. in der ÖRU Suurheid untergebracht. | 6 | Erst 5 Jahre nach Erstbezug der örU Suurheid, d.h. ab April 2023, bewertbar | 21 | NEUTRAL | |
32 | Auflösung örU Suurheid | Für die ÖRU Suurheid gilt die allgemeine Maßgabe der Reduzierung bis hin zum Ende des Pachtvertrages mit dem ÖRU-Betreiber nach 15 Jahren. Spätestens nach 15 Jahren stehen sämtliche Wohnungen entweder als öffentlich-geförderte oder als freifinanzierte Wohnungen gemäß Drs. 21/1838 dauerhaft dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen der Verständigung mit der Volksinitiative auf Landesebene. | 6 | noch nicht bewertbar (Pachtvertrag läuft bis zum April 2033) | 12 | NEUTRAL | |
33 | Belegung nur mit Flüchtlingen | Die öffentlich-rechtliche Unterbringung erfolgt an dem Standort Suurheid/Sieversstücken ausschließlich für Flüchtlinge. | 6 | zur Zeit sind in Sieverstücken ca. 120 Wohnungslose untergebracht, nach Belegung des 1. BA Suurheid kann bewertet werden wie die Nachbelegung von Sieversstücken erfolgt. Wird anhand des Monitoring per Juni 2019 erneut überprüft. | 3 | ROT | |
34 | Vorzugsweise aus Altona | die vorrangig aus Gemeinschaftsunterkünften des Bezirks Altona, optimaler Weise aus Sieverstücken, kommen sollen. | 6 | Die Belegung erfolgte zu 60 % mit Bewohnern aus Sieverstücken I & II | 33 | Gruen | |
35 | Familien vs. Einzelpersonen | Angestrebt werden soll eine Mischung aus Familien (mindestens 60%) und Einzelpersonen, die ein gutes Funktionieren des Quartiers gewährleisten. | 6 | Die Belegung erfolgte fast komplett mit Familien. Von den 299 Bewohnern per 11.9.2018 waren 151 im Alter von unter 18 Jahren, davon 102 im Alter von 0 bis 9 Jahren. | 33 | Gruen | |
36 | Vergabeverfahren Betreiber örU | Entsprechend der Verständigung auf Landesebene wird der Betrieb der ÖRU im Rahmen von Perspektive Wohnen bzw. von sozialen Einrichtungen am Standort im Rahmen von rechtskonformen Vergabeverfahren extern ausgeschrieben, um auch anerkannten Hilfsorganisationen die Möglichkeit zu geben, sich auf hierauf zu bewerben. Bei der Vergabe des Betreibers ist der Stadtteilbeirat einzubeziehen. | 6 | Ausschreibung ist abgeschlossen und die AWO hat den Zuschlag als Betreiber erhalten. Der AMB wurde im Rahmen des Vergaberechtes zu Konsultationen eingeladen. | 33 | Gruen | |
37 | örVertrag | Die hier getroffenen Vereinbarungen zu Bebauung, Nutzung und Belegung von denjenigen Gebäuden, die - vorübergehend - als ÖRU genutzt werden gehen in einen öffentlichrechtlichen Vertrag ein, der zwischen dem Bezirksamt und dem Bauherr und dem Betreiber abgeschlossen wird. Darüber sichern die Vertreter der Landespolitik und Behörden zu, dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen vom Betreiber eingehalten werden. | 7 | örV wurde zwischen SAGA und Bezirk vereinbart. Zustimmung von VIN ist erfolgt. | 33 | Gruen | |
38 | Gemeinschaftsräumlichkeiten | Das Quartier Suurheid soll über ausreichend Gemeinschaftsräumlichkeiten / Mehrzweckräume verfügen, damit die Integration gefördert werden kann und Begegnungen von Alt- und NeubürgerInnen vor Ort stattfinden kann. Anzudenken sind auch ein Willkommens-Café, eine offene Fahrradwerkstatt im Quartier und die Einrichtung von Patenschaften zwischen Einheimischen und Flüchtlingen. | 8 | Gemeinschafträume sollen in dem Wohnungen des 1. BA untergebracht werden. Die erste Planung der SAGA wurde als nicht funktional zurückgewiesen.Da der Betreiber (AWO) allerdings die Räume als zureichend betrachtet, gibt es keine Erweiterung. Da die Planungen für den 2. BA noch nicht vorliegen, kann dieser Punkt nicht abschließend beurteilt werden. | 33 | GELB | |
39 | Außenanlagen | In den Außenanlagen sind ausreichend Spiel- bzw. Bolzplätze vorzusehen. | 8 | Es gibt einen Spielplatz auf dem Gelände. Dieser ist für die große Zahl von Kindern allerdings eher zu klein und liegt ungünstig direkt zwischen den Häusern mit örU und den freivermieteten Wohnungen. Für den zweiten BA sind die Ergebnisse des Planungsworkshops vom 25.11.2017 zu berücksichtigen | 12 | GELB | |
40 | Wegeverbindungen | Von Beginn der Quartiersplanungen sollen zudem die Wegeverbindungen innerhalb des Quartiers und darüber hinaus in den Stadtteil hinein in besonderer Weise mitbedacht werden und z.B. auch durch Schilder, Hinweise und sprachunabhängige Pläne dargestellt werden. Somit kann die neue Siedlung in den Stadtteil geöffnet werden. | 8 | Die Planungen werden im Rahmen des Bauantrags auf Basis der Ergebnisse des Planungsworkshops vom 25.11.2017 durch die SAGA erstellt. Per April 2019 liegen allerdings keine abschließenden Planungen vor | 21 | GELB | |
41 | Stadtteilmanagement | Der Bezirk hat in Absprache mit dem Stadtteil bis zum ersatzlosen Rückbau von Sieverstücken 1 ein Stadtteilmanagement für den gesamten Stadtteil samt neu geplantem Viertel an der Suurheid ausgewählt und zwar Pro Quartier. Wo der genaue örtliche Standort des Stadtteilmanagements sein soll, ist noch im weiteren Prozess zu klären. Der bzw. die Stadtteilmanager/in wird ab der zweiten Jahreshälfte 2016 insbesondere die Bedürfnisse zur Planung von Angebotsstrukturen sowie die Beratung und Begleitung von Ehrenamtlichen vornehmen, den Stadtteil informieren, den kulturellen Austausch ermöglichen, Gremien begleiten und als Moderator/in zwischen unterschiedlichen Interessen vermittelt [s. geplante Aufgaben aus der Ausschreibung]. Im Rahmen des Stadtteilmanagements soll zudem auch die Bewohnerbeteiligung sichergestellt werden. | 9 | Der Stadtteilmanager hat am 1.11.2016 seine Arbeit aufgenommen. Aufgaben und Ziele im Hinblick auf Integrationsmaßnahmen sind unklar. Der Fokus der Arbeit liegt auf der Vernetzung der lokalen Unterstützergruppen. Der Vertrag war befristet für zwei Jahre und ist zum 31.12.2018 ausgelaufen. Das Bezirksamt hat eine Verlängerung um weitere zwei Jahre beschlossen und den Stadtteilmanager direkt angestellt, da der bisherige Träger pro Quartier kein Interesse an einer Fortführung des Vertrages hatte. | 82 | Gruen | |
42 | Stadtteilbeirat | Hierzu wird u.a. ein Stadtteilbeirat eingerichtet, an dem die Bürgerinitiative maßgeblich mit Sitz und Stimme sowie andere Vertreter örtlicher Institutionen, Vereine und Verbände (z.B. Arbeitskreis Integration der Rissener Runde (Bürgerverein, Rissener Sportverein, Johannes- Kirchengemeinde) und andere Flüchtlings-Initiativen) beteiligt wird. Ebenso sind Geflüchtete in geeigneter Weise einzubeziehen. Mit dem Stadtteilbeirat sind Maßnahmen der Stadtteilentwicklung im Rahmen des Verfahrens abzustimmen. | 10 | AMB/ Lenkungskreis ist eingerichtet | 0 | Gruen | |
