Gutachten: § 246-Großsiedlungen in aktueller Form illegal – Erneut Baustopp gefordert

  • Gutachten von Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Edmund Brandt (TU Braunschweig) vorgestellt: Geplante Wohnnutzung der nach § 246 BauGB gebauten Großsiedlungen illegal
  • Normale Wohnungsbauprogramme müssen zuerst ausgeschöpft werden: Politikwechsel unausweichlich
  • Integration muss von Anfang an ein hoher Stellenwert beigemessen werden
  • Volkinitiative wiederholt Vorschläge für integrationsfreundliche und rechtskonformeUnterbringung

 

Hamburg, 26. April 2016

 

Die Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ sieht sich durch das heute präsentierte Rechtsgutachten des renommierten Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Edmund Brandt auf ganzer Linie juristisch bestätigt. Deren Sprecher Klaus Schomacker dazu: „Die Bauvorhaben des Senates sind sämtlich illegal müssen daher sofort gestoppt werden! Das Gutachten geht sogar über unsere bisherigen Forderungen hinaus. Denn der Senat darf die § 246-Großsiedlungen weder parallel zur Flüchtlingsunterbringung noch im Anschluss als normale Wohnungen nutzen.“

 

Wie die Volksinitiative fordert das Gutachten zudem, dass zuerst der normale Wohnungsmarkt für Flüchtlinge geöffnet werden soll. Klaus Schomacker weiter: „Auch das ist eine der Kernaussagen des Gutachtens. Eine Zuwiderhandlung ist schlicht illegal – auch weil der Aspekt der Integration von Anfang an mit im Zentrum stehen muss. Wie das gelingen kann haben wir der Politik letzten Freitag präsentiert. Jetzt muss der Senat nur noch umsetzen“.

 

Vertrauenspersonen und Initiatoren von „Hamburg für gute Integration!“ hatten am Freitag vor dem Sozialausschuss der Bürgerschaft ihre Vorschläge für eine integrationsfreundliche und rechtskonforme Unterbringung vorgestellt. Zu den Vorschlägen zählen unter anderem:

 

  • Normales Wohnungsbauprogramm für Geflüchtete öffnen
  • Wohnungskataster erstellen
  • Baulücken schließen
  • Aufstockung des regulären Wohnungsbauprogramms
  • Durchmischte Bebauung zum Beispiel aufgrund eines Viertelmixes (also ergänzend zum Drittelmix in Neubauten zusätzlich die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge)

 

„Das sture Weiterbauen wird jetzt auch noch zu einem unkalkulierbaren Finanzrisiko für die Stadt. Denn die Bauten werden zu teuren Bauruinen, die niemand mehr nutzen darf. Wenn jetzt kein Baustopp erfolgt, dann handelt der Senat illegal und verschwendet Steuermittel“ so Schomacker abschließend.

 

Zum Hintergrund

 

Nach Informationen der Volksinitiative stehen in Hamburg viele Plätze in Folgeunterkünften leer. Nimmt man den Wohnungsleerstand und die leerstehenden Kapazitäten in der Metropolregion Hamburg sowie freie Wohnungen hinzu, so könnten die ca. 7.000 betroffenen Flüchtlinge zügig aus den Baumärkten ausziehen.

 

Im Rahmen der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ wurden in der Zeit vom 26. Februar bis zum 2. März 2016 in nur knapp 5 Tagen über 26.000 Unterschriften gesammelt. Zudem hat eine Umfrage des NDR eine klare Mehrheit gegen die Großunterkunftsplanungen des Senates ergeben.

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PM 2016_04_26
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