Bürgerbegehren gegen das „Fakten schaffen“: Initiatoren aus vier Bezirken stellen Eilantrag beim Verwaltungsgericht

  • Trotz extrem rückläufiger Flüchtlingszahlen werden vom Senat bei den Großsiedlungen weiter Fakten geschaffen
  • Bürgerbegehren wollten das verhindern, wurden aber vom Senat blockiert
  • Eilantrag soll vorläufige Zulässigkeitserklärung der Bürgerbegehren und damit einen einstweiligen Baustopp erreichen (Veränderungssperre/Moratorium)

 

Hamburg, 23. Mai 2016. Die Initiatoren der Bürgerbegehren „Altona für gute Integration“, „Eimsbüttel für gute Integration“, „Hamburg-Nord für gute Integration“ und „Wandsbek für gute Integration“ haben am heutigen Montag beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Eilantrag eingereicht.

 

Klaus Schomacker, Sprecher des Dachverbandes „Initiativen für erfolgreiche Integration Hamburg“, dazu: „Wir wollen damit ein Moratorium erzwingen. Denn das normale Hauptsacheverfahren dauert mit mehreren Monaten zu lange. Während dieser Monate werden die Bezirke den Bau der Großunterkünfte weiter vorantreiben und so weiter Fakten schaffen. Daher die Eilverfahren. Wir müssen erreichen, dass unsere Rechtsposition gegen das „Fakten schaffen“ abgesichert wird und die Sperrwirkung der Bürgerbegehren vorläufig greift“.

 

In etwa sechs Wochen wird eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den Eilantrag erwartet. Diese Entscheidung hätte auch eine wegweisende Wirkung für die Bürgerbegehren aus den Bezirken Bergedorf, Mitte und Harburg.

 

Klaus Schomacker: „Der Versuch des Senats, die Bürgerbegehren über einen noch am Tage der Anmeldung der Bürgerbegehren im Hauruck-Stil eilends gefassten Beschluss auszuhebeln, wird von uns als erneuter Ausdruck der Missachtung der Bürger durch den Senat zurückgewiesen. Und unsere Juristen sagen: Die bisherigen Verlautbarungen des Senats sind für die Zulässigkeit der Bürgerbegehren ohne Bedeutung“.

 

Denn nach Auffassung der Initiatoren trägt die von den Bezirken vorgebrachte Begründung für die Unzulässigkeit der Bürgerbegehren nicht. Zum einen liegt eine reguläre Weisung des Senats an die Bezirke, mit der die Bürgerbegehren in Konflikt stehen könnten, bis heute nicht vor. Zum anderen verbleibt den Bürgerbegehren ohnehin ein eigenständiger Anwendungsbereich ganz unabhängig von den Verlautbarungen des Senats. Die Bürgerbegehren sind also in jedem Falle zulässig.

 

Zum Hintergrund

 

Bereits Anfang April hatten Initiatoren aus allen sieben Hamburger Bezirken gleichlautende Bürgerbegehren angemeldet. Mit diesen Bürgerbegehren soll die Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ abgesichert werden. Die Initiatoren der Bürgerbegehren hatten in Rekordzeit die notwendige Mindestzahl an Unterschriften eingereicht, damit die gesetzliche Sperrwirkung eintritt.

 

Mit gleichlautenden Bescheiden hatten dann die Bezirke die Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Dagegen haben die Initiatoren aller sieben Bürgerbegehren Widerspruch eingelegt und die Widersprüche begründet. Eine Entscheidung der Verwaltung über diese Widersprüche steht noch aus.

 

Im Rahmen der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ wurden in der Zeit vom 26. Februar bis zum 2. März 2016 in nur knapp 5 Tagen über 26.000 Unterschriften gesammelt. Zudem hat eine Umfrage des NDR eine klare Mehrheit gegen die Großunterkunftsplanungen des Senates ergeben.

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PM 2016_05_23
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