43 | Bericht durch das Bezirksamt | Das Bezirksamt wird regelmäßig (halbjährlich) an die Bezirksversammlung und den Stadtteilbeirat über die Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bürgervertrag schriftlich berichten. Der Bericht hat insbesondere auch zu folgenden Punkten Angaben zu enthalten: - Stand der Beplanung und Bebauung des Standorts Suurheid - erteilte Genehmigungen und Befreiungen - Stand der Verkehrserschließung und der diesbezüglichen (auch vorbereitenden) Planungen und Maßnahmen - Stand der Belegung von Sieverstücken und Suurheid | 10 | Fortschrittsbericht 31.12.2018 ausstehend. Lenkungskreis trifft sich ca. monatlich und über den Sonderausschuss Flüchtlinge werden relevante Fragestellungen an die BV getragen. Monitoring per 30.6.2018 liegt in Teilen vor. Monitoring per 30.12.2018 wurde bisher nicht geliefert. | 0 | ROT | |
44 | Stellungnahmerecht des AMB | Der Stadtteilbeirat hat das Recht, Empfehlungen an die jeweils zuständigen Stellen im Hinblick auf die hier behandelten Fragestellungen zu richten. Es besteht Einigkeit, dass er im Rahmen von B-Plan-Verfahren stellungnahmeberechtigt ist. Er soll im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von wesentlichen Genehmigungsverfahren betreffend das Plangebietes und die Verkehrserschließung informiert werden. | 10 | Der AMB / Lenkungsausschuss hat sich am 6.12.2017, 8.1.2018, 18.3.2018, 29.10.2018, 25.2.2018 getroffen. Seit Januar 2019 wurde jedoch beschlossen, dass der Lenkungskreis Themen lediglich an den entsprechenden Fachausschuss verweisst. Es erfolgt keine inhaltliche Befassung mehr im LK. | 0 | GELB | |
45 | Wohnortnahe Beschulung | Im Hinblick auf die Schulsituation soll Sorge dafür getragen werden, dass insbesondere die neuen GrundschülerInnen wohnortnah beschult werden, ohne die einzelnen Schulen zu überfordern. Insbesondere die Möglichkeit der eingeschränkten Schulwahl von Flüchtlingskindern ist zu nutzen, um Überforderungen einzelner Schulstandorte zu vermeiden. Hierfür macht die Schulbehörde dem Stadtteilbeirat unter Wahrung der bezirklichen Beteiligungsverfahren konkrete Vorschläge. | 11 | Zur Zeit plant die BSB (Schulbehörde) keine Erweiterung an Grundschulen, Stadtteilschule und Gymnasium. Dies ist kritisch angesichts der ca. 1000 Wohneinheiten, die in Rissen in verschiedenen Bauvorhaben entstehen sowie der geplanten Magistralen-Strategie in Sülldorf/ Iserbrook bis zu maximal 2.200 Wohneinheiten möglich). Aufgrund des hamburgweiten Drucks will die BSP bis MItte 2019 einen neuen Schulentwicklungsplan (SEPL) erstellen | 0 | ROT | |
46 | Stadtteilschule | Damit die Stadtteilschule (STS) die Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und zukünftige Schüler auf dem Gelände des Campus Rissen beschulen kann, ist der Neubau der STS Rissen dem zukünftigen Bedarf bis zur Inbetriebnahme des Quartiers Suurheid anzupassen. Erweiterungsbauten sind durch Aufstockungen oder ggfs. auf der Potentialfläche Eibenkamp zu realisieren. Es ist immer sicherzustellen, dass ausreichende Flächen für den Pausenhof vorhanden sind, insbesondere unter Berücksichtigung der steigenden Schülerzahlen. | 11 | Ein Ausbau des Schulkampus wird von der BSB (Schulbehörde) abgelehnt. | 0 | ROT | |
47 | Turnhallenkapazität | Die 3-Feld Halle des Schulcampus (GyRi / STS) reicht jetzt nicht aus, um den jetzigen Schulsportbedarf sowie den Bedarf an Hallenkapazitäten von den Sportvereinen zu sichern. Bei weiterem Zuzug neuer Personen wird sich der Engpass zuspitzen. Daher sind die Hallenkapazitäten bedarfsgerecht und zeitnah am Standort anzupassen. Beispielsweise kann eine Baumaßnahme am Eibenkamp zur Entlastung realisiert werden oder ein Anbau an der derzeitigen Halle | 11 | Schulbehörde weist den Bau einer zusätzlchen Halle zurück. | 0 | ROT | |
48 | Kinderbetreuung | Der Ausbau der Kinderbetreuung hat die neuen Bedarfe von Flüchtlingsfamilien wie auch der anderen, neu in den Hamburger Westen ziehenden Familien zu berücksichtigen. Für eine erfolgreiche Integration von Kindern im Vorschulalter und deren Vorbereitung auf die Schule ist es erforderlich, dass in den unmittelbar neben der öffentlich-rechtlichen Unterbringung verorteten Kitas eine bestmögliche Durchmischung von Flüchtlingskindern und einheimischen Kindern gewährleistet wird. | 12 | Bewertung liegt noch nicht vor. Basis Drs. 20-A2875: aus Datenschutzgründen wurden wesentliche Fragen nicht beantwortet, z.B. wo die Kinder in die KITA gehen 0-3 Jahre: 51 Kinder 4-6 Jahre: 30 Kinder Derzeit gibt es Probleme zur Unterbringung von Flüchtlingskindern in wohnortnahen Kitas. In Suurheid wurde eine halboffene Kinderbetreuung it 10 Plätzen eingerichtet sowie mit dem "kleinen Kifaz" ein Kinder-& Familienzentrum in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes LV Hamburg. Eine Abfrage bei verschiedenen KITA Trägern in Rissen im Februar 2019 hat gezeigt, dass es Wartelisten bis ins Jahr 2020 gibt. Über den LK wurde im Februar 2019 eine Anfrage dazu an den zuständigen Jugendhilfeausschuss gestellt. Eine Antwort liegt bisher nicht vor | 0 | ROT | |
49 | Polizei - Anprechpartner & Präsenz | Die Polizei wird eine konkrete Ansprechmöglichkeit und eine sichtbare, verstärkte Präsenz in und um die Unterkunft gewährleisten. | 13 | Vertreter der Polizei ist Teilnehmer der RR. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 28.11.2017 im Bürgerverein informierte die Polizei mündlich über die aktuelle Situation. | 0 | NEUTRAL | |
50 | Polizei- Sicherheitskonzept | Die Maßnahmen sind im Stadtteilbeirat vorzustellen. Ein polizeilicher Vertreter wird dem Stadtteilbeirat verbindlich als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ggf. kurzfristig Nachjustierungen im Sicherheitskonzept für die öffentlich-rechtliche Unterbringung und für den Stadtteil im Rahmen von Sicherheitsbesprechungen auch im Stadtteilbeirat thematisieren zu können. | 13 | Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 28.11.2017 im Bürgerverein informierte die Polizei mündlich über die eingeleiteten Maßnahmen. | 0 | NEUTRAL | |
51 | Polizei - zusätzliche Personalkapazität | Bedingt durch den Bevölkerungszuwachs durch die öffentlich-rechtliche Unterbringung und den Wohnungsbau soll dem PK 26 Schritt für Schritt und lageangepasst eine dauerhafte zusätzliche Personalkapazität zugewiesen werden, die insbesondere eine stärkere polizeiliche Präsenz (gemessen z.B. in Personalstunden Präsenz) ermöglicht. Die mit Drs. 21/2550 von der Bürgerschaft beschlossenen, gezielten Verstärkungsmaßnahmen sind hierfür zu nutzen. Die Maßnahmen und Prüfergebnisse im Hinblick auf die polizeiliche Verstärkung sind regelmäßig im Stadtteilbeirat vorzustellen. | 13 | Zur Zeit liegen keine belastbaren Daten über die Personalkapazität vor | 0 | NEUTRAL | |
