Bürgermeister Scholz riskiert Milliardenschaden für Hamburg durch voreiligen Flächenverkauf für Großunterkünfte

  • Senat will am Donnerstag 8 von 16 Flächen für die hochumstrittenen Großunterkünfte verkaufen
  • Senat agiert dabei gegen Mehrheitsmeinung der Hamburger und erneut auf rechtlich unsicherer Basis
  • Urteil Fiersbarg: Pyrrhussieg für eine ZEA, die nicht mehr gebraucht wird
  • Flüchtlingskrise wird für Wohnungsbauprojekte missbraucht
  • Räumung der Baumärkte gefordert: 4.500 Plätze in Folgeunterkünften stehen leer

Hamburg, 18. April 2016

Die Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ hat aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass am Donnerstag in der „Kommission für Bodenordnung“ der Verkauf von 8 der 16 Flächen für die in der Stadt sehr umstrittenen Großunterkünfte beschlossen werden soll.

 

Klaus Schomacker, Vertrauensperson der Volksinitiative, ist wütend: „Ich fordere Bürgermeister Scholz auf, diesen Verkauf sofort zu stoppen. Wir werden erfolgreich sein und dann muss alles rückabgewickelt werden. Dadurch entstehen potenziell Schadensersatzforderungen gegenüber der Stadt in Milliardenhöhe. Bürgermeister Scholz und alle Beteiligten werden sich dafür persönlich und politisch verantworten müssen. Stattdessen fordere ich den Senat erneut auf, endlich die Baumärkte zu räumen!“

 

Nach Informationen der Volksinitiative stehen allein in Hamburg ca. 4.500 Plätze in Folgeunterkünften leer. Nimmt man den Wohnungsleerstand und die leerstehenden Kapazitäten im Hamburger Umland hinzu, so könnten die ca. 7.000 betroffenen Flüchtlinge sofort aus den Baumärkten ausziehen. Aber der Senat verhindert dies. Die Gründe dafür sind bisher unbekannt.

„Auch das aktuelle Urteil zum Weiterbau am Fiersbarg ändert nichts. Denn angesichts der stark rückläufigen Flüchtlingszahlen wird die ZEA dort nicht mehr benötigt und das ist nichts als ein Pyrrhussieg. Die aktuellen Zahlen liegen 50 Prozent unter den Planwerten. Ganz offenbar wird die Flüchtlingskrise missbraucht, um für sozialen Wohnungsbau an Flächen im Landschaftsschutz und anderen dafür rechtlich ungeeigneten Stellen heranzukommen. Und erneut verstößt der Senat dabei gegen das Gesetz – in diesem Falle gegen das höherrangige Bundesrecht. Wie viele juristische und demografische Niederlagen braucht der Senat noch, um den Bau der Großunterkünfte zu stoppen?“, so Schomacker.

 

Zum Hintergrund

 

Im Rahmen der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ wurden in der Zeit vom 26. Februar bis zum 2. März 2016 in nur knapp 5 Tagen über 26.000 Unterschriften gesammelt. Zudem hat eine Umfrage des NDR eine klare Mehrheit gegen die Großunterkunftsplanungen des Senates ergeben.

 

Neben vielen anderen Ideen fordert die Initiative den regulären Wohnungsmarkt für Flüchtlinge zu öffnen. Unter anderem sollte der beim Neubau übliche Drittelmix zu einem Viertelmix werden: So könnten zu den Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Sozialwohnungen auch Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge hinzukommen. Bei einer entsprechenden quantitativen Umsetzung könnte das sowohl den wohnungssuchenden Flüchtlingen als auch den wohnungssuchenden Hamburgern gerecht werden.

 

Sowohl Vizekanzler Sigmar Gabriel als auch Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks haben sich zuletzt öffentlich für kleine Einheiten bei der Flüchtlingsunterbringung bzw. für einen gemischten Wohnungsbau anstelle von Flüchtlingswohnungsbau ausgesprochen.

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PM 2016_04_18
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