52 | Ärzliche Versorgung | Die medizinische Versorgungslage ist in Rissen aufgrund der anwachsenden Bevölkerungszahl zu überprüfen. Hinsichtlich der Versorgung mit Kinderärzten und Hebammen nimmt das Bezirksamt derzeit bereits Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung auf, um die Situation ggf. zu optimieren. Das Gesundheitsamt wird zudem eine Informationsveranstaltung für niedergelassene Ärzte zum Thema „Umgang mit Geflüchteten“ machen. | 14 | Angespannte Lage in Rissener Praxen. Keine Information inwieweit die KV die Versorgung der zukünftigen Situation anpassen wird. | 0 | GELB | |
53 | Kinder- und Jugendarbeit | Die offene Kinder- und Jugendarbeit in Rissen bildet eine gute Chance zur Integration junger Menschen. Aus den Mitteln der Bürgerschafts-Drs. 21/3692 für den Bezirk Altona werden für die Verbesserung von Freizeitangeboten – in Abstimmung mit den bezirklichen Gremien – von den Altona zufließenden Mitteln 23.000 € nach Rissen gegeben. Auch aus den Mitteln aus dem für die kommenden Jahre aufgestockten Quartiersfonds sollen Mittel u.a. gezielt nach Rissen gesteuert werden. | 15 | Beschluß für Fördermittel für Rissen in der BV "Rissen kommt raus" über 10.000€. Zusätzlich gibt es ab Dezember im Rahmen eines sog. Verfügungsfonds Mittel (Verwaltung durch die Rissener Runde). Die Gruppe cOURful Rissen hat sich gebildet und wird gefördert. | 0 | Gruen | |
54 | Jugendzentrum | Das Rissener Jugendzentrum kann einer der Anlaufpunkte für die jungen Neu-RissenerInnen sein. | 15 | Das Angebot wurde ausgeweitet und eine zweite Stelle für Sozialpädagogen geschaffen. Die Angebote des JuZ werden überwiegend (zu 85%) von Jugendlichen aus Suurheid/ Sieverstücken genutzt. Die Angebote wurden für die Altersgruppe ab 9 Jahren erweitert. Eine Renovierung erfolgt allerdings erst in 2019. Für das JuZ werden vom Bezirk 400.000 € zur Verfügung gestellt, allerdings wurde der bisherige Träger zum Jahresende 2018 gekündigt. Der Interimsträger ist die Pestalozzi-Stifung bis Ende 2019. Aufgrund von Einbrüchen und Vandalismus ist das JuZ nicht nutzbar und geschlossen. Es finden ersatzweise Veranstaltungen in den Räumen des ASB und RSV statt | 0 | GELB | |
55 | Qualifizierung für den Arbeitsmarkt | Qualifizierung, Ausbildung, Fortbildung und Arbeit sind ein wesentlicher Baustein für erfolgreiche Integration und Teilhabe, dies gilt gleichermaßen für Geflüchtete, wie auch für Einheimische. Die zuständigen Behörden werden zusammen mit den Gremien des Bezirkes alle Anstrengungen unternehmen, auch im Hamburger Westen die Möglichkeiten von Aus- und Fortbildung sowie Qualifizierung zu stärken. | 16 | Wird über die Jobcenter auf Landesebene realisiert. Es gibt zur Zeit keine Erkenntnisse über den Aufenthaltsstatus, Arbeitserlaubnis und Grad der Beschäftigung der Bewohner von Sieverstücken I+II. Wesentliche relevante Informationen werden zur Zeit nicht erhoben (siehe Drs 20-A2875) | 0 | NEUTRAL | |
56 | BÜSTRA | ggf. (mit eingeschränkter Wirksamkeit) Überprüfung des sicheren S-Bahnüberganges Sieverstücken und mögliche Anpassungsmöglichkeiten (BÜSTRA), | 17b | BÜSTRA führt gem. Verkehrsgutachten zu keiner Leistungserhöhung. | 0 | NEUTRAL | |
57 | S-Bahn | Anpassung der Kapazitäten der S-Bahn an die neuen Gegebenheiten (10-Minuten- Taktung auf der Strecke Blankenese – Wedel), | 17c | Mit Fahrplanwechsel hat bereits eine leichte Takterhöhung stattgefunden. Auf Antrag von SPD/ Grünen wurde im November 2018 eine Prüfung hinsichtlich des ganztägigen Ausbaus des 10-Minuten-Taktes beschlossen. Zeitpunkt der Realisierung ist allerdings noch unklar. | 0 | Gruen | |
58 | Bus | Prüfung der Anpassung der Busleistung an die neuen Gegebenheiten | 17d | Takterhöhung ist erfolgt, Ringbuslinie 388 wurde eingerichtet | 0 | Gruen | |
59 | Fahrradweg Marschweg | Fahrradwege in und um das Quartier Suurheid mitplanen bzw. ausbauen (z.B. im letzten Teil des Marschwegs) | 17e | Nach Abstimmung mit dem Bezirksamt soll einer verbreiterer Fussweg geplant und realisiert werden. Ein separater Radweg ist in einer Tempo 30 Zone nicht möglich. Bewertung nach Abschluß der Planung. Der aktuelle Zeitplan sieht eine Realisierung bis 2020 vor. | 0 | GELB | |
60 | Strassensanierung | Straßensanierung | 17f | es liegen keine Planungen vor | 0 | NEUTRAL | |
61 | Kreisel | Ggf. Kreisel (südlich der Rissener Landstrasse/Alte Sülldorfer Landstrasse): Ein neuer Kreisel südlich der Rissener Landstraße/Alte Sülldorfer Landstraße dient der Flüssigkeit des Verkehrs. Kreisverkehre an kleineren Knoten sind ähnlich leistungsfähig wie signalisierte Kreuzungen. Vorteile entstehen im gleichmäßigeren Verkehrsfluss und in der damit verbundenen höheren Verkehrssicherheit. Ein Kreisel an dieser Stelle kann einen Beitrag leisten. | 17g | Der Kreisel soll realisiert werden. Am 8.4.2019 fand hierzu eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Lt. Unterlagen des Bezirksamtes soll er dazu dienen auch den Verkehr aus dem neuen Wohngebiet aufzunehmen. VIN sieht dies kritisch, wenn hier Fakten geschaffen werden sollen, die dazu führen, das die lt. BüV geschuldete Brücke nicht gebaut wird. | 0 | GELB | |
62 | Verkehrsgutachten | Entlang dieser veränderten Paramater muss es ein neues Verkehrsgutachten geben, welches in Abstimmung mit dem Stadtteilbeirat in Auftrag gegeben wird und die Brückenvariante als Priorität mitbetrachtet. Die Ergebnisse werden im Stadtteilberat vorgestellt und erörtert. | 17h | Ausschreibungstext wurde im November 2018 beschlossen. Es bleibt zu prüfen, ob die Vereinbarungen des BüV im eigentlichen Gutachten entsprechend berücksichtigt werden. Ergebnisse lagen per April 2019 nicht vor. | 0 | GELB | |
63 | Begrenzung Westerschließung | Verkehrserschließung von „Suurheid“ – Begrenzung der Westerschließung Für die Verkehrserschließung von "Suurheid" gelten die Festsetzungen aus dem Bebauungsplan und der Begründung, soweit sich nicht für die auf Basis dieser Vereinbarung fortzuschreibende Planung ausdrücklich etwas anderes ergibt / abweichende Regelungen getroffen werden. Diese Festsetzungen sind im weiteren Verfahren für die Bebauung rechtskonform zu berücksichtigen. Das Westklinikum Rissen soll für den Krankenhausverkehr (Krankenhausfahrzeuge, Krankenhausangestellte, Patienten und Besucher) weiterhin über Westen und Osten zugänglich sein. Durch entsprechende Maßnahmen (Schranke, Beschilderungen, sonstige verkehrslenkende Maßnahmen) ist sicherzustellen, dass nur der Krankenhausverkehr (ggfs. plus ÖPNV), nicht aber der sonstige Individualverkehr über das Krankenhausgelände fährt. | 18 | Konzept muß im Rahmen des Verkehrsgutachtens und der Planung für den 2. BA erfolgen. Derzeit ungewiss ob dieses Szenario Grundlage des Verkehrsgutachtens sein wird. Die finalen Erschließungsplanungen inkl. Der vom AMB angemerkten Änderungen liegt per April 2019 nicht vor. | 0 | GELB | |
64 | Begrenzung Westerschließung nach Brückenbau | Nach Realisierung der Brücke ist die Westerschließung des neuen Wohngebietes über den Rissener Ortskern (Straßen Suurheid/Achtern Sand, Marschweg) zu unterbinden. Eine relevante Verkehrsmehrbelastung für das bereits vorhandene, westlich angrenzende Wohngebiet und auch den Rissener Ortskern ist nach dem Bebauungsplan weder vorgesehen noch aus Sicht des Stadtteils zumutbar. | 18 | Konzept muß im Rahmen des Verkehrsgutachtens und der Planung für den 2. BA erfolgen. Derzeit ungewiss ob dieses Szenario Grundlage des Verkehrsgutachtens sein wird. | 0 | GELB | |
65 | Baustellenverkehr | Der Baustellenverkehr ist ausschließlich über die Straße Sieverstücken zu leiten. Es sind daher entsprechende Vorkehrungen und wirkungsvolle Verkehrslenkungsmaßnahmen zu planen, im Stadtteilbeirat vorzustellen und zeitnah einzurichten. Dieses gilt explizit auch für den Baustellenverkehr. | 18 | Läuft für 1. BA über Sieverstücken, für 2. BA muß dies ebenfalls sichergestellt werden. Die wurde mit dem Bezirk in einem Ortstermin beschlossen. Die Strasse Sieverstücken wurde ertüchtigt um den Baustellenverkehr aufnehmen zu können. Die Umsetzung muss jedoch überwacht werden. | 0 | Gruen | |
66 | Verkehrsführung Suurheid | Nach Realisierung der Brücke ist das neue Wohngebiet auf dem Gelände "Suurheid" für den motorisierten Verkehr (Fuß- und Radfahrerverkehr ist ausdrücklich erwünscht) mit einer Kehre abzubinden. Um die Westzufahrt zum Westklinikum zu erhalten, ist die Kehre oberhalb des Parkplatzes in der Verlängerung der Straße Suurheid zu errichten. Sofern der ÖPNV über das Wohngebiet und nicht (wie bisher) über das Krankenhausgelände fahren soll, kann an der Kehre eine Busschleuse für den ÖPNV vorgesehen werden. | 18 | Muß im Rahmen der Planung 2. BA sichergestellt werden, diese liegt per April 2019 nicht vor. | 0 | NEUTRAL | |
67 | Parkplätze | In jedem Bauabschnitt und in der Nähe der Sportanlagen am Marschweg müssen, unter Aufrechterhaltung der Grünflächen gemäß Bebauungsplan, ausreichend Stellplätze für PKWs in Tiefgaragen oder oberirdisch gemäß Ziffer 5.4. der Begründung des B-Plans geschaffen werden. Für je zwei Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau ist 1 Stellplatz vorzusehen. Bei den Doppel- bzw. Reihenhäusern ist Stellplatz je Wohneinheit vorzusehen. | 19 | lt. Aktuellen Planungen sind entsprechende Parkplätze vorgesehen, für den 2. BA überwiegend in einer Tiefgarage. Die abschließende Planung liegt per April 2019 nicht vor. | 0 | NEUTRAL | |
68 | Förderung Sportanlagen und -vereine | Der Senat der FHH erkennt die besondere Notwendigkeit von Sportvereinen für die Integrationsarbeit an und verpflichtet sich, auch für Rissen im Rahmen der hamburgweiten Sanierungs- und Investitionsoffensive für Sportanlagen den Aus- und Neubau von Sportflächen/-hallen im Rahmen des Möglichen voran zu treiben und die örtlichen Sportvereine in ihrer wertvollen Integrationsarbeit zu stärken. Hervorzuheben ist im Bürgervertrag, Seite 11 Hamburger Westen der Rissener Sportverein, der bereits derzeit viele Integrationsprojekte durchführt und weiterhin plant, gerade auch im Hinblick auf die im Quartier Suurheid zuziehenden Menschen. Die Bürgerschaft hat diese Initiativen immer wieder unterstützt und wird das weiter tun – auch mit Ausstrahlungswirkung für den Hamburger Westen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel bedarfsgerecht auch konkret in Rissen ankommen. | 20 | Keine Informattionen. | 0 | NEUTRAL | |
69 | gemischte Belegung / von vornherein gemischte Quartiere / Einbeziehung weiterer Bedarfsgruppen | bb) Durchmischung der neuen Wohneinheiten/Quartiere • bei Standorten des Programms Perspektive Wohnen, bei denen reguläres Planrecht für Wohnen besteht, die Möglichkeit für gemischte Belegung (Woh-nen/ÖRU) von vornherein integrationsfreundlich sicherzustellen, durch die schnelle Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eine zügige Vorweggenehmigungsreife erreicht werden kann, damit schon bei der Bezugsfertigkeit unter Berücksichtigung der Szenarien (ZKF bzw. BMF/Volksinitiative) und auf Basis einer standortbezogenen aktualisierten Bedarfsermittlung jeweils eine Reduzierung des ÖRU-Anteils standortbezogen verbindlich vorgenommen werden kann und damit von vornherein gemischte Quartiere entstehen können. Im Anschluss bzw. im Übrigen Schritt für Schritt standortbezogen, unter Berücksichtigung der Szenarien (ZKF bzw. BMF/Volksinitiative) und auf Basis einer jeweils aktualisierten Bedarfsermittlung die Zielzahl der Volksinitiative von 300 Plätzen/Standort erreicht wird. Konkret sind damit für die verbleibende Zeit bis zum Auslaufen des Pachtverhältnisses mit dem Betreiber weitere den ÖRU-Anteil reduzierende Zwischenschritte zu gehen, die in Richtung des in Hamburg bewährten Drittel- bzw. von der Volksinitiative vorgeschlagenen Viertelmixes gehen und – durch Freistellung – neben frei finanzierten Wohneinheiten aus Gründen der Quartiers-stabilisierung auch die Einbeziehung weiterer Bedarfsgruppen berücksichtigen (z. B. Azubi-Wohnungen, Studierenden-Wohnungen, Senioren- und Behindertenwohnungen). Vertragsgemäß steht am Schluss die Aufgabe der ÖRU-Nutzung und der Komplettübergang in die normale und gewünschte Wohnnutzung. | Petitum Seite 11 | Regelung der Quartiersstabilität im örV aufgenommen. Umsetzung und Monitoring geregelt. Bewertung erfolgt erstmalig nach Bezug des zweiten Teils des 1. BA. (freifinanzierte Wohnungen) und wurde dort eingehalten. | 0 | Gruen |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Umbau von Erstaufnahmen in Folgeunterkünfte | zu prüfen, inwieweit geeignete Erstaufnahmestandorte nach Maßgabe dieses Beschlusses in Folgeunterkünfte umgebaut werden können. | Drs. 21/5231 Drs. 21/7486 | Laut Drs. 21/7486 eignen sich die EA's Harburger Poststraße nicht zum Umbau zur ÖRU. | 50 | NEUTRAL | |
2 | Reduzierung | Die Reduzierung hat mit folgender Priorisierung stattzufinden: (1) zunächst bei prekären Standorten, Einrichtungen mit schlechtem Standard (vergleiche auch aa)). (2) in Bereichen, in denen sich zahlreiche Einrichtungen ballen oder sich andere sozialräumliche Notwendigkeiten ergeben (siehe unten). | Drs.21/5231 | In der Umgebung der Siedlung befinden sich aktuell: eine EA (Post) und zwei Folgeunterkünfte (Lewenwerde 1 und 2) und die Wohnunterkunft Wetternstraße 6 . Direkt im Zentrum der Siedlung befindet sich eine Wohnunterkunft mit 210 Plätzen, davon 140 für alleinstehende Männer. Besprechung mit dem Flüchtlingskoordinator Anselm Sprandel am 5.04.2017. Über die prekären Standorte und Standorte mit hoher Konzentration von Flüchtlingsunterkünften, wie Wetternstraße und Umfeld soll zusammen mit IFI als nächstes diskutiert werden (Verteilungsschlüssel). Der geplante Termin ( in 6 Wochen) hat nicht stattgefunden. Die Vereibarungen wurden nicht eingehalten. | 300 | GELB | |
3 | Durchschnittskapazität in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen bis zum 31.12.2019 | Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. Hierfür ist der Verteilungs-schlüssel das richtige und verbindliche Instrument, um Fehlallokationen von vornherein zu vermeiden. Insbesondere an Stadtteilgrenzen sind der Sozialraum beziehungsweise das Quartier insgesamt zu betrach-ten, um Ballungen zu vermeiden. Das vorhandene Sozialmonitoring ist dabei einzubeziehen. Insgesamt ist durch diesen Prozess – neue Standorte, kleinere Einrich-tungen, Belegungsreduzierung der größeren Standorte – verbindlich bis zum 31.12.2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen | Drs.21/5231 | s. Pkt 2 | 100 | GELB | |
4 | Wohnungsbauprogramm / Steigerung des Wohnungsbaus | … den Prozess der Konzeptentwicklung für die Fortschreibung der Wohnungsbauprogramme transparent und möglichst dialogorientiert durchzuführen. | Drs.21/5231 | 1. Neubau der Siedlung in Zehtland erfolgte nach langen Bemühungen der BI (Antrag bei der Bezirkvesammlung). Bis dahin standen dort die alten, fast leeren Behelfshäuser, die seit 40 Jahren abgerissen sein sollten. 2 . DIe Wohnunterkunft Wetternstraße 6 sollte zukünftig in Wohnungsbau umgewandelt werden. | 100 | ROT | |
4 | Quartiersbeiräten | In Fördergebieten der sozialen Stadtteilentwicklung hat sich zudem die Einrichtung von Quartiersbeiräten oder ähnlichen Gremien als ein wichtiges Scharnier zwischen örtlicher aktiver Bevölkerung auf der einen und Politik und Verwal-tung auf der anderen Seite bewährt. In geeigneten Fällen (zum Beispiel größeren Unterkünften beziehungsweise Unterkünften in Stadtteilen mit Problemlagen und mit städtischen Fördermaßnahmen) soll deshalb ein entsprechender Quartiersbei-rat eingerichtet werden, um die Maßnahmen vor Ort zu begleiten (vergleiche auch Drs. 21/2550 (25-Punkte-Programm)). In den regionalen Verständigungen/Bürger-verträgen sind entsprechende Gremien als Beteiligungsinstrument vor Ort in aller Regel enthalten. | Drs.21/5231 | Diskusionsbedarf | 100 | GELB | |
5 | Ziel 1/3 oder 1/4 Mix. | Konkret sind damit für die verbleibende Zeit bis zum Auslaufen des Pachtverhältnisses mit dem Betreiber weitere den ÖRU-Anteil reduzierende Zwischenschritte zu gehen, die in Richtung des in Hamburg bewährten Drittel- bzw. von der Volksinitiative vorgeschlagenen Viertelmixes gehen und – durch Freistellung – neben frei finanzierten Wohneinheiten aus Gründen der Quartiers-stabilisierung auch die Einbeziehung weiterer Bedarfsgruppen berücksichtigen (z. B. Azubi-Wohnungen, Studierenden-wohnungen, Senioren- und Behindertenwohnungen). Vertragsgemäß steht am Schluss die Aufgabe der ÖRU-Nutzung und der Komplettübergang in die normale und gewünschte Wohnnutzung. | Drs.21/5231 | s. Pkt 4 | 100 | ROT | |
6 | Bürgerbeteilgung | Die Belange der Bürgerinnen und Bürger sollen zügig in das Verfahren eingebracht und angemessen berücksichtigt werden, um breit getragene Planungsergebnisse zu erzielen. | Drs.21/5231 | In der Umgebung der Siedlung befinden sich aktuell: eine EA, zwei Folgeunterkünfte und die Wohnunterkunft Wetternstraße 6 . Vor der Durchführung jeder Maßnahmen hat sich die Verwaltung mit der BI getroffen.Es wurden wichtige für die BI Vereinbarungen getroffen. Nach dem Abschluss der Maßnahmen wurden die Versprechungen nicht eingehalten. Gespräch mitFKS am 5.04.2017 leider ohne Folgen deshalb ROT | 200 | GELB | |
14 | Kurze Beine, kurze Wege | für Kinder, insbesondere Grundschulkinder, dafür Sorge zu tragen, dass der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ auch bei der Beschulung von Flüchtlingskindern eingehalten wird. | Drs.21/5231 | Kein Kindergarten, keine Schulen im Sozialraum Harburg-Kern östlich der Bahnlinie. Diskusionsbedarf Keine erkennbare Planung seitens des Senats und des Bezirkes, kein Kontakt mit der BI Wetternstraße. | 50 | ROT |
ID | Thema | Vereinbarung (Orignaltext aus dem Bürgervertrag vom Juli 2016) | Vertrags § oder Seite | Status - Kommentar | Gewichtung | Status | Verantwortlich FHH |
---|---|---|---|---|---|---|---|
2 | Abstand zu anderen örU Einrichtungen mind. 1km | […] zwischen allen Standorten mit mehr als 100 Flüchtlingen ein Mindestabstand von 1.000 Meter (Luftlinie) liegt. Mit Zustimmung der jeweiligen Bezirksversammlung kann der Mindestabstand im begründeten Einzelfall auf bis zu 500 Meter reduziert werden. | HGI Drs. | Die Baurstraße liegt nur 200m von der Sibiliusstraße entfernt. Das wird bewußt ignoriert! | 34 | ROT | |
9 | Durchmischung der neuen Wohneinheiten/Quartiere | bei Standorten des Programms Perspektive Wohnen, bei denen reguläres Planrecht für Wohnen besteht, die Möglichkeit für gemischte Belegung (Wohnen/ÖRU) von vornherein integrationsfreundlich sicherzustellen, | S. 11 | Ist für die Baurstraße so geplant | 17 | Gruen | |
10 | Integration: Zielgenauer Fördern und Fordern, Integration messbar machen | Ziel ist, das Integrationskonzept zu einem echten Masterplan Integration weiterzuentwickeln. | S. 18 | Das bisher vorgelegete Konzept von Bezirksamt 14.09.2016 sehen wir als sehr fragwürdig. Ein neues Konzept ist uns nicht bekannt. 14.7. | 17 | ROT | |
15 | Kooperation bei der Flüchtlingsaufnahme | Realistischer ist es daher, dass die Kooperation bei der Flüchtlingsaufnahme ausgebaut wird. Kooperativ betreibt Hamburg auch Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein (in Umsetzung), Niedersachsen (in Vorbereitung) und in Mecklenburg-Vorpommern (bereits seit 2006). | S. 6 | Kein neuer Status bekannt! Aber Angebote liegen vor! | 9 | NEUTRAL | |
16 | Kooperation bei der Flüchtlingsaufnahme | Weitere Kooperationsvereinbarungen im Bundesgebiet, vorzugsweise in der Metropolregion, sind zu forcieren – das kann ein Beitrag zur Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland sein. Der Senat soll der Bürgerschaft regelmäßig über den Stand der Kooperationen berichten. | S. 6/7 | Kein neuer Status bekannt! | 9 | NEUTRAL | |
18 | Rücknahme Polizeirecht | Die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften mittels Polizeirecht mag im Rah-men von Notlagen im vergangenen Herbst noch vertretbar gewesen sein. Nunmehr sind die Möglichkeiten von BauGB und HBauO bei der rechtskon-formen Einrichtung von Unterkünften zu nutzen – verknüpft mit frühestmögli-cher und breitestmöglicher Bürgerbeteiligung bzw. -information. | S. 7 | Einzweites Sondierungsgespräch und eine Bürgerbeteiligung wurden im Mai 2017 durchgeführt. Aus meiner Sicht gab es wenig Änderungen seit dem | 17 | GELB | |
19 | Biotopverbund / Landschaftsachsen | Bei einer eventuell unvermeidlichen Flächeninanspruchnahme zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung müssen die Flächen des Biotopverbundes, Landschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete als großflächig wahrnehm-bare Naturräume erhalten bleiben und Eingriffe im Einzelfall geprüft werden sowie auf Ausnahmen beschränkt bleiben – verknüpft mit frühestmöglicher und breitestmöglicher Bürgerbeteiligung bzw. -information. | S. 7 | Wird man bei der Bebauung der Baurstrasse sehen. Bisher wurde das Biotop dort in Mitleidenschaft gezogen. | 9 | GELB | |
20 | Zukünfte Standorte. Maßnahmen zur Stärkung der Infrasturktur | Mindestens gleichermaßen ist bei der Planung zukünftiger Standorte darauf zu achten, soziale Überlastungen in Stadtteilen mit besonderen Problemlagen zu vermeiden. Wenn Stadtteile, in denen städtische Fördermaßnahmen z. B. im Rahmen von RISE laufen, für die Unterbringung von Flüchtlingen in Be-tracht kommen, ist die Unterbringungs- und Integrationsplanung so auszuge-stalten, dass sie mit einer Stärkung der (sozialen) Infrastruktur einhergeht und der Stadtteil im Übrigen gewinnt – verknüpft mit frühestmöglicher und brei-testmöglicher Bürgerbeteiligung bzw. -information. | S. 7 | Laut Verteilungsschlüssel sollten bis zu 38 Geflüchtete in dem stat. Gebiet untergebracht werden. Die aktuellen Planungen gehen aber von 200+50 aus und dabei sind die Geflüchteten in nicht öfft. Unterbringung an der Behringstr. Noch nicht einmal mitgerechnet. | 34 | ROT | |
21 | Monopol f & w Ausschreibungen örU's | Der Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften soll nicht ausschließlich durch städtische Gesellschaften wie Fördern und Wohnen geschehen. Vielmehr sollten im Rahmen rechtskonformer, möglichst zügiger Vergabeverfahren auch erfahrene und anerkannte Hilfsorganisationen, wie z. B. ASB, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter oder Malteser, die Möglichkeit er-halten, den Betrieb von Einrichtungen übernehmen können. | S. 8 | Regelhaft bisher weiter f & w | 9 | NEUTRAL | |
34 | Neuplanung örU | Es ist das Ziel, bei Neu-planungen von ÖRU möglichst in Größenordnungen zwischen 150 und bis maximal 300 Plätzen zu planen. | S. 8 | Dabei sollte es nicht dazu kommen, dass Geflüchte in sozial geförderten Wohnungen nicht berücksichtigt werden. | 17 | GELB | |
40 | Durschnittsbetrachtung | Durchschnittsbetrachtung darf nicht durch eine gezielte Schaffung von sehr vielen zu kleinen Unterkünften unterlaufen werden; sie muss ein realistisches Bild der Standortentwicklung zeichnen. Dasselbe gilt für die Zielzahl von 300 ÖRU-Standorten; diese ist als Richtung zu verstehen, um die o. g. Zielsetzun-gen zu erreichen. | S. 9 | Siehe Seite 11 Punkt 9 ein Gesamtkonzept für die Höfe ist nicht erkennbar. Jeder schaute bisher nur auf sein Projekt. | 17 | GELB | |
44 | Standortplanung | Bei der Standortplanung sind aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine bzw. anteilig ge-ringe Beiträge zu Unterbringungsverantwortung erbracht haben (vgl. auch 3. b). | S. 9 | bisher ncht systematsich erkennbar | 9 | GELB | |
46 | Standortüberlegungen | Bei Standortüberlegungen zu bestehenden Einrichtungen sind die o. g. Maßgaben verbindlich zu beachten. | S. 9 | siehe Punkt 20 | 34 | GELB | |
49 | Übergang in reguläre Bebauungspläne | für die aktuellen Standortplanungen die Einleitung von regulären Bebauungsplanverfahren unverzüglich und mit Hochdruck voranzutreiben, um überall auch die üblichen Verfahren der Bürgerbeteiligung – insbesondere mit zeitnaher öffentlicher Plandiskussion mit Einwendungsmöglichkeit – und einen schnellen Übergang in gemischte Quartiere zu ermöglichen. | S. 11 | Das Baufeld in der Bauerstraße wird wohl stark überplant. GFZ >1,6 Beim Bürgerdialog im Mai 2017 war dies eines der top Themen. Es wird weiterhin and der Dichten und hoehen Bebauung festgehalten. | 17 | GELB | |
50 | Bürgerbeteiligung B-Plan Verfahren | Die Standards guter Bürgerbeteiligung mit formalen Beteiligungsschritten und informalen Beteiligungselementen (Planungsworkshops und dergleichen) sind so schnell wie möglich auch für diese Projekte wieder einzuhalten. | S. 11 | Die Eingaben der Bürger wurden aus unserer Sicht meist lapidar abgetan. | 34 | ROT | |
51 | Durchmischung der neuen Wohneinheiten/Quartiere | bei Standorten des Programms Perspektive Wohnen, bei denen reguläres Planrecht für Wohnen besteht, die Möglichkeit für gemischte Belegung (Wohnen/ÖRU) von vornherein integrationsfreundlich sicherzustellen, | S. 11 | Eeine Durchmischung ist nun vorgesehen! Dabei sollte auch beachtet werden, dass nicht eine größere Zahl Geflüchteter neben einer Flüchtlingsunterkunft untergebracht werden und somit dann doch wieder mehr als 300 Geflüchtete nahe beieinander wohnen. (Wohnungen über Glasmayer und Baurstraße) | 9 | GELB | |
52 | B-plan | gemeinsam mit den Bezirken im Rahmen der Bauleitplanung und gemeinsam mit dem jeweiligen Eigentümer sowie dem jeweiligen Betreiber im Rahmen der Kapazitätsplanung dafür Sorge zu tragen, dass durch die schnelle Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eine zügige Vorweggenehmigungsreife erreicht werden kann, damit schon bei der Bezugsfertigkeit unter Berücksichtigung der Szenarien (ZKF bzw. BMF/Volksinitiative) und auf Basis einer standortbezogenen aktualisierten Bedarfsermittlung jeweils eine Reduzierung des ÖRU-Anteils standortbezogen verbindlich vorgenommen werden kann und damit von vornherein gemischte Quartiere entstehen können. | S. 11 | Ist vorgesehen von insgesamt 800 Bewohnern sollen 250 Geflüchtete sein. | 17 | Gruen | |
56 | Ziel 1/3 oder 1/4 Mix. | Konkret sind damit für die verbleibende Zeit bis zum Auslaufen des Pachtverhältnisses mit dem Betreiber weitere den ÖRU-Anteil reduzierende Zwischenschritte zu gehen, die in Richtung des in Hamburg bewährten Drittel- bzw. von der Volksinitiative vorgeschlagenen Viertelmixes gehen und – durch Freistellung – neben frei finanzierten Wohneinheiten aus Gründen der Quartiers-stabilisierung auch die Einbeziehung weiterer Bedarfsgruppen berücksichtigen (z. B. Azubi-Wohnungen, Studierenden-wohnungen, Senioren- und Behindertenwohnungen). Vertragsgemäß steht am Schluss die Aufgabe der ÖRU-Nutzung und der Komplettübergang in die normale und gewünschte Wohnnutzung. | S. 11 | In den Othmarscher Höfen ist meines Wissens der drittel Mix voll umgesetzt. Azubi-Wohnungen, Studierenden-wohnungen, Senioren- und Behindertenwohnungen würden das Gebiet sehr beleben. Diese als Gewerbe zu deklarieren scheint augenwischerei. Es sollten die Spielräume im bestehenden Drittelmix ausgelotet werden bevor im Quartier weitere geförderte Wohnungen entstehen. Die Umsetzung des drittel Mix sollte in anderen Gebieten zuerst gepüft werden bevor das Verhältnis in den Höfen zu gunsten geförderten Wohnraums verändert wird. | 17 | ROT | |
58 | Neuplanungen für Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen und ÖRU als Bestandteil in bezirklichen Wohnungsbau-programmen | im Falle von Neuplanungen (vgl. c) dd)) für Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen in geeigneter Weise von vornherein gemischte Strukturen zu planen. | S. 12 | Siehe Punkt 9 | 17 | NEUTRAL | |
59 | Neuplanungen für Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen und ÖRU als Bestandteil in bezirklichen Wohnungsbau-programmen | In diesem Kontext sollen die Bezirke im Rahmen der Fortschreibung ihrer bezirklichen Wohnungsbauprogramme prüfen, ob ein Anteil öffentlich-rechtlicher Unterbringung in bestimmten Wohnungsbauvorhaben sinnvoll und realisierbar ist. | S. 12 | Siehe Puntk 56 | 17 | NEUTRAL | |
61 | Neuplanungen für Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen und ÖRU als Bestandteil in bezirklichen Wohnungsbau-programmen | Unabhängig von der jeweiligen Rechtsgrundlage für die Genehmigungserteilung sind im Falle von Neuplanungen für Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen die anerkannten Standards von früher und umfassender Bürgerbeteiligung bei Wohnungsbauvorhaben mit formalen Beteiligungsschritten und informalen Beteiligungselementen (Planungs-workshops und dergleichen) zukünftig ebenfalls verbindlich einzuhalten und sicherzustellen. | S. 12 | Siehe 49/50 | 17 | ROT | |
62 | Wohnungsbauprogramm / Steigerung des Wohnungsbaus | … den Prozess der Konzeptentwicklung für die Fortschreibung der Wohnungsbauprogramme transparent und möglichst dialogorientiert durchzuführen. | S. 12 | Bezüglich der Bebauung hinter Lidl wurde uns vom Bezirksamt gesagt, es wären keine Pläne bekannt. Dabei besteht seit 2 Jahren ein Bebauungsplan. Transparenz nicht vorhanden, von den vielen Sondergenehmigungen zur zusätzlichen Verdichtung ganz abgesehen. In einem Kerngebiet wird fast ausschließlich Wohnraum erstellt und statt wie in der Umgebung eine GFZ von 1,6 zu gehnehmigen, wurde diese auf 3,99 erhöht und es darf zusätzlich ein weiteres Stockwerk gebaut werden. Das füht an einer Stelle dazu, das zur Bestandsbebauung ein Höhenunterschied von 2 Etagen besteht. Weiter Nördlich ist dies zwar auch der Fall, doch dort leigen zwischen den Gebäuden ca 150m statt nur eine Straße. Weiterhin ist eine weitere Verdichtung mit hoher Bebauung bei LIDL vorgesehen Mai 2017. Details bezüglich Lidl wurden bisher noch nicht geteilt obwohl es schon Entwürfe gibt. Bezüglich des AKAs wurde auch in letzter Minute eine Infoveranstalltung mit zu wenig Plätzen organisiert aufgrund von TErmindruck. | 29 | ROT | |
63 | Lebensqualität des Einzelnen | Ziel muss es sein, den Bedürfnissen des Bevölkerungszuwaches gerecht zu werden, ohne die Lebensqualität des Einzelnen einzuschränken. | S. 12 | Darauf wird bisher eher keine Rücksicht genommen. So fehlt z.B. ein Parkplatzkonzept für den Sportpark, deren Auswirkunen jetzt schon spürbar sind!! | 29 | ROT | |
70 | Wohnungsbaukon-ferenzen) | Die Bezirke sollen die fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramme in geeigneter Form (z. B. in Wohnungsbaukonferenzen) mit allen Beteiligten diskutieren. | S. 13 | Siehe 49/50 | 17 | ROT | |
71 | Beteiligung Planungswerkstätten oder Workshops | dafür Sorge zu tragen, dass die Bezirke eine frühzeitige, umfassende und gegebenenfalls in Alternativen denkende Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritten soll die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger regelhaft über die Anwendung weiterer Beteiligungsverfahren wie beispielsweise Planungswerkstätten oder Workshops erfolgen. | S. 13 | Siehe 49/51 | 17 | ROT | |
72 | Mittel für Büergerbeteiligung | Hierfür sollen Senat und Bürgerschaft zusätzliche Mittel für Beteiligungsverfahren bereitstellen. | S. 13 | im Mai fand der erst echte Bürgerdialog statt. Es bleibt noch abzwarten ob daraus etwas aufgegriffen wird. | 9 | GELB | |
73 | Bürgerbeteilgung | Die Belange der Bürgerinnen und Bürger sollen zügig in das Verfahren eingebracht und angemessen berücksichtigt werden, um breit getragene Planungsergebnisse zu erzielen. | S. 13 | siehe 72 | 17 | GELB | |
79 | Eingriffe in Biotope | In der äußeren Stadt sollen die Flächen des Biotopverbundes, der xLandschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete als großflächig wahrnehmbare Naturräume erhalten bleiben, Eingriffe müssen auf Ausnahmen begrenzt bleiben | S. 14 | Siehe Punkt 19 | 9 | GELB | |
83 | Eingriffe in Biotope | Um die Flächennutzung effizient zu gestalten, soll der Wohnungsneubau in aller Regel in verdichteter, möglichst mehrgeschossiger Bauweise vorgenommen werden. Der Gedanke der doppelten Innenentwicklung ist dabei zu berücksichtigen. | S. 14 | Dies sehen wir nicht so. Die Höfe haben schon eine sehr hohe Verdichtung. | 34 | ROT | |
85 | Flächenrecycling | Das Flächenrecycling soll dabei vorrangig angestrebt werden (z. B. durch Nutzung von Konversionsflächen, nicht mehr marktgängigen Gewerbeflächen, Baulücken, Verkehrsflächen/nicht mehr benötigte Parkplatzflächen, „echten“ Recyclingflächen (Böden mit Schadstoffverdacht (Altlasten)), sonstigen Nachverdichtungspotentialen (Änderung der Nutzungs-festlegungen, Teilung und Zweitbebauung, Aus- oder Anbau, Umbau leer stehende Bürogebäude zu Wohnzwecken, Betriebserweiterung, Aufstockungspotential von Gebäuden) für den Wohnungsbau. | S. 14 | Dies sehen wir teilweise auch nicht für die Höfe | 34 | ROT | |
96 | Aufstockung, Nachverdichtung und Dachgeschossausbau | das Hamburger Stadtgebiet auf Quartiersebene weiterhin in geeigneter Weise nach Aufstockungs- und Nachverdichtungspotenzialen bspw. von Ein- und Zweifamilienhausgebieten und größeren Wohnquartieren mit Geschosswohnungsbau zu prüfen und gezielt auf die jeweiligen Grundeigentümer und Wohnungsbaugesellschaften zuzugehen, um Aufstockungen, Nachverdichtungen und Ausbauten zu initiieren. | S. 15 | Siehe Punkt 83 | 34 | ROT | |
117 | Integration: Zielgenauer Fördern und Fordern, Integration messbar machen | Im Hamburger Integrationskonzept sind schon bisher Indikatoren festgelegt, denn Integration soll nachvollziehbar und auch messbar sein. Das Konzept wird kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt. Um die Konzepte noch zielgenauer zu gestalten, müssen diese Parameter und Indikatoren ebenso gezielt weiterentwickelt werden. | S. 18 | Der Prozess der Bestimmung der Indikatoren stopt! | 9 | GELB | |
118 | keine Sonderangebote für Migranten | Integration erfolgt inklusiv, was bedeutet, dass sich die Regelsysteme öffnen und soweit es geht nicht „Sonderangebote“ für Menschen mit Migrationshintergrund geschaffen werden. | S. 18 | Bei Bürgerdialog wurde von allgeimen Angeboten gesprochen. | 17 | NEUTRAL | |
119 | Wertevermittlung | Grundlage unseres Zusammenlebens, das heißt auch für die Integration, sind das Grundgesetz und die sich daraus abzuleitenden Werte. | S. 18 | KITAS mit nur Flüchtlngskindern (Mittlerer Landweg) widersprechen disem Ansatz! | 34 | NEUTRAL | |
129 | Kita-Versorgung | Es ist sicherzustellen, dass die Kita-Versorgung für die Familien in der Nachbarschaft sich in keiner Weise verschlechtert und das gemeinsame Aufwachsen an allen Kita-Standorten befördert wird. | S. 19 | Die Wahrnehmung des Bezirks und der Träger scheint nicht wirklich Deckungsgleich | 17 | GELB | |
138 | Infrastruktur | die Infrastruktur für Kinder, Jugend und Familien vorausschauend und bedarfsgerecht auszubauen | S. 21 | Spielplätze sind nur für kleinere Kinder vorhanden. Einen Jugendraum gibt es nicht. Es handelt sich um ein großes Wohngebiet mit dichter Bebauung. Es fehlen nachweislich Grünflächen für die geschaffenen Wohnungen. Siehe Bebauungsplan | 26 | ROT | |
139 | Nachbarinteressen | und dabei auch Nachbarinteressen im Blick zu haben. | S. 21 | z.B. für den Bau hinter Lidl wurden diverse Ausnahmen genehmigt, die dazu führten, dass der neue Bau mehr als doppelt so dicht bebaut werden darf als die Umgebung. Gemessen an der GFZ. | 26 | ROT | |
140 | keine Angebotseinschränkungen | Kinder, Jugendliche und Familien aus der Nachbar- und Anwohnerschaft sollen infolge der neuen Schwerpunktsetzungen in der Nähe größerer Unterkünfte keine Angebotseinschränkungen hinnehmen müssen. Im Einzelnen: | S. 21 | Siehe 138/139 | 26 | GELB | |
141 | Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) | Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) sollen überall dort entstehen oder – soweit sie bereits bestehen – verstärkt werden, wo die neuen Integrationsquartiere gebaut werden, um Eltern bei Erziehungsfragen von Kleinkindern zu beraten, miteinander in Kontakt zu bringen und sie und ihre Kinder an die Kindertagesbetreuung heranzuführen. | S. 21 | Siehe 138/139 | 26 | GELB | |
152 | Kurze Beine, kurze Wege | für Kinder, insbesondere Grundschulkinder, dafür Sorge zu tragen, dass der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ auch bei der Beschulung von Flüchtlingskindern eingehalten wird. | S. 22 | Sportstätten z.B. die Wichmannstrasse in der Umgebung sollen erhalten bleiben und renoviert werden, sowie andere als Fussball Anlagen geschaffen werden, da durch den Sportpark Ohtmarschen keine weiteren Kapazitäten entstehen und es hauptsächlich um eine Fussballstätte handelt. Darüber hinaus müssen die Kinder lange wege auf sich nehmen um zum Sportpark zu gelangen. | 34 | ROT | |
157 | Schulen zu vergrößern sowie die baulichen Maßnahmen dem Bevölkerungszuwachs anzupassen | das Schulangebot bedarfsgerecht auszubauen, was im Einzelfall je nach den örtlichen Gegebenheiten auch erforderlich machen kann, Schulen zu vergrößern sowie die baulichen Maßnahmen dem Bevölkerungszuwachs anzupassen und entsprechende Flächen vorzuhalten. | S. 23 | In der Planung für das neue AKA ist eine neue Grundschule und ein Gymnasium vorgesehen. | 9 | GELB | |
162 | Überschrift | Konkret ist eine Beschulung vor Ort sicherzustellen und es sind dabei die in örtlicher Nähe gelegenen Schulstandorte so miteinzubeziehen, dass die Belange von Kindern, Eltern und Lehrerschaft angemessen berücksichtigt werden. | S. 23 | Siehe 157 | 9 | NEUTRAL | |
163 | Überschrift | Darüber hinaus sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile an den Planungen begleitend zu beteiligen. | S. 23 | Siehe 49/50 | 17 | GELB | |
167 | Überschrift | Künftig wird der Ressourcenbedarf vier-mal im Jahr ermittelt und zugleich auch viermal im Jahr direkt zugewiesen. | S. 23 | Statuskommentar. Habe davon nichts gesehen?? | 9 | NEUTRAL | |
237 | den Integrationsbeirat in geeigneter Weise in das Forum Flüchtlingshilfe einzubinden. | S. 30 | Nicht existent | 34 | ROT | ||
248 | Partizipation der Bürgerinnen und Bürgern | Die Partizipation der Bürgerinnen und Bürgern an den in diesem Ersuchen behandelten Fragen ist zu stärken und gleichzeitig im Gesamtprozess zeitlich zu optimieren. | S. 31 | Siehe 49/50 | 17 | GELB | |
249 | Bezirken und Ressourcen | Insbesondere den Bezirken sind dafür die entsprechenden Ressourcen bereitzustellen, damit diese in eigener Verantwortung über die entsprechenden Beteiligungsformen entscheiden können | S. 31 | Siehe 49/50 | 17 | GELB | |
250 | Qualität dieser Partizipation | Die Qualität dieser Partizipation muss gewissen Mindeststandards der Bürgerbeteiligung genügen, wenn sie für alle Beteiligten zufriedenstellend und gewinnbringend sein soll. | S. 31 | Es sieht so aus, als ob der Bezirk noch nach geeigneten Methoden sucht. Der Bürgerdialog im Mai war vielversprechend. | 17 | NEUTRAL | |
252 | Quartiersbeirat | In geeigneten Fällen (z. B. größeren Unterkünften bzw. Unterkünften in Stadtteilen mit Problemlagen und mit städtischen Fördermaßnahmen) soll deshalb ein entsprechender Quartiersbeirat eingerichtet werden, um die Maßnahmen vor Ort zu begleiten (vgl. auch Drs. 21/2550 (25-Punkte-Programm)). | S. 31 | Nicht existent | 34 | GELB | |
267 | Beteiligung auch der Öffentlichkeit | Eine Beteiligung auch der Öffentlichkeit ist anlassbezogen zu ermöglichen. | S. 32 | In einem Fall wurde das im Mai gemacht. Teilweise kappt das und manchmal gar nicht. | 17 | GELB |